Kfz-Haftpflicht muss auch Probefahrt der Werkstatt zahlen
SpartenWenn Autofahrer ohne eigenes Verschulden in einen Unfall verwickelt werden, wollen sie natürlich auch, dass sie ihren Schaden von der Versicherung des Verursachers ersetzt bekommen. Ein Urteil des Amtsgerichtes Konstanz bestätigt hierbei, dass die Kfz-Versicherer nicht beliebig bei den Werkstattkosten kürzen dürfen. So muss die Kfz-Haftpflicht auch für die Probefahrt und die notwendige Reinigung des reparierten Autos zahlen (Az.: 9 C 597/16).