Wer mit einem Kreuzfahrtschiff verreist, sollte sich nicht darauf verlassen, dass die gesetzliche Krankenversicherung überall die Behandlungskosten übernimmt. Tatsächlich gelten auf hoher See andere Regeln als an Land – und das kann im Ernstfall teuer werden.
Bei Landgängen in vielen europäischen Ländern können gesetzlich Versicherte medizinisch notwendige Behandlungen meist über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) in Anspruch nehmen. An Bord eines Kreuzfahrtschiffes gilt dieser Schutz jedoch grundsätzlich nicht. Behandlungen durch den Schiffsarzt werden in der Regel privat abgerechnet. Ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten später ganz oder teilweise erstattet, hängt unter anderem davon ab, unter welcher Flagge das Schiff fährt.
Besonders wichtig wird der Versicherungsschutz auf Reisen außerhalb Europas. In der Karibik, Asien oder Südamerika übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung medizinische Behandlungen häufig nicht. Krankenhausaufenthalte oder ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland können dann schnell hohe Kosten verursachen. Wer eine Kreuzfahrt plant, sollte deshalb vor Reisebeginn prüfen, welche Leistungen seine Krankenversicherung tatsächlich abdeckt. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung kann bestehende Lücken schließen – wichtig ist dabei, dass Behandlungen an Bord und ein medizinisch notwendiger Rücktransport ausdrücklich mitversichert sind.
Quelle: BIG direkt gesund.