VersicherungsansprücheWas tun bei einem Hagelschaden?

Kfz-Versicherung: Wie reagiert man bei einem Hagelschaden richtig? Tipps und Tricks für eine schnelle Schadenmeldung und Vorbeugung.

Für Kaskoversicherte gilt nach einem Hagelschaden: Nicht viel Zeit verlieren und den Schaden am besten noch am gleichen Tag für die Schadenmeldung dokumentieren. Es ist wichtig, die Beschädigungen möglichst präzise zu dokumentieren, den Zeitpunkt des Hagelschauers sowie den genauen Ort festzuhalten. Eine Foto-Dokumentation der durch den Hagel verursachten Schäden ist erforderlich.

Also, Smartphone zur Hand nehmen und alle Schäden fotografieren, sobald das Unwetter vorbei ist – die besonders betroffenen Stellen am besten zusätzlich mit Nahaufnahmen. Im Rahmen der Prüfung kann der Kfz-Versicherer anhand der Angaben zu Ort, Datum und Uhrzeit die Schadenmeldung dem Unwetter lokal und zeitlich zuordnen.

Um die Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen, sollte die Schadenmeldung schriftlich erfolgen. Die meisten Anbieter bieten auf ihrer Webseite ein Online-Formular an, um den Schaden online melden. Zudem kann es nicht schaden, die Versicherung vorab telefonisch über den Hagelschaden zu informieren.

Nach Eingang der Schadenmeldung beauftragt der Kfz-Versicherer in der Regel einen geeigneten Sachverständigen, der die Höhe des Schadens am Fahrzeug ermittelt. Liegt das Gutachten vor, kann der beschädigte Wagen in die Werkstatt gebracht werden.

Noch besser ist natürlich, wenn es überhaupt nicht erst zum Schadenfall kommt. Der Direktversicherer Verti gibt dafür folgende Tipps.

5 Vorsorgetipps gegen Hagelschäden am Fahrzeug:

  • Parken Sie Ihr Fahrzeug möglichst in einer Garage oder unter einem Carport.
  • Achten Sie auf etwaige Unwetterwarnungen – TV, Radio oder Warn-Apps helfen dabei.
  • Stellen Sie Ihr Auto, sobald sich ein Unwetter ankündigt, vorsorglich überdacht ab.
  • Schützen Sie die Karosserie zur Not auch mit einer geeigneten Abdeckung.
  • Ist keine Garage vorhanden, ist das nächstgelegene Parkhaus eine gute Wahl.