Unterhalt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Berechnung des Selbstbehalts beim Elternunterhalt präzisiert. Besonders die Grenze von 100.000 Euro aus dem Angehörigen-Entlastungsgesetz wurde in ihrer zivilrechtlichen Bedeutung neu eingeordnet.

Die „Düsseldorfer Tabelle“, eine von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf ausgearbeitete Richtlinie für Unterhaltsrecht und Unterhaltszahlungen, wurde nun für 2020 aktualisiert. Kinder erhalten demnach mehr Unterhalt. Doch auch der Selbstbehalt für unterhaltspflichtige Eltern wurde deutlich nach oben angepasst.