Was Fondssparer über die Vorabpauschale wissen sollten
GeldanlageZu Jahresbeginn 2025 könnten viele Fondssparer eine Abbuchung mit dem Vermerk „Fondsbesteuerung“ bemerken. Dabei handelt es sich um die Steuer auf die sogenannte Vorabpauschale – ein fiktiver Ertrag, der sicherstellen soll, dass Anleger jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern. Diese Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf der Fondsanteile verrechnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.