Frist für Zulagen nicht verstreichen lassen!
VorsorgeBesitzer einer Riester-Rente, die ihre Zulagen für das Jahr 2021 noch nicht beantragt haben, sollten jetzt aktiv werden. Bis zum Ende des Jahres können diese Zulagen nachträglich beantragt werden – danach verfällt der Anspruch. Die Deutsche Rentenversicherung weist aktuell darauf hin.