30.11.2022

Wer eine Riester-Rente besitzt und seine Zulagen für 2020 noch nicht beantragt hat, muss nun tätig werden. Bis Jahresende können die Zulagen rückwirkend geltend gemacht werden - dann verfällt der Anspruch. Darauf macht aktuell die Deutsche Rentenversicherung aufmerksam.