05.11.2021

Gesundheitsdaten unterliegen einem besonderen Schutz gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das musste auch ein Psychotherapeut erfahren: Nachdem er unerlaubt Daten des Ehemanns einer Klientin übermittelte, verurteilte ihn das Amtsgericht (AG) Pforzheim nun zur Zahlung von Schadenersatz (Az. 13 C 160/19).