Unter Umständen können Fahrzeughalter verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zu führen. Und dafür ist schon ein Verstoß ausreichend, der mit einem Punkt in Flensburg bestraft werden würde.
Kommt es zu einem Schadenfall, können verschiedene Mitwirkungspflichten – sogenannte Obliegenheiten – für einen Versicherungsnehmer Bedingung sein, den Schaden ersetzt zu bekommen. Das trifft auch für die Kfz-Versicherung zu. Zu den Pflichten kann unter bestimmten Bedingungen auch zählen, den Fahrzeugdatenspeicher eines Autos auslesen zu lassen oder die Fahr- und Assistenzsysteme untersuchen zu lassen, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln zeigt. Ein klagender Versicherungsnehmer hatte ...