09.07.2020

Noch immer werben Finanzdienstleister mit höchst riskanten Geldanlagen. Doch Risiken verheimlichen, ist untersagt. Wenn die Anlage ein Totalverlustrisiko birgt, muss darüber deutlich informiert werden, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

Ab 2021 soll es Krankenversicherten möglich sein, die sogenannte elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Ein entsprechendes Gesetz für die Grundlagen hat der Bundestag letzten Freitag verabschiedet. Was die Akte kann, wo Vorteile und Gefahren liegen, zeigt der kurze Überblick.