Kfz-Haftpflicht: Anspruch auf Entschädigung auch bei parkendem Nebenwagen
SpartenWenn man als Dritter einen Schaden durch ein Kraftfahrzeug erleidet, muss in der Regel dessen KFZ-Haftpflicht leisten. Das gilt laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) für alle Schäden, die "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs“ entstanden sind. Weil die KFZ-Haftpflicht gemäß Pflichtversicherungsgesetz eine Pflichtversicherung darstellt, kann man über den sogenannten „Direktanspruch“ den Schaden vor Gericht sogar direkt gegenüber dem Versicherer statt gegenüber dem Schadenverursacher geltend ...