10.05.2019

Eine Unfallversicherung leistet für Unfallfolgen. So zahlt der Versicherer auch nur für psychische Beeinträchtigungen, wenn diese als Folge eines Unfalls auftreten – zum Beispiel nach einem Sturz auf den Kopf. Welche Bedingungen aber müssen erfüllt sein für einen solchen Leistungsfall? Hierzu fällte jüngst das Oberlandesgericht Dresden am 4. Januar 2019 ein Urteil, bei dem eine Frau leer ausging.