06.02.2019

Neue Pflichten für Haus- und Immobilienverwalter! Ab März brauchen sie nicht nur eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO). Sie müssen dann auch eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Wer noch keine hat, muss sich sputen: Eine Übergangsfrist für langjährig tätige Hausverwalter läuft dann aus.