25.01.2019

Ein aktuelles Urteil bestätigt erneut, dass Antragsteller bei den Gesundheitsfragen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt ehrlich und genau sein müssen. Demnach können sie auch nicht ihren Versicherungsmakler oder einen anderen Vermittler haftbar machen, wenn dieser über die Wichtigkeit korrekter Angaben aufgeklärt hat. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden (Az. 11 U 94/18).