Kaskoversicherung muss bei versäumter Meldefrist nicht zahlen
Urlaub und FreizeitEin Versicherungsnehmer muss seinen Kaskoversicherer rechtzeitig über den Schaden informieren. Sonst darf ihm der Kfz-Versicherer die Leistung verweigern, wie erneut ein Urteil zeigt – diesmal des Oberlandesgerichtes Hamm. Hier hatte sich ein Bummelant ganze sechs Monate Zeit gelassen, bis er sich an seine Versicherung wendete. Er geht nun leer aus.