Lebensversicherung: Warum das Bezugsrecht in den Versicherungsschein gehört!
FamilieWer eine Lebensversicherung abschließt, sollte im Versicherungsschein vermerken, wer im Falle des Ablebens der versicherten Person die bezugsberechtigte Person ist. Sonst nämlich drohen Streitigkeiten unter Erben. Im schlimmsten Falle kann die Versicherungssumme dann erst nach langem juristischen Hickhack ausgezahlt werden – an einen Erben, der gar nicht vorgesehen war. ...