Aus dem Kfz
Aus dem Kfz
Erstattet werden die Kosten für versicherte Sachen, die durch Aufbrechen eines verschlossenen KFZ - gestohlen, zerstört oder beschädigt werden.
Vom Versicherungsschutz meist ausgeschlossen sind Wertsachen sowie elektronische Geräte wie Notebooks, Foto-, Film- und Viedeogeräte sowie Mobiltelefone.
siehe:Hausratversicherung
Kfz-Schutzbrief
KFZ-Haftpflichtversicherung
Glasbruchschäden (Kfz)
Selbstbeteiligung (Kfz)
Fahrzeugsrechtsschutzversicherung
Hinweis- und Informationssystem
Schadenfreiheitsrabatt
Verbringungskosten
Abkürzungen
Bagatellschaden
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen
Direktanspruch
Entwendung (insb. Diebstahl und Raub)
Grüne Karte
Güterfolgeschaden
Haftpflichtversicherung
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Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
Öffentlich bestellte Sachverständige
Personenschäden
Pflichtversicherungen
Sachschäden
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Vermögensschäden
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