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Für den Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung ist die Haftung des
Antragstellers nach beamtenrechtlichen Grundsätzen erforderlich.
Diese Voraussetzung trifft i.d.R. auch für folgende Tätigkeitsgruppen zu:
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Diensthaftpflichtversicherung. Verwenden Sie dazu unser Kontaktformular. mehr... |