


| Leistungsänderungen im Pflegefall |
| Familienpflegezeit |
| Neues Jahr, neues Kennzeichen |
| Verkehr |
| Eisige Zeiten für Autos |
| Wetterfühlig |
| Gefährliche Dachgeschosse |
| Eiszapfen |
| Auf gute Nachbarschaft |
| Gefälligkeiten |
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Auch in der Verwaltung kann grobe Fahrlässigkeit zum Versicherungsfall führen.
Ein kleiner Augenblick der Unachtsamkeit und schon ist es passiert...
Sie haben einem Anderen einen Schaden zugefügt; eine falsche Entscheidung getroffen. Beispiele dafür gibt es in der Praxis zur Genüge! Einem Verwaltungsangestellten unterläuft ein Fehler bei der Berechnung von Unterhaltszahlungen, Kindergeld oder auch Gehältern. Auch wichtige Frist- oder Terminversäumnisse können finanziellen Schaden anrichten. Diese entstandenen Sach- oder Vermögensschäden können im Rahmen des Rückgriffs aufgrund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen durch den Dienstherren eingefordert werden. |
| Selbst mit direkten Ansprüchen durch Geschädigte muss gerechnet werden. |
| Beamte und Angestellte in der Verwaltung - wer gehört dazu? |
| Leistungen |
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