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Haftpflicht | 27.08.10 Wann Tagesmütter haftenDie Betreuung fremder Kinder bringt eine doppelte Verantwortung mit sich. Doch diese Bürde lässt sich mit der passenden Versicherung leichter tragen. (verpd) Die Betreuer fremder Kinder sind für deren Unversehrtheit ebenso verantwortlich wie für die von den Kindern angerichteten Schäden. Eine Haftpflichtversicherung trägt diese Risiken. Mehrere hunderttausend Kinder in Deutschland werden von Tagesmüttern betreut. Diese übernehmen während der Zeit der Obhut die Aufsichtspflicht über die Mädchen und Jungen. Das bedeutet: Kommt durch ein Kind ein Unbeteiligter zu Schaden, weil die Tagesmutter ihre Aufsichtspflicht verletzt hat, so muss sie den Schaden ersetzen, wie nachfolgendes Beispiel zeigt. Doppelte HaftungEine Tagesmutter lässt die Kinder draußen spielen. Weil sie sich durch einen privaten Telefonanruf ablenken lässt, sieht sie nicht, dass einer ihrer Schützlinge Steine auf vorbeifahrende Autos wirft. Ein vorbeikommender Autofahrer verliert daraufhin die Kontrolle über sein Fahrzeug, fährt gegen eine Hauswand und verletzt sich dabei. Die dadurch entstehenden Arztkosten und den Verdienstausfall des Fahrers sowie die Autoreparatur kann der Geschädigte bei der Tagesmutter einfordern. Auch wenn das Tageskind selbst zu Schaden kommt, muss die Betreuerin bei Verschulden haften – zum Beispiel dann, wenn die Schaukel im Garten der Tagesmutter weiter benutzt wird, obwohl die Holzkonstruktion schon morsch aussieht und lange nicht auf Standfestigkeit geprüft wurde. Würde ein schaukelndes Kind das Gestell bei normaler Benutzung zu Fall bringen und verletzt sich dabei, muss die Tagesmutter für den Schaden eintreten. Schutz für TagesmütterDie beiden Beispiele zeigen, dass Tageskinder beträchtliche Schäden anrichten oder erleiden können, für die die Tagesmutter Ersatz leisten muss. Vor den finanziellen Folgen dieser doppelten Haftung (gegenüber Dritten und gegenüber den betreuten Kindern) können sich Tagesmütter im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung schützen. Je nach Tarif ist das Risiko automatisch in der Police mitversichert oder kann gegen Zuschlag beziehungsweise als zusätzlicher Vertrag versichert werden.
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