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Altersvorsorge | 26.08.10
 

Riester-Zulage für 2008 sichern

Was Riester-Sparer beachten müssen, um in den Genuss der vollen staatlichen Förderung für das vorletzte Jahr zu kommen.

(verpd) Spätestens zum 31. Dezember 2010 müssen Riester-Sparer ihren Zulageantrag für das Jahr 2008 bei ihrem Anbieter eingereicht haben, um sich die staatliche Förderung zu sichern. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.

Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, ohne bis jetzt die Zulage für das Jahr 2008 beantragt zu haben, sollte sich bald darum kümmern. Denn bis zum Silvestertag muss dieser Zulageantrag beim Anbieter eingegangen sein, damit die staatliche Förderung nicht verloren geht.

Zeitnahe Antragstellung

Die Deutsche Rentenversicherung rät allen Riester-Sparern, die Förderung zeitnah zu beantragen, auch wenn sie grundsätzlich zwei Jahre Zeit dazu hätten.

Auf diese Weise liefen die Sparer nicht Gefahr, die Antragsfristen zu versäumen. Zudem könnten sie durch einen frühzeitigen Antrag vom Zinseszins-Effekt profitieren.

Einfacher mit Dauerzulageantrag

Es ist auch möglich, dass der Anbieter, bei dem der Riester-Vertrag abgeschlossen wurde, für den Kunden für jedes Beitragsjahr automatisch die Zulage beantragen. Dazu muss der Kunde den Anbieter jedoch entsprechend schriftlich beauftragen (= Zulageantrag mit Dauerwirkung).

Relevante Änderungen, welche die Zulage betreffen, wie zum Beispiel die Geburt eines weiteren Kindes, sollten umgehend an den Anbieter weitergemeldet werden. Zuviel gezahlte Förderung wird nämlich von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zurückgefordert.

 
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Referenzen

  • Deutsche Rentenversicherung
  • Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen
 
 
 
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