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Gesundheit | 10.08.10 Bei Krankheit drohen empfindliche EinkommenseinbußenWerden besserverdienende Angestellte krank, können sie im Krankheitsfalle von empfindlichen Einkommenseinbußen betroffen sein. Doch das kann man mit der richtigen Versicherung verhindern. (verpd) Bei der Zahlung von Krankengeld durch gesetzliche Krankenkassen werden Gehälter oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht berücksichtigt. Deshalb drohen vielen Besserverdienenden bei Arbeitsunfähigkeit erhebliche Einkommensverluste. Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall mindestens sechs Wochen lang Lohnfortzahlung, danach zahlt die Krankenversicherung Krankengeld. Das sind 70 Prozent des letzten beitragspflichtigen Gehalts, maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Besserverdienende Angestellte sind beim Krankengeld häufig unterversichert, weil das Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr 2010 monatlich 3.750 Euro) nicht berücksichtigt wird.
Einkommenslücke im KrankheitsfallDer Krankengeldhöchstbetrag beträgt derzeit 87,50 Euro kalendertäglich und somit etwa 2.625 Euro im Monatsdurchschnitt. Für viele Besserverdienende reicht dieses Einkommen nicht aus, bei einer längeren Krankheit die laufenden Ausgaben zu bezahlen. Schließen können Betroffene die Lücke mit einer privaten Krankentagegeldversicherung in gewünschter Höhe bis maximal zum Nettoeinkommen. Privatversicherte entscheiden selbstBei vollständig privat Krankenversicherten spielt die Beitragsbemessungsgrenze keine Rolle, sie können sich bis zur Höhe ihres Nettoeinkommens beliebig versichern. Bei steigenden Bezügen kann das privat versicherte Tagegeld an Lohnerhöhungen angepasst werden. Vielfach werden solche Erhöhungen in bestimmten Abständen ohne Wartezeiten und ohne erneute Gesundheitsprüfung angeboten. So können auch gesundheitliche Angeschlagene ihren Schutz weiter verbessern.
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