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Aktuelles | 28.07.10
 

Gut geschützt bei der Arbeit im Freien

Wer an der frischen Luft arbeitet, ist insbesondere in der Sommerhitze vermehrten Gesundheitsgefahren ausgesetzt. Wie man hier vorbeugen kann.

(verpd) Heiße Sommertemperaturen können für Beschäftigte, die im Freien arbeiten, gefährlich werden. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft gibt Tipps, wie man erste Anzeichen von Gesundheitsschäden erkennt und dann verhindern kann.

Kollabierende Fahrgäste in zahlreichen ICE-Zügen sorgten in den letzten Wochen für große mediale Aufmerksamkeit. Doch wer im Freien arbeitet, muss in der Regel auf den Schutz von Klimaanlagen verzichten. So leiden nach Angaben der BG Bau vor allem Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer und Maurer sowie zahlreiche andere Beschäftigte der Bauwirtschaft unter sommerlichen Hitzewellen.

Die Berufsgenossenschaft weist darauf hin, dass Symptome wie Übelkeit und Schwindel oder die Störung des Bewusstseins ernstzunehmen sind. Denn dies seien erste Anzeichen für einen drohenden Hitzschlag. Deshalb sollten an heißen Tagen bis zu vier Liter getrunken werden, am besten leicht gekühltes Mineralwasser, da dem Körper durchs Schwitzen Flüssigkeit und Mineralstoffe fehlen.

Sonnenschutz und Vorsorgeuntersuchungen

Wer im Freien arbeitet, ist darüber hinaus einer deutlichen erhöhten Belastung durch UV-Strahlen ausgesetzt. Nach Angaben der BG Bau ist die Dosis fast fünf Mal so hoch wie bei Beschäftigten, die sich nur in geschlossenen Räumen aufhalten. Dadurch steigt auch die Krebsgefahr an, vor der man sich schützen muss.

Die Berufsgenossenschaft warnt davor, dass zur Vorbeugung von Hautschädigungen selbst Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor bis 30 allein nicht immer ausreicht. Auch der Körper muss bekleidet und der Kopf bedeckt sein. Die empfindliche Netzhaut der Augen kann man durch eine Sonnenbrille mit UV-Kennzeichen schützen.

Zudem empfiehlt die BG Bau regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen des Arbeitsmedizinischen Dienstes, „um krebsverdächtige Veränderungen der Haut rechtzeitig zu erkennen.“

Arbeitgeber in der Pflicht

Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind auch die Arbeitgeber in der Pflicht und müssen mögliche Gefahren für ihre Beschäftigten ermitteln, diese beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen.

Dies gilt auch für Arbeiten im Freien, in denen Hitze und Sonnenstrahlen als Gefahrenquellen auftauchen, so die Berufsgenossenschaft. So sollten Arbeitgeber wenn möglich Arbeiten in Schattenbereiche verlegen und auch die Arbeits- und Pausenzeiten auf das Klima einstellen.

 
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Referenzen

  • Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
  • Arbeitsmedizinischen Dienstes
 
 
 
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