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Unfall | 22.07.10
 

Stolperfalle Dunkelheit

Im eigenen Haus kann es auf dunklen Treppen oder auch in dunklen Keller- und Abstellräumen schnell zu Unfällen kommen. Doch das ist mit relativ einfachen Mitteln vermeidbar.

(verpd) Keller, Garagen, Dachböden und Abstellräume werden meist nur sporadisch genutzt. Oft sind diese nicht nur unaufgeräumt, sondern auch schlecht beleuchtet. Dadurch erhöht sich die Unfallgefahr.

Unfälle passieren häufig im eigenen Haushalt. Gefahren lauern aber nicht nur durch Elektrogeräte oder scharfe Gegenstände. Auch Kellertreppen oder Dachbodenaufgänge können zur Stolperfalle werden.

Besonders auf Treppenstufen werden oftmals Gegenstände wie leere Flaschen oder Altpapier abgestellt. Ein falscher Tritt – und lose Zeitungen können eine Treppe in eine Rutschbahn verwandeln. Eine schlechte Beleuchtung des Kellerzugangs kann diese Gefahr noch steigern.

Wie man sich absichert

Wer solche Stolperfallen gar nicht erst einrichtet und dafür sorgt, dass diese Räume gut beleuchtet sind, hat schon viel für die eigene Sicherheit, aber auch für die von Gästen getan.

Ist ein Dachbodenzugang nur mit einer Leiter möglich, sollte diese nicht einfach nur an die Öffnung gelehnt werden. Für einen sichereren Aufstieg sorgen spezielle Haken, in welche die Leiter eingehängt wird. Ein Wegrutschen ist so unmöglich.

Geld für Umbauten

Wer sich Verletzungen zugezogen hat, welche die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit auf Dauer einschränken, ist mit einer privaten Unfallversicherung wirksam abgesichert. Sie hilft im Rahmen der vereinbarten Versicherungsleistungen beispielsweise bei Invalidität, die Umbaumaßnahmen zu finanzieren – wie etwa die Rampe für einen Rollstuhl.

Kommen Gäste im Haus oder in der Wohnung ins Rutschen beziehungsweise Stolpern, kann derjenige froh sein, der eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Denn dann gibt es – abgesehen von eventuellem privatem Ärger – wenigstens kein finanzielles Desaster mit dem Schadensersatz. Die Versicherung begleicht berechtigte Zahlungsforderungen des Geschädigten, wehrt aber auch unberechtigte ab.

 
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