Invedaweb.de
Beispiel Maklerhomepage
 
  • Startseite
  • Privat
  • Gewerbe
  • Geldanlage
  • Finanzierung
  • Bearbeiten
  • Onlinerechner
  • Kontakt
 
Startseite
  • Aktuelles
  • News
  • Dokumente
  • Wissenswertes
  • Eigene Homepage
  • Analyse
  • Anfragen
  • Gästebuch
  • Links
  • Newsletter
  • Layouts
News
Vorsicht Glatteis
Wintereinbruch
Wenn die Rente später kommt als erwartet
Berufsständische Versorgung
Mit 17 Jahren ans Steuer
Verkehr
Schnelle Hilfe bei Sorgen unterschiedlichster Art
Familie
Gegen nasskalte Gefahren
Gebäudeversicherung
Werbung

Seite vorlesen lassenSeite als PDF ausgebenSeite empfehlen 
 
Verkehr | 20.07.10
 

Im Ausland die Lichtpflicht bei Tage beachten

In welchen Reiseländern Autofahrer auch im Sommer nur beleuchtet unterwegs sein dürfen und was Verstöße dagegen kosten.

(verpd) In vielen europäischen Nachbarländern gilt ganztägig: Licht an beim Autofahren. Wer (auch tagsüber) ohne Licht erwischt wird, muss mit teilweise empfindlichen Geldbußen rechnen.

Um nicht die Urlaubskasse unnötig zu belasten, sollten Urlauber die Lichtpflicht in diversen Reiseländern beachten.

Bis zu knapp 200 Euro Strafe

Denn wer in europäischen Nachbarländern mit Ganztages-Lichtpflicht ohne Licht beim Autofahren angehalten wird, muss dafür mitunter tief in die Tasche greifen. Auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

So werden beispielsweise in Polen mehr als 50 Euro fällig, wenn man ohne Licht erwischt wird, in Norwegen sind es sogar beinahe 200 Euro.

Immer Licht an:

Nach Informationen des ADAC herrscht in folgenden Reiseländern eine ganztägige Lichtpflicht:

  • Bosnien-Herzegowina
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Island
  • Lettland
  • Mazedonien
  • Montenegro
  • Norwegen
  • Polen
  • Schweden
  • Slowenien
  • Tschechien.

Begrenzte Lichtpflicht

In Italien, Rumänien, Russland und Ungarn gilt die Lichtpflicht ebenfalls ganzjährig, jedoch nur außerhalb geschlossener Ortschaften, in Portugal ganzjährig auf bestimmten Strecken.

Zeitlich begrenzt ist die Lichtpflicht in Kroatien (letzter Oktober-Sonntag bis letzter März-Sonntag), Litauen (1. November bis 31. März) und der Slowakei (15. Oktober bis 15. März), während Österreich die Lichtpflicht zum 1. Januar 2008 wieder abgeschafft hat.

In Bulgarien, Deutschland, Schweiz und Frankreich wird hingegen nur empfohlen, ganztätig mit Licht zu fahren. Geldbußen gibt es in den vier letztgenannten Ländern jedoch nicht für das Fahren ohne Licht.

 
Verwandte News:
 

Kommentare (0)Kommentar schreiben
 
 
 
 
  • Startseite
  • Aktuelles
  • News
  • Dokumente
  • Wissenswertes
  • Eigene Homepage
  • Analyse
  • Anfragen
  • Gästebuch
  • Links
  • Newsletter
  • Layouts
  • Privat
  • Haftpflicht
  • Unfall
  • Bauleistung
  • Hausrat
  • Leben
  • Pflege/Krankh.
  • Altersvorsorge
  • Kinder
  • Senioren
  • Rechtsschutz
  • Berufsunfähigkeit
  • Wohngebäude
  • Fahrzeug
  • Kranken
  • Reisen
  • Gewerbe
  • Berufshaftpfl.
  • Betriebshaftpfl.
  • Manager
  • Betriebsunterbr.
  • Praxisausfall
  • Vermögenssch.
  • Vertrauenssch.
  • Produkthaftpfl.
  • IT-Versicherung
  • Elektronik
  • Maschinen
  • Betriebsgebäude
  • Feuer
  • Fuhrpark
  • Transport
  • Messe
  • Firmen-RS
  • Vermieterrs.
  • Mietverlust
  • Betr. Altersvors.
  • Betriebsinhalt
  • Ertragsschaden
  • Bauleistung
  • Bauunterbrechung
  • Kreditversicherung
  • Montage
  • Umwelt
  • Photovoltaikanlage
  • Geldanlage
  • Offene Fonds
  • Zertifikate
  • Fondspolicen
  • Aktien
  • Unternehmen
  • ebase
  • Geschl. Fonds
  • Trends und Alternativen
  • Finanzierung
  • Kons.-Kredite
  • Baufinanzierung
  • Bausparen
  • Bearbeiten
  • Eigene Seiten
  • Fremdseiten
  • Kapitel
  • Onlinerechner
  • HKD
  • Rechenhelfer
  • Kontakt
  • Angebote
  • Beratung
  • Anfahrt
  • Über uns
  • Impressum
  • AGB
  • Erstinformation
    RSS
    Copyright © 2012 powered by Invedaweb.de
    • Impressum |
    • Lexikon |
    • Suche