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Familie | 19.07.10
 

Gesetzlich rentenversichert in der Babypause

Wie sich Kindererziehungs-Zeiten auf die gesetzliche Rente auswirken.

(verpd) Bleibt ein Elternteil für die Kindererziehung zu Hause, so wird es je nach Geburtsjahr des Sprösslings für ein bis drei Jahre so gestellt, als hätte es jeweils das Durchschnittseinkommen aller Versicherten verdient. Darauf weist die Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) hin.

„Zeiten der Kindererziehung steigern die Rente“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Wenn das Kind bis zum Jahr 1991 geboren wurde, wird das erste Jahr der Kinderziehung nach der Geburt angerechnet. Für ab 1992 geborene Kinder werden sogar drei Jahre angerechnet.

Dabei wird die Kindererziehungszeit dem Elternteil zugeordnet, der das Kind erzogen hat. Wenn beide Elternteile ihr Kind gemeinsam erziehen, kann die Erziehungszeit allerdings nur bei einem Elternteil angerechnet werden, so die DRV. In diesem Fall können die Eltern vorab bestimmen, wem die Kindererziehungszeit zugeordnet werden soll.

Anrechnung vor allem bei Frauen

Die Berechtigten werden bei der Anrechnung nach Angaben der DRV so gestellt, als würden sie jeweils das Durchschnittseinkommen aller Versicherten in Höhe von zurzeit rund 32.000 Euro im Jahr verdienen. Daraus ergibt sich für ein Jahr Kindererziehung eine monatliche Rentensteigerung von bis zu 27,20 Euro in den alten und 24,13 Euro in den neuen Bundesländern, rechnet die Deutsche Rentenversicherung vor.

Insgesamt werden Zeiten der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung bei rund 9,4 Millionen Renten berücksichtigt (Stand Ende Dezember 2009). Zu rund 97 Prozent profitieren dabei Frauen von der Anrechnung, jedoch nur rund drei Prozent Männer, so die DRV.

 
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