Beamte sind eine wichtige Zielgruppe für die private Krankenversicherung. In Deutschland sind 85 Prozent der berufstätigen und pensionierten Beamten und damit rund 3 Millionen Menschen privat krankenversichert. Doch wenn Berufstätige mit einer späteren Verbeamtung rechnen können, empfiehlt sich nicht jede private Krankenversicherung. Einige wenige Versicherer schließen Beihilfe aus.
Grundsätzlich sind Beamte gern gesehene Kunden bei privaten Krankenversicherungen. Das liegt auch an der sogenannten Beihilfe vom Dienstherren. Das bedeutet, dass im Falle einer Krankheit sowohl die Versicherung als auch der Staat sich an den Krankheitskosten beteiligen. Zunächst zahlt der Beamte die Arzt- oder Krankenhausrechnung selbst. Doch nach Vorlage der Rechnung erstattet ihm der Staat 50 bis 70 Prozent der Kosten – abhängig von der Familiensituation.
Es gibt aber einige wenige private Krankenversicherer, die Beamte nicht versichern wollen. Entsprechende Ausschlüsse finden sich dann in den Vertragsbedingungen. Ein Beispiel hierfür ist folgende Klausel: „Tritt während der Versicherungszeit für eine versicherte Person Versicherungspflicht in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ein oder entsteht ein Anspruch auf Beihilfe beziehungsweise freie Heilfürsorge im Krankheitsfall, endet für die versicherte Person die Versicherung“. Mit anderen Worten: Beamte mit Beihilfe-Anspruch sind nicht erwünscht! Ein Grund ist der hohe bürokratische Aufwand, den mitunter die Abrechnung der Beihilfe-Zahlungen für den Versicherer mit sich bringt.
Ärgerlich ist ein solcher Ausschluss vor allem für jene angehende PKV-Kunden, die zwar noch nicht verbeamtet sind, aber auf eine Beamtenlaufbahn zusteuern. Also angehende Lehrer, Berufsrichter oder auch Berufssoldaten. Sie werden nämlich bei Verbeamtung von der Versicherung vor die Tür gesetzt und müssen sich einen neuen Schutz suchen. Mitunter zu schlechteren Konditionen, wenn sie in der Zwischenzeit gealtert sind oder Vorerkrankungen auftraten.
Deshalb sollten diese Versicherungsnehmer auch schauen, welche Regelungen eine private Krankenvollversicherung für die Verbeamtung oder Inanspruchnahme einer Beihilfe vorsieht. Grundsätzlich sind derartige Verträge sehr komplex. Hier empfiehlt sich ein umfassendes Beratungsgespräch, um die richtige Krankenversicherung zu finden. Schließlich soll sie im Zweifel das ganze Leben guten Schutz bieten!