06.01.2017

Berufsunfähigkeitsversicherung: Ehrlichkeit gegenüber dem Versicherer ist nicht nur bei der Antragstellung Pflicht. Auch wenn Verbraucher von ihrem Versicherer bereits eine Berufsunfähigkeits-Rente erhalten, müssen sie unbedingt aufrichtig gegenüber der Versicherung sein, wie ein aktueller Urteilsspruch des Oberlandesgerichtes Oldenburg zeigt. Sonst droht nicht nur der Verlust der BU-Rente, sondern auch der Verlust des Versicherungsschutzes.