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    <title>News von Invedaweb.de</title>
    <description>Beispiel Maklerhomepage</description>
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    <lastBuildDate>Thu, 09 Feb 2012 13:49:15 +0100</lastBuildDate>
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    <item>
      <title>Neues Jahr, neues Kennzeichen</title>
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      <ibs:title>Neues Jahr, neues Kennzeichen</ibs:title>
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      <pubDate>Wed, 08 Feb 2012 18:00:04 +0100</pubDate>
      <ibs:endDate>Thu, 08 Mar 2012 18:00:04 +0100</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Jährlich müssen Besitzer von Mofas, Mopeds und anderen Kleinkrafträdern ihr Versicherungskennzeichen austauschen, um keine Schwierigkeiten zu bekommen. Ab 1. März gilt das blaue Nummernschild.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  6.2.2012 (verpd) Immer am 1. März beginnt für alle Arten von Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ein neues Versicherungsjahr. Ab diesem Zeitpunkt muss das bisherige schwarze durch das neue blaue Versicherungskennzeichen ausgewechselt werden. Nur dann ist der Versicherungsschutz gewährleistet.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Im Gegensatz zu Motorrädern und Pkws müssen gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html">Paragraf 3 FZV</a> (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds, Mokicks und Roller nicht bei der Zulassungsstelle an- und abgemeldet werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Dies gilt auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge wie Quads bis 50 Kubikzentimeter Hubraum. Allerdings ist auch für diese Fahrzeuge eine Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig, die durch ein gültiges Versicherungskennzeichen nachgewiesen werden muss.
</p>
<p class="MsoNormal"/>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="1" class="small">
  <tr>
    <td>
      <h3 class="Tabellenberschrift">
        Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
      </h3>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="Tabelleninhaltlinksbndig">
        Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, zählen Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Darunter fallen beispielsweise Mofas, Mopeds, Mokicks, Roller aber auch Segways sowie Quads und Minicars, die bei höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren dürfen.
      </p>
      <p class="Tabelleninhaltlinksbndig">
        Die genaue Begriffserklärung, was zu Kleinkrafträdern zu zählen ist, steht in <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html">Paragraf 2 Nummer 11 FZV</a> (Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Die vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge werden im <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html">Paragraf 2 Nummer 12 FZV</a> beschrieben.
      </p>
    </td>
  </tr>
</table>
<h2>
  Farbenwechsel
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Der Versicherungsschutz beginnt frühestens zum 1. März und läuft am 28. oder bei Schaltjahren am 29. Februar des nächsten Jahres ab. Entsprechend gilt das Versicherungskennzeichen maximal zwölf Monate und muss jährlich zum 1. März erneuert werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Jedes Jahr ändert sich dabei die Kennzeichenfarbe: Die Schrift ist abwechselnd blau, grün oder schwarz auf weißem Untergrund. Im Versicherungsjahr 2012/2013 ist es eine blaue Schrift auf weißem Hintergrund. Die bisherigen schwarzen Kennzeichen verlieren somit ihre Gültigkeit.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wer ab dem 1. März noch mit einem schwarzen statt blauen Kennzeichen fährt, hat keinen Haftpflicht-Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Die Versicherungskennzeichen gibt es bei der Kfz-Versicherungs-Gesellschaft beziehungsweise beim Versicherungsfachmann.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Jährlich müssen Besitzer von Mofas, Mopeds und anderen Kleinkrafträdern ihr Versicherungskennzeichen austauschen, um keine Schwierigkeiten zu bekommen. Ab 1. März gilt das blaue Nummernschild.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  6.2.2012 (verpd) Immer am 1. März beginnt für alle Arten von Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ein neues Versicherungsjahr. Ab diesem Zeitpunkt muss das bisherige schwarze durch das neue blaue Versicherungskennzeichen ausgewechselt werden. Nur dann ist der Versicherungsschutz gewährleistet.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Im Gegensatz zu Motorrädern und Pkws müssen gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html">Paragraf 3 FZV</a> (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds, Mokicks und Roller nicht bei der Zulassungsstelle an- und abgemeldet werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Dies gilt auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge wie Quads bis 50 Kubikzentimeter Hubraum. Allerdings ist auch für diese Fahrzeuge eine Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig, die durch ein gültiges Versicherungskennzeichen nachgewiesen werden muss.
</p>
<p class="MsoNormal"/>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="1" class="small">
  <tr>
    <td>
      <h3 class="Tabellenberschrift">
        Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
      </h3>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="Tabelleninhaltlinksbndig">
        Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, zählen Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Darunter fallen beispielsweise Mofas, Mopeds, Mokicks, Roller aber auch Segways sowie Quads und Minicars, die bei höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren dürfen.
      </p>
      <p class="Tabelleninhaltlinksbndig">
        Die genaue Begriffserklärung, was zu Kleinkrafträdern zu zählen ist, steht in <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html">Paragraf 2 Nummer 11 FZV</a> (Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Die vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge werden im <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html">Paragraf 2 Nummer 12 FZV</a> beschrieben.
      </p>
    </td>
  </tr>
</table>
<h2>
  Farbenwechsel
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Der Versicherungsschutz beginnt frühestens zum 1. März und läuft am 28. oder bei Schaltjahren am 29. Februar des nächsten Jahres ab. Entsprechend gilt das Versicherungskennzeichen maximal zwölf Monate und muss jährlich zum 1. März erneuert werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Jedes Jahr ändert sich dabei die Kennzeichenfarbe: Die Schrift ist abwechselnd blau, grün oder schwarz auf weißem Untergrund. Im Versicherungsjahr 2012/2013 ist es eine blaue Schrift auf weißem Hintergrund. Die bisherigen schwarzen Kennzeichen verlieren somit ihre Gültigkeit.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wer ab dem 1. März noch mit einem schwarzen statt blauen Kennzeichen fährt, hat keinen Haftpflicht-Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Die Versicherungskennzeichen gibt es bei der Kfz-Versicherungs-Gesellschaft beziehungsweise beim Versicherungsfachmann.
</p></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Jährlich müssen Besitzer von Mofas, Mopeds und anderen Kleinkrafträdern ihr Versicherungskennzeichen austauschen, um keine Schwierigkeiten zu bekommen. Ab 1. März gilt das blaue Nummernschild.]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  6.2.2012 (verpd) Immer am 1. März beginnt für alle Arten von Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ein neues Versicherungsjahr. Ab diesem Zeitpunkt muss das bisherige schwarze durch das neue blaue Versicherungskennzeichen ausgewechselt werden. Nur dann ist der Versicherungsschutz gewährleistet.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Im Gegensatz zu Motorrädern und Pkws müssen gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html">Paragraf 3 FZV</a> (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds, Mokicks und Roller nicht bei der Zulassungsstelle an- und abgemeldet werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Dies gilt auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge wie Quads bis 50 Kubikzentimeter Hubraum. Allerdings ist auch für diese Fahrzeuge eine Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig, die durch ein gültiges Versicherungskennzeichen nachgewiesen werden muss.
</p>
<p class="MsoNormal"/>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="1" class="small">
  <tr>
    <td>
      <h3 class="Tabellenberschrift">
        Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
      </h3>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="Tabelleninhaltlinksbndig">
        Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, zählen Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Darunter fallen beispielsweise Mofas, Mopeds, Mokicks, Roller aber auch Segways sowie Quads und Minicars, die bei höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren dürfen.
      </p>
      <p class="Tabelleninhaltlinksbndig">
        Die genaue Begriffserklärung, was zu Kleinkrafträdern zu zählen ist, steht in <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html">Paragraf 2 Nummer 11 FZV</a> (Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Die vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge werden im <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html">Paragraf 2 Nummer 12 FZV</a> beschrieben.
      </p>
    </td>
  </tr>
</table>
<h2>
  Farbenwechsel
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Der Versicherungsschutz beginnt frühestens zum 1. März und läuft am 28. oder bei Schaltjahren am 29. Februar des nächsten Jahres ab. Entsprechend gilt das Versicherungskennzeichen maximal zwölf Monate und muss jährlich zum 1. März erneuert werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Jedes Jahr ändert sich dabei die Kennzeichenfarbe: Die Schrift ist abwechselnd blau, grün oder schwarz auf weißem Untergrund. Im Versicherungsjahr 2012/2013 ist es eine blaue Schrift auf weißem Hintergrund. Die bisherigen schwarzen Kennzeichen verlieren somit ihre Gültigkeit.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wer ab dem 1. März noch mit einem schwarzen statt blauen Kennzeichen fährt, hat keinen Haftpflicht-Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Die Versicherungskennzeichen gibt es bei der Kfz-Versicherungs-Gesellschaft beziehungsweise beim Versicherungsfachmann.
</p>]]>
      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Verkehr</category>
    </item>
    <item>
      <title>Mit 17 Jahren ans Steuer</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Mit 17 Jahren ans Steuer</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3671841/Mit+17+Jahren+ans+Steuer/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Thu, 02 Feb 2012 18:00:04 +0100</pubDate>
      <ibs:endDate>Sun, 04 Mar 2012 18:00:04 +0100</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Seit über einem Jahr dürfen 17-Jährige Auto fahren, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies gilt auch für den notwendigen Kfz-Versicherungsschutz.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Seit dem 1. Januar 2011 ist das „Begleitete Fahren“ ab 17 Jahren nicht nur ein Modellversuch von einigen Bundesländern sondern deutschlandweit gesetzlich erlaubt. Doch die Jugendlichen sollten nur ein Auto fahren, das auch entsprechend versichert ist, damit es keine unangenehmen Folgen gibt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wer bereits vor seinem 18. Geburtstag selbst einen Pkw steuern will, muss dazu den sogenannten Führerschein BF 17 – das steht für „Begleitetes Fahren ab 17“ –erwerben. Dabei handelt es sich um einen Führerschein, der es bereits 17-Jährigen erlaubt, in Begleitung eines Erwachsenen, der bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, selbst Auto zu fahren.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wie Statistiken zeigen, gibt es seit der Einführung des BF 17 nur wenige Unfälle von Jugendlichen. Selbst nach der Begleitphase, also wenn die Jugendlichen dann ab dem 18. Geburtstag ohne Begleitung fahren dürfen, zahlt sich die neue Regelung aus. So verursachen Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr, die vorher begleitet gefahren sind, etwa 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen Fahranfänger, die zuvor nicht bei „BF 17“ mitgemacht haben.
</p>
<h2>
  Wie kommt man zum Führerschein für 17-Jährige
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Jugendliche, die den BF17 erwerben wollen, können sich schon im Alter von 16,5 Jahren in einer Fahrschule anmelden. Sie müssen dann, wie volljährige Fahrschüler auch, die gleiche Fahrausbildung und Fahrschulprüfung absolvieren.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wenn der Jugendliche die theoretische und praktische Prüfung bestanden hat, bekommt er frühestens ab seinem 17. Geburtstag die sogenannte „Prüfungsbescheinigung“. Diese gilt zusammen mit einem Ausweis als Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren. Der BF-17-Besitzer darf dann in Begleitung der Person, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist, Auto fahren.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Als Begleiter eines 17-jährigen Fahranfängers kann jeder, der 30 Jahre oder älter ist, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B (früher: Klasse 3) besitzt und nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister hat, in die Prüfbescheinigung eingetragen werden. Es können beliebig viele Begleiter eingetragen werden.
</p>
<h2>
  Probezeit und Fahren anderer Fahrzeugarten
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Auch für die BF-17-Inhaber gilt, wie bei allen anderen Fahranfängern, eine Probezeit von zwei Jahren nach Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Verstößt der jugendliche Fahrer gegen Vorschriften im Straßenverkehr, muss er mit den gleichen Maßnahmen und Strafen rechnen wie volljährige Fahranfänger in der Probezeit mit einem herkömmlichen Führerschein.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Mit der Prüfungsbescheinigung BF 17 darf der Jugendliche auch Fahrzeuge, für die normalerweise ein Führerschein der <a href="http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/fahrerlaubnisklassen.html">Klassen M, L oder S</a> benötigt wird, auch ohne Begleiter fahren. Dies sind zum Beispiel zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimetern.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nachdem der BF-17-Inhaber volljährig geworden ist, darf er auch ohne Begleitung Auto fahren. Allerdings ist die Prüfungsbescheinigung nur bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig, danach ist sie abgelaufen. Um den endgültigen Kartenführerschein zu erhalten, muss der BF-17-Inhaber diesen jedoch nicht eigens beantragen, sondern kann ihn, sobald er volljährig ist, bei der Führerscheinstelle abholen. Dazu muss er nur die bisher gültige Prüfungsbescheinigung vorlegen.
</p>
<h2>
  Keine Begleitung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Übrigens: BF-17-Inhaber, die ohne Begleitung fahren, begehen einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß, der ein Bußgeld, eine verlängerte Probezeit und den Widerruf der Fahrerlaubnis nach sich zieht.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Für alle Fahranfänger, egal ob volljährig oder BF-17- Fahrer, gilt ein absolutes Alkoholverbot, bis sie 21 Jahre alt sind. Der Begleiter eines BF-17-Fahranfängers darf während der Fahrt nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol aufweisen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Missachtet der Begleiter diese Vorschriften, begeht er nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern die Fahrerlaubnis des Fahranfängers wird zudem widerrufen. Wird die Fahrerlaubnis widerrufen, kann sie der Jugendliche frühestens nach sechs Monaten wieder erwerben, nachdem er eine kostenpflichtige Nachschulung absolviert hat. Mehr Informationen zum „Begleiteten Fahren“ gibt es online unter <a href="http://www.bf17.de/">www.bf17.de</a>, einer Webseite der <a href="http://www.deutsche-verkehrswacht.de/">Deutsche Verkehrswacht e.V.</a> (DVW).
</p>
<h2>
  Mindestalter klären
</h2>
<p class="MsoNormal">
  In den meisten Fällen nutzen die BF-17-Inhaber ein Fahrzeug der Familie mit. In dem Fall ist es wichtig, bei der entsprechenden Kfz-Versicherung abzuklären, ob der jugendliche Fahrer vertragsgemäß das Fahrzeug nutzen darf oder ob ein höheres Mindestalter vereinbart war.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei manchen Verträgen ist nämlich ein Mindestalter des Fahrers von 25 Jahren vereinbart, da durch diesen Ausschluss von Fahranfängern und dem damit niedrigeren Unfallrisiko auch die Prämien geringer sind. In vielen Fällen lässt sich aber auch in solchen Verträgen mit einem Prämienaufschlag, die Altersbeschränkung ausschließen, damit auch ein BF-17-Fahrer das Fahrzeug steuern kann.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ändert man solche Verträge nicht entsprechend und verursacht ein 17-Jähriger einen Schadensfall, kann dies zu erheblichen Problemen mit der Versicherung führen.
</p>
<h2>
  Zweitwagenregelung und Sondertarife
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Als BF-17-Inhaber muss man nicht unbedingt die hohen Beiträge, die ein Fahranfänger aufgrund der üblichen Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 0 (circa 240 bis 260 Prozent) erhält, hinnehmen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die meisten Versicherer bieten den Eltern als Kunden die Möglichkeiten an, den Wagen des Kindes als Zweitwagen zu einem günstigeren Rabatt zu versichern. Damit wäre die Versicherung, die über die Eltern läuft, deutlich günstiger.
</p>
<p class="MsoNormal">
  B-17-Fahranfänger, die mit 18 Jahren unfallfrei zum normalen Führerschein der Klasse B gewechselt haben, erhalten von einigen Kfz-Versicherern oftmals auch günstigere Einstufungen, als normale 18-Jährige, die nicht am „Begleiteten Fahren“ teilgenommen haben. Wie sich noch bei den Prämien sparen lässt, kann beim Versicherungsexperten erfragt werden.
</p></div>]]>
      </description>
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        <![CDATA[Seit über einem Jahr dürfen 17-Jährige Auto fahren, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies gilt auch für den notwendigen Kfz-Versicherungsschutz.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Seit dem 1. Januar 2011 ist das „Begleitete Fahren“ ab 17 Jahren nicht nur ein Modellversuch von einigen Bundesländern sondern deutschlandweit gesetzlich erlaubt. Doch die Jugendlichen sollten nur ein Auto fahren, das auch entsprechend versichert ist, damit es keine unangenehmen Folgen gibt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wer bereits vor seinem 18. Geburtstag selbst einen Pkw steuern will, muss dazu den sogenannten Führerschein BF 17 – das steht für „Begleitetes Fahren ab 17“ –erwerben. Dabei handelt es sich um einen Führerschein, der es bereits 17-Jährigen erlaubt, in Begleitung eines Erwachsenen, der bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, selbst Auto zu fahren.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wie Statistiken zeigen, gibt es seit der Einführung des BF 17 nur wenige Unfälle von Jugendlichen. Selbst nach der Begleitphase, also wenn die Jugendlichen dann ab dem 18. Geburtstag ohne Begleitung fahren dürfen, zahlt sich die neue Regelung aus. So verursachen Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr, die vorher begleitet gefahren sind, etwa 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen Fahranfänger, die zuvor nicht bei „BF 17“ mitgemacht haben.
</p>
<h2>
  Wie kommt man zum Führerschein für 17-Jährige
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Jugendliche, die den BF17 erwerben wollen, können sich schon im Alter von 16,5 Jahren in einer Fahrschule anmelden. Sie müssen dann, wie volljährige Fahrschüler auch, die gleiche Fahrausbildung und Fahrschulprüfung absolvieren.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wenn der Jugendliche die theoretische und praktische Prüfung bestanden hat, bekommt er frühestens ab seinem 17. Geburtstag die sogenannte „Prüfungsbescheinigung“. Diese gilt zusammen mit einem Ausweis als Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren. Der BF-17-Besitzer darf dann in Begleitung der Person, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist, Auto fahren.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Als Begleiter eines 17-jährigen Fahranfängers kann jeder, der 30 Jahre oder älter ist, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B (früher: Klasse 3) besitzt und nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister hat, in die Prüfbescheinigung eingetragen werden. Es können beliebig viele Begleiter eingetragen werden.
</p>
<h2>
  Probezeit und Fahren anderer Fahrzeugarten
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Auch für die BF-17-Inhaber gilt, wie bei allen anderen Fahranfängern, eine Probezeit von zwei Jahren nach Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Verstößt der jugendliche Fahrer gegen Vorschriften im Straßenverkehr, muss er mit den gleichen Maßnahmen und Strafen rechnen wie volljährige Fahranfänger in der Probezeit mit einem herkömmlichen Führerschein.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Mit der Prüfungsbescheinigung BF 17 darf der Jugendliche auch Fahrzeuge, für die normalerweise ein Führerschein der <a href="http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/fahrerlaubnisklassen.html">Klassen M, L oder S</a> benötigt wird, auch ohne Begleiter fahren. Dies sind zum Beispiel zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimetern.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nachdem der BF-17-Inhaber volljährig geworden ist, darf er auch ohne Begleitung Auto fahren. Allerdings ist die Prüfungsbescheinigung nur bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig, danach ist sie abgelaufen. Um den endgültigen Kartenführerschein zu erhalten, muss der BF-17-Inhaber diesen jedoch nicht eigens beantragen, sondern kann ihn, sobald er volljährig ist, bei der Führerscheinstelle abholen. Dazu muss er nur die bisher gültige Prüfungsbescheinigung vorlegen.
</p>
<h2>
  Keine Begleitung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Übrigens: BF-17-Inhaber, die ohne Begleitung fahren, begehen einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß, der ein Bußgeld, eine verlängerte Probezeit und den Widerruf der Fahrerlaubnis nach sich zieht.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Für alle Fahranfänger, egal ob volljährig oder BF-17- Fahrer, gilt ein absolutes Alkoholverbot, bis sie 21 Jahre alt sind. Der Begleiter eines BF-17-Fahranfängers darf während der Fahrt nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol aufweisen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Missachtet der Begleiter diese Vorschriften, begeht er nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern die Fahrerlaubnis des Fahranfängers wird zudem widerrufen. Wird die Fahrerlaubnis widerrufen, kann sie der Jugendliche frühestens nach sechs Monaten wieder erwerben, nachdem er eine kostenpflichtige Nachschulung absolviert hat. Mehr Informationen zum „Begleiteten Fahren“ gibt es online unter <a href="http://www.bf17.de/">www.bf17.de</a>, einer Webseite der <a href="http://www.deutsche-verkehrswacht.de/">Deutsche Verkehrswacht e.V.</a> (DVW).
</p>
<h2>
  Mindestalter klären
</h2>
<p class="MsoNormal">
  In den meisten Fällen nutzen die BF-17-Inhaber ein Fahrzeug der Familie mit. In dem Fall ist es wichtig, bei der entsprechenden Kfz-Versicherung abzuklären, ob der jugendliche Fahrer vertragsgemäß das Fahrzeug nutzen darf oder ob ein höheres Mindestalter vereinbart war.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei manchen Verträgen ist nämlich ein Mindestalter des Fahrers von 25 Jahren vereinbart, da durch diesen Ausschluss von Fahranfängern und dem damit niedrigeren Unfallrisiko auch die Prämien geringer sind. In vielen Fällen lässt sich aber auch in solchen Verträgen mit einem Prämienaufschlag, die Altersbeschränkung ausschließen, damit auch ein BF-17-Fahrer das Fahrzeug steuern kann.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ändert man solche Verträge nicht entsprechend und verursacht ein 17-Jähriger einen Schadensfall, kann dies zu erheblichen Problemen mit der Versicherung führen.
</p>
<h2>
  Zweitwagenregelung und Sondertarife
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Als BF-17-Inhaber muss man nicht unbedingt die hohen Beiträge, die ein Fahranfänger aufgrund der üblichen Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 0 (circa 240 bis 260 Prozent) erhält, hinnehmen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die meisten Versicherer bieten den Eltern als Kunden die Möglichkeiten an, den Wagen des Kindes als Zweitwagen zu einem günstigeren Rabatt zu versichern. Damit wäre die Versicherung, die über die Eltern läuft, deutlich günstiger.
</p>
<p class="MsoNormal">
  B-17-Fahranfänger, die mit 18 Jahren unfallfrei zum normalen Führerschein der Klasse B gewechselt haben, erhalten von einigen Kfz-Versicherern oftmals auch günstigere Einstufungen, als normale 18-Jährige, die nicht am „Begleiteten Fahren“ teilgenommen haben. Wie sich noch bei den Prämien sparen lässt, kann beim Versicherungsexperten erfragt werden.
</p></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Seit über einem Jahr dürfen 17-Jährige Auto fahren, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies gilt auch für den notwendigen Kfz-Versicherungsschutz.]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  30.1.2012 (verpd) 
 Seit dem 1. Januar 2011 ist das „Begleitete Fahren“ ab 17 Jahren nicht nur ein Modellversuch von einigen Bundesländern sondern deutschlandweit gesetzlich erlaubt. Doch die Jugendlichen sollten nur ein Auto fahren, das auch entsprechend versichert ist, damit es keine unangenehmen Folgen gibt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wer bereits vor seinem 18. Geburtstag selbst einen Pkw steuern will, muss dazu den sogenannten Führerschein BF 17 – das steht für „Begleitetes Fahren ab 17“ –erwerben. Dabei handelt es sich um einen Führerschein, der es bereits 17-Jährigen erlaubt, in Begleitung eines Erwachsenen, der bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, selbst Auto zu fahren.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wie Statistiken zeigen, gibt es seit der Einführung des BF 17 nur wenige Unfälle von Jugendlichen. Selbst nach der Begleitphase, also wenn die Jugendlichen dann ab dem 18. Geburtstag ohne Begleitung fahren dürfen, zahlt sich die neue Regelung aus. So verursachen Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr, die vorher begleitet gefahren sind, etwa 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen Fahranfänger, die zuvor nicht bei „BF 17“ mitgemacht haben.
</p>
<h2>
  Wie kommt man zum Führerschein für 17-Jährige
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Jugendliche, die den BF17 erwerben wollen, können sich schon im Alter von 16,5 Jahren in einer Fahrschule anmelden. Sie müssen dann, wie volljährige Fahrschüler auch, die gleiche Fahrausbildung und Fahrschulprüfung absolvieren.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wenn der Jugendliche die theoretische und praktische Prüfung bestanden hat, bekommt er frühestens ab seinem 17. Geburtstag die sogenannte „Prüfungsbescheinigung“. Diese gilt zusammen mit einem Ausweis als Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren. Der BF-17-Besitzer darf dann in Begleitung der Person, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist, Auto fahren.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Als Begleiter eines 17-jährigen Fahranfängers kann jeder, der 30 Jahre oder älter ist, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B (früher: Klasse 3) besitzt und nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister hat, in die Prüfbescheinigung eingetragen werden. Es können beliebig viele Begleiter eingetragen werden.
</p>
<h2>
  Probezeit und Fahren anderer Fahrzeugarten
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Auch für die BF-17-Inhaber gilt, wie bei allen anderen Fahranfängern, eine Probezeit von zwei Jahren nach Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Verstößt der jugendliche Fahrer gegen Vorschriften im Straßenverkehr, muss er mit den gleichen Maßnahmen und Strafen rechnen wie volljährige Fahranfänger in der Probezeit mit einem herkömmlichen Führerschein.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Mit der Prüfungsbescheinigung BF 17 darf der Jugendliche auch Fahrzeuge, für die normalerweise ein Führerschein der <a href="http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/fahrerlaubnisklassen.html">Klassen M, L oder S</a> benötigt wird, auch ohne Begleiter fahren. Dies sind zum Beispiel zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimetern.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nachdem der BF-17-Inhaber volljährig geworden ist, darf er auch ohne Begleitung Auto fahren. Allerdings ist die Prüfungsbescheinigung nur bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig, danach ist sie abgelaufen. Um den endgültigen Kartenführerschein zu erhalten, muss der BF-17-Inhaber diesen jedoch nicht eigens beantragen, sondern kann ihn, sobald er volljährig ist, bei der Führerscheinstelle abholen. Dazu muss er nur die bisher gültige Prüfungsbescheinigung vorlegen.
</p>
<h2>
  Keine Begleitung
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Übrigens: BF-17-Inhaber, die ohne Begleitung fahren, begehen einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß, der ein Bußgeld, eine verlängerte Probezeit und den Widerruf der Fahrerlaubnis nach sich zieht.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Für alle Fahranfänger, egal ob volljährig oder BF-17- Fahrer, gilt ein absolutes Alkoholverbot, bis sie 21 Jahre alt sind. Der Begleiter eines BF-17-Fahranfängers darf während der Fahrt nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol aufweisen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Missachtet der Begleiter diese Vorschriften, begeht er nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern die Fahrerlaubnis des Fahranfängers wird zudem widerrufen. Wird die Fahrerlaubnis widerrufen, kann sie der Jugendliche frühestens nach sechs Monaten wieder erwerben, nachdem er eine kostenpflichtige Nachschulung absolviert hat. Mehr Informationen zum „Begleiteten Fahren“ gibt es online unter <a href="http://www.bf17.de/">www.bf17.de</a>, einer Webseite der <a href="http://www.deutsche-verkehrswacht.de/">Deutsche Verkehrswacht e.V.</a> (DVW).
</p>
<h2>
  Mindestalter klären
</h2>
<p class="MsoNormal">
  In den meisten Fällen nutzen die BF-17-Inhaber ein Fahrzeug der Familie mit. In dem Fall ist es wichtig, bei der entsprechenden Kfz-Versicherung abzuklären, ob der jugendliche Fahrer vertragsgemäß das Fahrzeug nutzen darf oder ob ein höheres Mindestalter vereinbart war.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei manchen Verträgen ist nämlich ein Mindestalter des Fahrers von 25 Jahren vereinbart, da durch diesen Ausschluss von Fahranfängern und dem damit niedrigeren Unfallrisiko auch die Prämien geringer sind. In vielen Fällen lässt sich aber auch in solchen Verträgen mit einem Prämienaufschlag, die Altersbeschränkung ausschließen, damit auch ein BF-17-Fahrer das Fahrzeug steuern kann.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ändert man solche Verträge nicht entsprechend und verursacht ein 17-Jähriger einen Schadensfall, kann dies zu erheblichen Problemen mit der Versicherung führen.
</p>
<h2>
  Zweitwagenregelung und Sondertarife
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Als BF-17-Inhaber muss man nicht unbedingt die hohen Beiträge, die ein Fahranfänger aufgrund der üblichen Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 0 (circa 240 bis 260 Prozent) erhält, hinnehmen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die meisten Versicherer bieten den Eltern als Kunden die Möglichkeiten an, den Wagen des Kindes als Zweitwagen zu einem günstigeren Rabatt zu versichern. Damit wäre die Versicherung, die über die Eltern läuft, deutlich günstiger.
</p>
<p class="MsoNormal">
  B-17-Fahranfänger, die mit 18 Jahren unfallfrei zum normalen Führerschein der Klasse B gewechselt haben, erhalten von einigen Kfz-Versicherern oftmals auch günstigere Einstufungen, als normale 18-Jährige, die nicht am „Begleiteten Fahren“ teilgenommen haben. Wie sich noch bei den Prämien sparen lässt, kann beim Versicherungsexperten erfragt werden.
</p>]]>
      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Verkehr</category>
    </item>
    <item>
      <title>Das Verkehrsklima wird rauer</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Das Verkehrsklima wird rauer</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3642976/Das+Verkehrsklima+wird+rauer/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Mon, 16 Jan 2012 18:00:04 +0100</pubDate>
      <ibs:endDate>Thu, 16 Feb 2012 18:00:04 +0100</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Die Verkehrssicherheit des Einzelnen hängt in großem Maße vom Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer ab. Doch das lässt oft zu wünschen übrig, wie eine Umfrage zeigt.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  Zwar muss jeder, der die Verkehrsregeln missachtet, damit rechnen bestraft zu werden. Doch eine aktuell veröffentlichte Umfrage belegt, dass die deutschen Verkehrsteilnehmer es nicht immer so genau nehmen mit den gesetzlichen Regelungen. Eine weitere Studie zeigt, welche Verkehrsmissachtungen besonders häufig zu Verkehrsunfällen führen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Insgesamt werde das Klima auf Deutschlands Straßen rauer, so das Ergebnis einer kürzlich von der <a href="http://www.udv.de/">Unfallforschung der Versicherer</a> (UDV) veröffentlichten repräsentativen Befragung.
</p>
<h2>
  Schwindendes Sicherheitsgefühl im Straßenverkehr
</h2>
<p class="MsoNormal">
  So fühlten sich 2010 nur 53 Prozent der Befragten im Straßenverkehr sicher oder sehr sicher. 2008 waren es noch 69 Prozent. Die Zahl derer, die sich nicht sicher fühlen, hat sich im gleichen Zeitraum von sechs auf zwölf Prozent verdoppelt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nur 41 Prozent der Frauen haben ein sicheres Gefühl im Straßenverkehr. Bei den Männern sind es 65 Prozent. Insgesamt gesehen fühlten sich Pkw-Fahrer sicherer als andere Verkehrsteilnehmer.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Interessanterweise fühlen sich die Autofahrer in Deutschland im Stadtverkehr und auf Landstraßen, wo nachweislich die meisten Unfälle passieren, am sichersten. Während dies für die sichersten Straßen, den Autobahnen, nur gut die Hälfte (57 Prozent) der Befragten aussagte.
</p>
<h2>
  Regelwidriges Verhalten
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Wenn es um das regelkonforme Verhalten geht, zeigt die Umfrage bei den Fußgängern, Fahrrad- und Autofahrern nach ihrem Verhalten an roten Ampeln, bei Geschwindigkeits-Begrenzungen und nach Alkoholgenuss, dass hier auch tatsächlich ein hohes Sicherheitsrisiko besteht. Zwar bleiben rund die Hälfte der befragten Fußgänger an einer roten Ampel stehen, 44 Prozent sehen das jedoch lockerer. 19 Prozent der Fußgänger gaben an, gelegentlich oder öfter eine rote Ampel zu übertreten. Ähnliche Werte ergab die Umfrage bei den Radfahrern.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Doch selbst viele Autofahrer räumten ein, selten bis gelegentlich eine rote Ampel zu ignorieren. Nur 20 Prozent der befragten Pkw-Fahrer hatten in den letzten zwölf Monaten vor der Umfrage nach eigenen Angaben keinen Rotlichtverstoß begangen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Obwohl knapp 80 Prozent der befragten Autofahrer im Jahr 2010 nach eigenen Aussagen mindestens einmal eine rote Ampel missachtet haben, wurden nur sieben Prozent dafür bestraft. Grundsätzlich halten es auch nur drei von 100 Autofahrern für „sehr wahrscheinlich“, bei einem Rotlichtverstoß entdeckt zu werden. Noch glimpflicher sind die Radfahrer, die ein Rotlicht missachtet haben, davongekommen. Von ihnen wurden nur drei Prozent zur Kasse gebeten.
</p>
<h2>
  Die fünf häufigsten Unfallursachen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Insgesamt zeigt ein Blick auf die Unfallstatistik, dass Regelverstöße oft die Gründe für Unfälle sind. Für eine Analyse der Unfallursachen hat der UDV rund 290.000 Ursachen bei Pkw-Unfällen aus den Unfalldaten des <a href="http://www.destatis.de/">Statistischen Bundesamtes</a> untersucht. Fazit der Analyse ist, dass für 90 Prozent aller Unfälle folgende fünf Einzelursachen verantwortlich sind: Missachten der Vorfahrt, nicht angepasste Geschwindigkeit, Fehler beim Abbiegen, ungenügender Sicherheitsabstand und Fahren unter Alkoholeinfluss.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die schwersten Unfallfolgen resultieren aus Geschwindigkeits-Überschreitungen und nicht angepasster Geschwindigkeit sowie Fahren unter Alkoholeinfluss. Bei Vorfahrts- und Abstandsunfällen sind die Schäden deutlich geringer, dafür passieren diese sehr viel häufiger. Zudem wird bei diesen Unfällen häufiger der unschuldige Unfallgegner als der Unfallverursacher selbst verletzt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Insgesamt sind im Flensburger <a href="http://www.kba.de/cln_033/nn_124582/DE/ZentraleRegister/VZR/vzr__node.html?__nnn=true">Verkehrszentralregister</a> rund 98 Prozent aller Eintragungen Ordnungswidrigkeiten. Nach Angaben des UDV haben die Raser – also Fahrer, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten –, mit 77 Prozent den höchsten Anteil der Eintragungen in Flensburg. Bei den im Verkehrszentralregister registrierten Straftaten dominiert das Delikt „Fahren unter Alkoholeinfluss“.
</p>
<h2>
  Selbstschutz
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Grundsätzlich sollte jeder Verkehrsteilnehmer für die eigene Sicherheit, aber auch die der anderen, die Verkehrsregeln einhalten. Da man jedoch leider nicht immer davon ausgehen kann, dass sich jeder daran hält oder man auch selbst keine Fehler begeht, ist zumindest die Absicherung der eigenen Person und der Familie, aber auch die des Eigentums wichtig.
</p>
<p class="MsoNormal">
  So kommt beispielsweise eine Privathaftpflicht-Police dafür auf, wenn man als Radfahrer fahrlässig einen Unfall verursacht hat und andere geschädigt wurden. Anderenfalls müsste man den Schaden aus der eigenen Tasche zahlen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine Berufsunfähigkeits-Police sichert das eigene Einkommen ab, wenn man unter anderem wegen eines Unfalls nicht mehr seiner bisherigen Berufstätigkeit nachgehen kann. Schäden, die am eigenen Auto beispielsweise durch einen selbst verschuldeten Unfall entstanden sind, können über eine Vollkasko-Versicherung abgedeckt werden. Darüber gibt es noch weitere sinnvolle Absicherungslösungen, um sich und seine Angehörigen vor den finanziellen Folgen eines Unfalls zu schützen. Detaillierte Informationen können beim Versicherungsexperten eingeholt werden.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Die Verkehrssicherheit des Einzelnen hängt in großem Maße vom Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer ab. Doch das lässt oft zu wünschen übrig, wie eine Umfrage zeigt.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  Zwar muss jeder, der die Verkehrsregeln missachtet, damit rechnen bestraft zu werden. Doch eine aktuell veröffentlichte Umfrage belegt, dass die deutschen Verkehrsteilnehmer es nicht immer so genau nehmen mit den gesetzlichen Regelungen. Eine weitere Studie zeigt, welche Verkehrsmissachtungen besonders häufig zu Verkehrsunfällen führen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Insgesamt werde das Klima auf Deutschlands Straßen rauer, so das Ergebnis einer kürzlich von der <a href="http://www.udv.de/">Unfallforschung der Versicherer</a> (UDV) veröffentlichten repräsentativen Befragung.
</p>
<h2>
  Schwindendes Sicherheitsgefühl im Straßenverkehr
</h2>
<p class="MsoNormal">
  So fühlten sich 2010 nur 53 Prozent der Befragten im Straßenverkehr sicher oder sehr sicher. 2008 waren es noch 69 Prozent. Die Zahl derer, die sich nicht sicher fühlen, hat sich im gleichen Zeitraum von sechs auf zwölf Prozent verdoppelt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Nur 41 Prozent der Frauen haben ein sicheres Gefühl im Straßenverkehr. Bei den Männern sind es 65 Prozent. Insgesamt gesehen fühlten sich Pkw-Fahrer sicherer als andere Verkehrsteilnehmer.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Interessanterweise fühlen sich die Autofahrer in Deutschland im Stadtverkehr und auf Landstraßen, wo nachweislich die meisten Unfälle passieren, am sichersten. Während dies für die sichersten Straßen, den Autobahnen, nur gut die Hälfte (57 Prozent) der Befragten aussagte.
</p>
<h2>
  Regelwidriges Verhalten
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Wenn es um das regelkonforme Verhalten geht, zeigt die Umfrage bei den Fußgängern, Fahrrad- und Autofahrern nach ihrem Verhalten an roten Ampeln, bei Geschwindigkeits-Begrenzungen und nach Alkoholgenuss, dass hier auch tatsächlich ein hohes Sicherheitsrisiko besteht. Zwar bleiben rund die Hälfte der befragten Fußgänger an einer roten Ampel stehen, 44 Prozent sehen das jedoch lockerer. 19 Prozent der Fußgänger gaben an, gelegentlich oder öfter eine rote Ampel zu übertreten. Ähnliche Werte ergab die Umfrage bei den Radfahrern.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Doch selbst viele Autofahrer räumten ein, selten bis gelegentlich eine rote Ampel zu ignorieren. Nur 20 Prozent der befragten Pkw-Fahrer hatten in den letzten zwölf Monaten vor der Umfrage nach eigenen Angaben keinen Rotlichtverstoß begangen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Obwohl knapp 80 Prozent der befragten Autofahrer im Jahr 2010 nach eigenen Aussagen mindestens einmal eine rote Ampel missachtet haben, wurden nur sieben Prozent dafür bestraft. Grundsätzlich halten es auch nur drei von 100 Autofahrern für „sehr wahrscheinlich“, bei einem Rotlichtverstoß entdeckt zu werden. Noch glimpflicher sind die Radfahrer, die ein Rotlicht missachtet haben, davongekommen. Von ihnen wurden nur drei Prozent zur Kasse gebeten.
</p>
<h2>
  Die fünf häufigsten Unfallursachen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Insgesamt zeigt ein Blick auf die Unfallstatistik, dass Regelverstöße oft die Gründe für Unfälle sind. Für eine Analyse der Unfallursachen hat der UDV rund 290.000 Ursachen bei Pkw-Unfällen aus den Unfalldaten des <a href="http://www.destatis.de/">Statistischen Bundesamtes</a> untersucht. Fazit der Analyse ist, dass für 90 Prozent aller Unfälle folgende fünf Einzelursachen verantwortlich sind: Missachten der Vorfahrt, nicht angepasste Geschwindigkeit, Fehler beim Abbiegen, ungenügender Sicherheitsabstand und Fahren unter Alkoholeinfluss.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die schwersten Unfallfolgen resultieren aus Geschwindigkeits-Überschreitungen und nicht angepasster Geschwindigkeit sowie Fahren unter Alkoholeinfluss. Bei Vorfahrts- und Abstandsunfällen sind die Schäden deutlich geringer, dafür passieren diese sehr viel häufiger. Zudem wird bei diesen Unfällen häufiger der unschuldige Unfallgegner als der Unfallverursacher selbst verletzt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Insgesamt sind im Flensburger <a href="http://www.kba.de/cln_033/nn_124582/DE/ZentraleRegister/VZR/vzr__node.html?__nnn=true">Verkehrszentralregister</a> rund 98 Prozent aller Eintragungen Ordnungswidrigkeiten. Nach Angaben des UDV haben die Raser – also Fahrer, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten –, mit 77 Prozent den höchsten Anteil der Eintragungen in Flensburg. Bei den im Verkehrszentralregister registrierten Straftaten dominiert das Delikt „Fahren unter Alkoholeinfluss“.
</p>
<h2>
  Selbstschutz
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Grundsätzlich sollte jeder Verkehrsteilnehmer für die eigene Sicherheit, aber auch die der anderen, die Verkehrsregeln einhalten. Da man jedoch leider nicht immer davon ausgehen kann, dass sich jeder daran hält oder man auch selbst keine Fehler begeht, ist zumindest die Absicherung der eigenen Person und der Familie, aber auch die des Eigentums wichtig.
</p>
<p class="MsoNormal">
  So kommt beispielsweise eine Privathaftpflicht-Police dafür auf, wenn man als Radfahrer fahrlässig einen Unfall verursacht hat und andere geschädigt wurden. Anderenfalls müsste man den Schaden aus der eigenen Tasche zahlen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine Berufsunfähigkeits-Police sichert das eigene Einkommen ab, wenn man unter anderem wegen eines Unfalls nicht mehr seiner bisherigen Berufstätigkeit nachgehen kann. Schäden, die am eigenen Auto beispielsweise durch einen selbst verschuldeten Unfall entstanden sind, können über eine Vollkasko-Versicherung abgedeckt werden. Darüber gibt es noch weitere sinnvolle Absicherungslösungen, um sich und seine Angehörigen vor den finanziellen Folgen eines Unfalls zu schützen. Detaillierte Informationen können beim Versicherungsexperten eingeholt werden.
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        <![CDATA[Die Verkehrssicherheit des Einzelnen hängt in großem Maße vom Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer ab. Doch das lässt oft zu wünschen übrig, wie eine Umfrage zeigt.]]>
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        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  Zwar muss jeder, der die Verkehrsregeln missachtet, damit rechnen bestraft zu werden. Doch eine aktuell veröffentlichte Umfrage belegt, dass die deutschen Verkehrsteilnehmer es nicht immer so genau nehmen mit den gesetzlichen Regelungen. Eine weitere Studie zeigt, welche Verkehrsmissachtungen besonders häufig zu Verkehrsunfällen führen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Insgesamt werde das Klima auf Deutschlands Straßen rauer, so das Ergebnis einer kürzlich von der <a href="http://www.udv.de/">Unfallforschung der Versicherer</a> (UDV) veröffentlichten repräsentativen Befragung.
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<h2>
  Schwindendes Sicherheitsgefühl im Straßenverkehr
</h2>
<p class="MsoNormal">
  So fühlten sich 2010 nur 53 Prozent der Befragten im Straßenverkehr sicher oder sehr sicher. 2008 waren es noch 69 Prozent. Die Zahl derer, die sich nicht sicher fühlen, hat sich im gleichen Zeitraum von sechs auf zwölf Prozent verdoppelt.
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<p class="MsoNormal">
  Nur 41 Prozent der Frauen haben ein sicheres Gefühl im Straßenverkehr. Bei den Männern sind es 65 Prozent. Insgesamt gesehen fühlten sich Pkw-Fahrer sicherer als andere Verkehrsteilnehmer.
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<p class="MsoNormal">
  Interessanterweise fühlen sich die Autofahrer in Deutschland im Stadtverkehr und auf Landstraßen, wo nachweislich die meisten Unfälle passieren, am sichersten. Während dies für die sichersten Straßen, den Autobahnen, nur gut die Hälfte (57 Prozent) der Befragten aussagte.
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<h2>
  Regelwidriges Verhalten
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<p class="MsoNormal">
  Wenn es um das regelkonforme Verhalten geht, zeigt die Umfrage bei den Fußgängern, Fahrrad- und Autofahrern nach ihrem Verhalten an roten Ampeln, bei Geschwindigkeits-Begrenzungen und nach Alkoholgenuss, dass hier auch tatsächlich ein hohes Sicherheitsrisiko besteht. Zwar bleiben rund die Hälfte der befragten Fußgänger an einer roten Ampel stehen, 44 Prozent sehen das jedoch lockerer. 19 Prozent der Fußgänger gaben an, gelegentlich oder öfter eine rote Ampel zu übertreten. Ähnliche Werte ergab die Umfrage bei den Radfahrern.
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<p class="MsoNormal">
  Doch selbst viele Autofahrer räumten ein, selten bis gelegentlich eine rote Ampel zu ignorieren. Nur 20 Prozent der befragten Pkw-Fahrer hatten in den letzten zwölf Monaten vor der Umfrage nach eigenen Angaben keinen Rotlichtverstoß begangen.
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<p class="MsoNormal">
  Obwohl knapp 80 Prozent der befragten Autofahrer im Jahr 2010 nach eigenen Aussagen mindestens einmal eine rote Ampel missachtet haben, wurden nur sieben Prozent dafür bestraft. Grundsätzlich halten es auch nur drei von 100 Autofahrern für „sehr wahrscheinlich“, bei einem Rotlichtverstoß entdeckt zu werden. Noch glimpflicher sind die Radfahrer, die ein Rotlicht missachtet haben, davongekommen. Von ihnen wurden nur drei Prozent zur Kasse gebeten.
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<h2>
  Die fünf häufigsten Unfallursachen
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<p class="MsoNormal">
  Insgesamt zeigt ein Blick auf die Unfallstatistik, dass Regelverstöße oft die Gründe für Unfälle sind. Für eine Analyse der Unfallursachen hat der UDV rund 290.000 Ursachen bei Pkw-Unfällen aus den Unfalldaten des <a href="http://www.destatis.de/">Statistischen Bundesamtes</a> untersucht. Fazit der Analyse ist, dass für 90 Prozent aller Unfälle folgende fünf Einzelursachen verantwortlich sind: Missachten der Vorfahrt, nicht angepasste Geschwindigkeit, Fehler beim Abbiegen, ungenügender Sicherheitsabstand und Fahren unter Alkoholeinfluss.
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<p class="MsoNormal">
  Die schwersten Unfallfolgen resultieren aus Geschwindigkeits-Überschreitungen und nicht angepasster Geschwindigkeit sowie Fahren unter Alkoholeinfluss. Bei Vorfahrts- und Abstandsunfällen sind die Schäden deutlich geringer, dafür passieren diese sehr viel häufiger. Zudem wird bei diesen Unfällen häufiger der unschuldige Unfallgegner als der Unfallverursacher selbst verletzt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Insgesamt sind im Flensburger <a href="http://www.kba.de/cln_033/nn_124582/DE/ZentraleRegister/VZR/vzr__node.html?__nnn=true">Verkehrszentralregister</a> rund 98 Prozent aller Eintragungen Ordnungswidrigkeiten. Nach Angaben des UDV haben die Raser – also Fahrer, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten –, mit 77 Prozent den höchsten Anteil der Eintragungen in Flensburg. Bei den im Verkehrszentralregister registrierten Straftaten dominiert das Delikt „Fahren unter Alkoholeinfluss“.
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<h2>
  Selbstschutz
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Grundsätzlich sollte jeder Verkehrsteilnehmer für die eigene Sicherheit, aber auch die der anderen, die Verkehrsregeln einhalten. Da man jedoch leider nicht immer davon ausgehen kann, dass sich jeder daran hält oder man auch selbst keine Fehler begeht, ist zumindest die Absicherung der eigenen Person und der Familie, aber auch die des Eigentums wichtig.
</p>
<p class="MsoNormal">
  So kommt beispielsweise eine Privathaftpflicht-Police dafür auf, wenn man als Radfahrer fahrlässig einen Unfall verursacht hat und andere geschädigt wurden. Anderenfalls müsste man den Schaden aus der eigenen Tasche zahlen.
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<p class="MsoNormal">
  Eine Berufsunfähigkeits-Police sichert das eigene Einkommen ab, wenn man unter anderem wegen eines Unfalls nicht mehr seiner bisherigen Berufstätigkeit nachgehen kann. Schäden, die am eigenen Auto beispielsweise durch einen selbst verschuldeten Unfall entstanden sind, können über eine Vollkasko-Versicherung abgedeckt werden. Darüber gibt es noch weitere sinnvolle Absicherungslösungen, um sich und seine Angehörigen vor den finanziellen Folgen eines Unfalls zu schützen. Detaillierte Informationen können beim Versicherungsexperten eingeholt werden.
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      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Verkehr</category>
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