Ausfalldeckung ab Schadenhöhe von
Ausfalldeckung ab Schadenhöhe von
Kann ein Schadensverursacher gegenüber dem Versicherungsnehmer dessen Haftpflichtansprüche nicht erfüllen, kann eine Ausfalldeckung die Schadensersatzansprüche übernehmen.
Die Forderung muss einen vertraglich festgelegten Betrag übersteigen - und kann in Erweiterung auch niedriger vereinbart werden.
siehe: Haftpflichtversicherung






