Arbeitsrechtsschutz für geringfügige Beschäftigung
Arbeitsrechtsschutz für geringfügige Beschäftigung
Versichert innerhalb der Seniorenrechtsschutz ist der Arbeitsrechtsschutz für geringfügige Beschäftigung.
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn:
- das Einkommen aus dieser Beschäftigung 400 Euro im Monat nicht übersteigt oder
- die Beschäftigung im Kalenderjahr auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist. (die Verdienstgrenze von 400 EUR pro Monat gilt dann im allgemeinen nicht).
Entgeltpunkte
Erwerbsunfähigkeit
Mini-Job
Berufsrechtsschutz
Entgelt
Erwerbsminderungsrente
Heilmittel
Mutterschutzfristen
unständig Beschäftigte






