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Welche Leistungen und Aufwendungen der Rechtsschutzversicherung kann der Versicherungsnehmer erwarten?

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[§1 ARB: Der Versicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten (Rechtsschutz).]


Sie haben eine Rechtsschutzversicherung, die die wichtigsten Bereiche absichert? Kommt es irgendwann zum Streitfall, gehen Sie zu einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, schildern den Rechtsfall und übergeben ihm bei zugesagter Übernahme die Versicherungspolice Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Ihr Rechtsanwalt kümmert sich jetzt um den weiteren Verlauf.
 

Wenn Sie keinen Rechtsanwalt kennen, fragen Sie Ihren Rechtsschutzversicherer. Dieser kann Ihnen mit Sicherheit einen kompetenten Anwalt in Ihrer Nähe nennen.

Welche Kosten werden durch die Rechtsschutz konkret übernommen?

  • die gesetzliche Rechtsanwaltgebühren - den Rechtsanwalt kann der Versicherungsnehmer selbst wählen und beauftragen
  • die Kosten des Steuerberaters bzw. Steueranwaltes, wenn es sich um einen Steuer- Rechtsschutzfall handelt
  • bei Zivilprozessen im Inland den Korrespondenzanwalt (der Versicherungsnehmer wohnt mehr als 100 km vom zuständigen Gericht entfernt)
  • wenn ein Gutachten erforderlich ist - Kostenübernahme eines öffentlich bestellten Sachverständigen bzw. Gutachters
  • Gerichtskosten und Kosten der Verwaltungsbehörden
  • Kosten für Zeugen und Sachverständigenentscheidungen sowie Gerichtsvollzieher
  • Bereitstellung einer Strafkaution zur Vermeidung einstweiliger Strafvollzugsmaßnahmen z.B. bei Untersuchungshaft
  • bei ausländischen Strafverfahren - Kautionen für den Versicherungsnehmer - als Darlehen gewährt
  • Erstattung der Reisekosten zum angeordneten Erscheinen vor einem ausländischen Gericht
  • im Falle einer Niederlage oder eines Vergleichs: Gesamtkostenübernahme der Gegenseite - wenn der Versicherungsnehmer dazu in der Pflicht steht

 
 
 
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