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Seit dem 5.April 1965 ist jeder Halter eines inländischen Kfz zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet. Kommt es zum Schadensfall werden dem Geschädigten die Ersatzleistungen garantiert. Somit wird gewährleistet, dass weder der Verursacher noch der Geschädigte vor dem finanziellen Ruin stehen.Denn vor einem Unfall, ob nun verschuldet oder unverschuldet, ist niemand gefeit. |
| Wer und was ist durch die Kfz-Haftpflicht versichert? |
| Was ist wichtig zur Beitragsberechnung? |
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