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Bei der Pferdehaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter versichert.
Mitversichert ist (nach Maßgabe der Bedingungen) die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist. Außerdem leistet der Versicherer bei Schadensereignissen, die die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat sowie bei Vermögensschäden, die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Folgende Aufgaben werden hierbei übernommen:
Folgende Dinge sind nicht versichert:
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