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Ein Beispiel zur Besteuerung der fondsgeb. Lebensversicherung

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Fondsgebundene Lebensversicherungen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, sind in der Auszahlphase steuerpflichtig.
 

Voraussetzung dafür ist, dass die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind, d.h.:

  • 12 Jahre Mindestlaufzeit
  • Ablauf des Vertrages und Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr

Folgendes Beispiel zeigt, wieviel am Ende übrig bleibt und was für eine Rendite erreicht wird:

  • Die Laufzeit beträgt 30 Jahre, eingezahlt wird monatlich ein Betrag von 150,00 Euro.
  • Die Auszahlungssume vor Abzug der Steuer beträgt 100.000 Euro.
  • Das entspricht einer Rendite von 3,82 Prozent.
  • Die Summe der eingezahlten Beiträge beträgt 54.000 Euro.
  • Damit ergibt sich eine Gewinn-Beteiligung von 46.000 Euro.
  • Die Hälfte der Gewinn-Beteiligung, also 23.000 Euro, sind die Grundlage zur Berechnung des Steueranteils; diese werden als Einkommen gewertet und besteuert.
  • Das Finanzamt erhält bei einem Steuersatz von z.B. 40 Prozent, 9.200 Euro.
  • Die Auszahlungssumme nach Abzug der Steuern würde dann 90.800 Euro betragen.
  • Die Rendite liegt dann bei 3,25 Prozent.
Entspricht die Ausgangsrendite z.B. 6,0 Prozent, gehen rund 0,5 Prozentpunkte durch die neue Besteuerung dem Anleger verloren, es werden aber 2,00 Prozentpunkte gewonnen ...

Schlussfolgerungen für den neuen Steuerabzug:

  • Was sind schon 0,5 Prozentpunkte bei einer so langlaufenden Lebensversicherung und einer solchen Auszahlungssumme?
  • Die richtige Auswahl des Versicherers ist viel wichtiger als die Frage der Besteuerung!
    Denn eine höhere Rendite gewinnt z.B. 2 Prozentpunkte mehr ...

 
 
 
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