Invedaweb.de
Beispiel Maklerhomepage
 
  • Startseite
  • Privat
  • Gewerbe
  • Geldanlage
  • Finanzierung
  • Bearbeiten
  • Onlinerechner
  • Kontakt
 
Startseite
  • Aktuelles
  • News
  • Dokumente
  • Wissenswertes
  • Eigene Homepage
  • Analyse
  • Anfragen
  • Gästebuch
  • Links
  • Newsletter
  • Layouts
News
Eisige Zeiten für Autos
Wetterfühlig
Gefährliche Dachgeschosse
Eiszapfen
Auf gute Nachbarschaft
Gefälligkeiten
Bankraub der smarten Art
Internet
Vorsicht Glatteis
Wintereinbruch
Werbung

Seite vorlesen lassenSeite als PDF ausgebenSeite empfehlen 
 
Verkehr | 09.09.10
 

Letzte Rettung für Unfallgeschädigte

Welche Leistungen Kfz-Unfallopfer beanspruchen können, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat oder keinen Versicherungsschutz vorweisen kann.

(verpd) Der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) hilft seit mehr als 40 Jahren, wenn ein Autofahrer den angerichteten Schaden nicht ersetzt.

Trotz gesetzlich vorgeschriebener Kfz-Haftpflichtversicherung kommt es im Straßenverkehr immer wieder zu Unfällen, bei denen das Crash-Fahrzeug nicht versichert ist, der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht oder der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Dann leistet die Verkehrsopferhilfe Ersatz. Sie zahlt, wenn ein Unfallopfer von keiner anderen Seite Entschädigung, beispielsweise durch die eigene Vollkasko-Versicherung oder Krankenkasse, erhalten kann.

Was die Verkehrsopferhilfe zahlt

Die VOH stellt das Unfallopfer so, als wäre der Schädiger mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme versichert (Personenschäden bis zu 7,5 Millionen Euro und Sachschäden bis zu einer Millionen Euro).

Allerdings werden bei Unfällen mit Fahrerflucht reine Sachschäden ohne gleichzeitige Personenschäden (Verletzungen oder Todesfälle) nicht ersetzt. Liegen Personen- und Sachschäden vor, wird der Sachschaden unter Abzug eines Selbstbehalts von 500 Euro beglichen.

Schmerzensgeld wird in diesem Fall auch nur bei besonders schweren Verletzungen gezahlt – oder wenn erhebliche Dauerschäden eintreten. Das Geld, das Verkehrsopfer bekommen, speist sich aus einem Fonds, in den alle in Deutschland tätigen Kfz-Haftpflichtversicherer einzahlen.

 
Verwandte News:
 

Kommentare (0)Kommentar schreiben
 

Referenzen

  • Verein Verkehrsopferhilfe e.V.
 
 
 
  • Startseite
  • Aktuelles
  • News
  • Dokumente
  • Wissenswertes
  • Eigene Homepage
  • Analyse
  • Anfragen
  • Gästebuch
  • Links
  • Newsletter
  • Layouts
  • Privat
  • Haftpflicht
  • Unfall
  • Bauleistung
  • Hausrat
  • Leben
  • Pflege/Krankh.
  • Altersvorsorge
  • Kinder
  • Senioren
  • Rechtsschutz
  • Berufsunfähigkeit
  • Wohngebäude
  • Fahrzeug
  • Kranken
  • Reisen
  • Gewerbe
  • Berufshaftpfl.
  • Betriebshaftpfl.
  • Manager
  • Betriebsunterbr.
  • Praxisausfall
  • Vermögenssch.
  • Vertrauenssch.
  • Produkthaftpfl.
  • IT-Versicherung
  • Elektronik
  • Maschinen
  • Betriebsgebäude
  • Feuer
  • Fuhrpark
  • Transport
  • Messe
  • Firmen-RS
  • Vermieterrs.
  • Mietverlust
  • Betr. Altersvors.
  • Betriebsinhalt
  • Ertragsschaden
  • Bauleistung
  • Bauunterbrechung
  • Kreditversicherung
  • Montage
  • Umwelt
  • Photovoltaikanlage
  • Geldanlage
  • Offene Fonds
  • Zertifikate
  • Fondspolicen
  • Aktien
  • Unternehmen
  • ebase
  • Geschl. Fonds
  • Trends und Alternativen
  • Finanzierung
  • Kons.-Kredite
  • Baufinanzierung
  • Bausparen
  • Bearbeiten
  • Eigene Seiten
  • Fremdseiten
  • Kapitel
  • Onlinerechner
  • HKD
  • Rechenhelfer
  • Kontakt
  • Angebote
  • Beratung
  • Anfahrt
  • Über uns
  • Impressum
  • AGB
  • Erstinformation
    RSS
    Copyright © 2012 powered by Invedaweb.de
    • Impressum |
    • Lexikon |
    • Suche