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    <title>News von Invedaweb.de</title>
    <description>Beispiel Maklerhomepage</description>
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    <lastBuildDate>Mon, 28 May 2012 09:05:56 +0200</lastBuildDate>
    <language>de-de</language>
    <item>
      <title>So können sich Senioren vor Verbrechen schützen</title>
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      <ibs:title>So können sich Senioren vor Verbrechen schützen</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3835424/So+k%C3%B6nnen+sich+Senioren+vor+Verbrechen+sch%C3%BCtzen/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Fri, 25 May 2012 18:00:04 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Mon, 25 Jun 2012 18:00:04 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Immer wieder werden ältere Bürger Opfer von Trickbetrügern und anderen Verbrechern. Eine Broschüre zeigt, worauf Senioren besonders achten sollten, um nicht auf Abzocke oder andere kriminelle Machenschaften hereinzufallen.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Obwohl statistisch gesehen Senioren verhältnismäßig selten als Verbrechensopfer polizeilich erfasst werden, gibt es Delikte, die häufig bei dieser Personengruppe verübt werden. Der sogenannte Enkeltrick, die betrügerische Kaffeefahrt oder auch die für einen Raub vorgetäuschte Hilfsbedürftigkeit gehören hier dazu. Eine neue Broschüre zeigt, was Ältere beachten sollten, um nicht zum Opfer zu werden.
</p>
<p>
  Die von der Polizei herausgebachte Broschüre „Der goldene Herbst“ wendet sich an alle Senioren und deren Angehörigen. Darin wird beschrieben, welche Verbrechen insbesondere Ältere betreffen, wie man derartige kriminelle Machenschaften bereits im Vorfeld erkennt und was man im Falle des Falles dagegen tun kann.
</p>
<h2>
  Der Enkeltrick
</h2>
<p>
  Beschrieben wird unter anderem eine besonders hinterhältige Form des Betruges, der sogenannte Enkeltrick. Die Betrüger rufen dabei ihr Opfer an, geben sich als Enkel, sonstiger Verwandter oder Bekannter aus. Die Kriminellen täuschen bei einem oder mehreren Anrufen einen finanziellen Engpass oder eine Notlage, wie einen Unfall im Ausland, vor und bitten ihr Opfer kurzfristig um Bargeld.
</p>
<p>
  Sobald sich der Angerufene bereit erklärt, den geforderten Betrag zu zahlen, wird ein Bote angekündigt, der sich mit einem zuvor vereinbarten Kennwort ausweist und das Geld abholt. In der Vergangenheit haben sich Kriminelle so bereits Beträge von über 20.000 Euro im Einzelfall erschlichen. Experten gehen davon aus, dass durch den Enkeltrick im Jahr ein Schaden von rund 10 Millionen Euro entsteht.
</p>
<p>
  Die Polizei rät, grundsätzlich bei derartigen Anrufen misstrauisch zu sein, keine Details über familiäre und finanzielle Verhältnisse bekannt zu geben und bei Familienangehörigen Rücksprache zu halten. Zudem sollte man nie Geld an unbekannte Personen übergeben. Kommt einem der Anruf verdächtig vor, ist es sinnvoll, umgehend die Polizei unter der Notrufnummer 110 zu informieren.
</p>
<h2>
  Teure Hilfsbereitschaft
</h2>
<p>
  Häufig wird vielen Älteren ihre Hilfsbereitschaft auch auf anderem Wege zum Verhängnis. Einige Diebe und Betrüger klingeln direkt an der Haustüre ihres ausgewählten Opfers und versuchen durch einen Vorwand in die Wohnung zu gelangen, um zu stehlen. Kriminelle geben dazu beispielsweise vor, dass sie einen Unfall gehabt hätten und in der Wohnung einen Arzt anrufen wollen oder dass ihnen übel ist und sie ein Glas Wasser möchten.
</p>
<p>
  Einige Verbrecher geben sich aber auch als Polizist, Gerichtsvollzieher, Handwerker, Paket- oder Postmitarbeiter aus und versuchen so, in die Wohnung ihres Opfers zu gelangen. Grundsätzlich sollte man immer nur unter Verwendung einer vorgelegten Türsperre wie einem Kastenschloss mit Sperrbügel die Türe öffnen und keine Fremden in die Wohnung lassen.
</p>
<p>
  Nur Handwerker, die von einem selbst bestellt worden sind, sollten auch Zugang zur Wohnung bekommen. Bei vermeintlichen Amtspersonen ist es wichtig, deren Amtsausweis auf Richtigkeit zu prüfen. Im Zweifelsfall ist es besser durch einen Anruf bei der Behörde – die Behördennummer sollte man selbst im Telefonbuch nachschlagen! – zu klären, ob der Besucher auch tatsächlich vom jeweiligen Amt geschickt wurde.
</p>
<h2>
  Beratungsstellen in Deutschland
</h2>
<p>
  Wie Senioren sich gegen diese und andere Delikte wie Einbruch-Diebstahl, Onlinebetrug, Taschendiebstahl, überteuerte Kaufangebote bei Kaffeefahrten, aber auch Gewalt schützen können, wird ausführlich in der Broschüre „Der goldene Herbst“ besprochen.
</p>
<p>
  Der von der Polizei herausgegebene 52-seitige Ratgeber kann online vom Webauftritt der <a href="http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/details/form/7/5.html">Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes</a> heruntergeladen werden. Die Broschüre oder eine entsprechende Beratung ist zudem bei den ortsnahen <a href="http://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/beratungsstellen-suche.html">polizeilichen Beratungsstellen</a> erhältlich.
</p>
<p>
  Ist man trotz aller Vorsicht doch Opfer eines Verbrechens geworden, sollte man dies umgehend der Polizei melden, damit nicht noch andere den Kriminellen zum Opfer fallen. Bei wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Schäden infolge eines Verbrechens könnte es sein, dass dem Betroffenen nach dem <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Opferentsch%C3%A4digungsgesetz">Opferentschädigungs-Gesetz</a> Versorgungsansprüche zustehen. Die <a href="http://www.versorgungsaemter.de/Versorgungsaemter_index.htm">Versorgungsämter</a> und Opferhilfeeinrichtungen wie <a href="http://www.weisser-ring.de/internet/index.html">Weisser Ring e.V.</a> informieren über diese Möglichkeiten.
</p></div>]]>
      </description>
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        <![CDATA[Immer wieder werden ältere Bürger Opfer von Trickbetrügern und anderen Verbrechern. Eine Broschüre zeigt, worauf Senioren besonders achten sollten, um nicht auf Abzocke oder andere kriminelle Machenschaften hereinzufallen.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Obwohl statistisch gesehen Senioren verhältnismäßig selten als Verbrechensopfer polizeilich erfasst werden, gibt es Delikte, die häufig bei dieser Personengruppe verübt werden. Der sogenannte Enkeltrick, die betrügerische Kaffeefahrt oder auch die für einen Raub vorgetäuschte Hilfsbedürftigkeit gehören hier dazu. Eine neue Broschüre zeigt, was Ältere beachten sollten, um nicht zum Opfer zu werden.
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  Die von der Polizei herausgebachte Broschüre „Der goldene Herbst“ wendet sich an alle Senioren und deren Angehörigen. Darin wird beschrieben, welche Verbrechen insbesondere Ältere betreffen, wie man derartige kriminelle Machenschaften bereits im Vorfeld erkennt und was man im Falle des Falles dagegen tun kann.
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<h2>
  Der Enkeltrick
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  Beschrieben wird unter anderem eine besonders hinterhältige Form des Betruges, der sogenannte Enkeltrick. Die Betrüger rufen dabei ihr Opfer an, geben sich als Enkel, sonstiger Verwandter oder Bekannter aus. Die Kriminellen täuschen bei einem oder mehreren Anrufen einen finanziellen Engpass oder eine Notlage, wie einen Unfall im Ausland, vor und bitten ihr Opfer kurzfristig um Bargeld.
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  Sobald sich der Angerufene bereit erklärt, den geforderten Betrag zu zahlen, wird ein Bote angekündigt, der sich mit einem zuvor vereinbarten Kennwort ausweist und das Geld abholt. In der Vergangenheit haben sich Kriminelle so bereits Beträge von über 20.000 Euro im Einzelfall erschlichen. Experten gehen davon aus, dass durch den Enkeltrick im Jahr ein Schaden von rund 10 Millionen Euro entsteht.
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  Die Polizei rät, grundsätzlich bei derartigen Anrufen misstrauisch zu sein, keine Details über familiäre und finanzielle Verhältnisse bekannt zu geben und bei Familienangehörigen Rücksprache zu halten. Zudem sollte man nie Geld an unbekannte Personen übergeben. Kommt einem der Anruf verdächtig vor, ist es sinnvoll, umgehend die Polizei unter der Notrufnummer 110 zu informieren.
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<h2>
  Teure Hilfsbereitschaft
</h2>
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  Häufig wird vielen Älteren ihre Hilfsbereitschaft auch auf anderem Wege zum Verhängnis. Einige Diebe und Betrüger klingeln direkt an der Haustüre ihres ausgewählten Opfers und versuchen durch einen Vorwand in die Wohnung zu gelangen, um zu stehlen. Kriminelle geben dazu beispielsweise vor, dass sie einen Unfall gehabt hätten und in der Wohnung einen Arzt anrufen wollen oder dass ihnen übel ist und sie ein Glas Wasser möchten.
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  Einige Verbrecher geben sich aber auch als Polizist, Gerichtsvollzieher, Handwerker, Paket- oder Postmitarbeiter aus und versuchen so, in die Wohnung ihres Opfers zu gelangen. Grundsätzlich sollte man immer nur unter Verwendung einer vorgelegten Türsperre wie einem Kastenschloss mit Sperrbügel die Türe öffnen und keine Fremden in die Wohnung lassen.
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  Nur Handwerker, die von einem selbst bestellt worden sind, sollten auch Zugang zur Wohnung bekommen. Bei vermeintlichen Amtspersonen ist es wichtig, deren Amtsausweis auf Richtigkeit zu prüfen. Im Zweifelsfall ist es besser durch einen Anruf bei der Behörde – die Behördennummer sollte man selbst im Telefonbuch nachschlagen! – zu klären, ob der Besucher auch tatsächlich vom jeweiligen Amt geschickt wurde.
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<h2>
  Beratungsstellen in Deutschland
</h2>
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  Wie Senioren sich gegen diese und andere Delikte wie Einbruch-Diebstahl, Onlinebetrug, Taschendiebstahl, überteuerte Kaufangebote bei Kaffeefahrten, aber auch Gewalt schützen können, wird ausführlich in der Broschüre „Der goldene Herbst“ besprochen.
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  Der von der Polizei herausgegebene 52-seitige Ratgeber kann online vom Webauftritt der <a href="http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/details/form/7/5.html">Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes</a> heruntergeladen werden. Die Broschüre oder eine entsprechende Beratung ist zudem bei den ortsnahen <a href="http://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/beratungsstellen-suche.html">polizeilichen Beratungsstellen</a> erhältlich.
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  Ist man trotz aller Vorsicht doch Opfer eines Verbrechens geworden, sollte man dies umgehend der Polizei melden, damit nicht noch andere den Kriminellen zum Opfer fallen. Bei wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Schäden infolge eines Verbrechens könnte es sein, dass dem Betroffenen nach dem <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Opferentsch%C3%A4digungsgesetz">Opferentschädigungs-Gesetz</a> Versorgungsansprüche zustehen. Die <a href="http://www.versorgungsaemter.de/Versorgungsaemter_index.htm">Versorgungsämter</a> und Opferhilfeeinrichtungen wie <a href="http://www.weisser-ring.de/internet/index.html">Weisser Ring e.V.</a> informieren über diese Möglichkeiten.
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        <![CDATA[Immer wieder werden ältere Bürger Opfer von Trickbetrügern und anderen Verbrechern. Eine Broschüre zeigt, worauf Senioren besonders achten sollten, um nicht auf Abzocke oder andere kriminelle Machenschaften hereinzufallen.             ]]>
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        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Obwohl statistisch gesehen Senioren verhältnismäßig selten als Verbrechensopfer polizeilich erfasst werden, gibt es Delikte, die häufig bei dieser Personengruppe verübt werden. Der sogenannte Enkeltrick, die betrügerische Kaffeefahrt oder auch die für einen Raub vorgetäuschte Hilfsbedürftigkeit gehören hier dazu. Eine neue Broschüre zeigt, was Ältere beachten sollten, um nicht zum Opfer zu werden.
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  Die von der Polizei herausgebachte Broschüre „Der goldene Herbst“ wendet sich an alle Senioren und deren Angehörigen. Darin wird beschrieben, welche Verbrechen insbesondere Ältere betreffen, wie man derartige kriminelle Machenschaften bereits im Vorfeld erkennt und was man im Falle des Falles dagegen tun kann.
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  Der Enkeltrick
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  Beschrieben wird unter anderem eine besonders hinterhältige Form des Betruges, der sogenannte Enkeltrick. Die Betrüger rufen dabei ihr Opfer an, geben sich als Enkel, sonstiger Verwandter oder Bekannter aus. Die Kriminellen täuschen bei einem oder mehreren Anrufen einen finanziellen Engpass oder eine Notlage, wie einen Unfall im Ausland, vor und bitten ihr Opfer kurzfristig um Bargeld.
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  Sobald sich der Angerufene bereit erklärt, den geforderten Betrag zu zahlen, wird ein Bote angekündigt, der sich mit einem zuvor vereinbarten Kennwort ausweist und das Geld abholt. In der Vergangenheit haben sich Kriminelle so bereits Beträge von über 20.000 Euro im Einzelfall erschlichen. Experten gehen davon aus, dass durch den Enkeltrick im Jahr ein Schaden von rund 10 Millionen Euro entsteht.
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  Die Polizei rät, grundsätzlich bei derartigen Anrufen misstrauisch zu sein, keine Details über familiäre und finanzielle Verhältnisse bekannt zu geben und bei Familienangehörigen Rücksprache zu halten. Zudem sollte man nie Geld an unbekannte Personen übergeben. Kommt einem der Anruf verdächtig vor, ist es sinnvoll, umgehend die Polizei unter der Notrufnummer 110 zu informieren.
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<h2>
  Teure Hilfsbereitschaft
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<p>
  Häufig wird vielen Älteren ihre Hilfsbereitschaft auch auf anderem Wege zum Verhängnis. Einige Diebe und Betrüger klingeln direkt an der Haustüre ihres ausgewählten Opfers und versuchen durch einen Vorwand in die Wohnung zu gelangen, um zu stehlen. Kriminelle geben dazu beispielsweise vor, dass sie einen Unfall gehabt hätten und in der Wohnung einen Arzt anrufen wollen oder dass ihnen übel ist und sie ein Glas Wasser möchten.
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  Einige Verbrecher geben sich aber auch als Polizist, Gerichtsvollzieher, Handwerker, Paket- oder Postmitarbeiter aus und versuchen so, in die Wohnung ihres Opfers zu gelangen. Grundsätzlich sollte man immer nur unter Verwendung einer vorgelegten Türsperre wie einem Kastenschloss mit Sperrbügel die Türe öffnen und keine Fremden in die Wohnung lassen.
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  Nur Handwerker, die von einem selbst bestellt worden sind, sollten auch Zugang zur Wohnung bekommen. Bei vermeintlichen Amtspersonen ist es wichtig, deren Amtsausweis auf Richtigkeit zu prüfen. Im Zweifelsfall ist es besser durch einen Anruf bei der Behörde – die Behördennummer sollte man selbst im Telefonbuch nachschlagen! – zu klären, ob der Besucher auch tatsächlich vom jeweiligen Amt geschickt wurde.
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<h2>
  Beratungsstellen in Deutschland
</h2>
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  Wie Senioren sich gegen diese und andere Delikte wie Einbruch-Diebstahl, Onlinebetrug, Taschendiebstahl, überteuerte Kaufangebote bei Kaffeefahrten, aber auch Gewalt schützen können, wird ausführlich in der Broschüre „Der goldene Herbst“ besprochen.
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<p>
  Der von der Polizei herausgegebene 52-seitige Ratgeber kann online vom Webauftritt der <a href="http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/details/form/7/5.html">Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes</a> heruntergeladen werden. Die Broschüre oder eine entsprechende Beratung ist zudem bei den ortsnahen <a href="http://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/beratungsstellen-suche.html">polizeilichen Beratungsstellen</a> erhältlich.
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<p>
  Ist man trotz aller Vorsicht doch Opfer eines Verbrechens geworden, sollte man dies umgehend der Polizei melden, damit nicht noch andere den Kriminellen zum Opfer fallen. Bei wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Schäden infolge eines Verbrechens könnte es sein, dass dem Betroffenen nach dem <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Opferentsch%C3%A4digungsgesetz">Opferentschädigungs-Gesetz</a> Versorgungsansprüche zustehen. Die <a href="http://www.versorgungsaemter.de/Versorgungsaemter_index.htm">Versorgungsämter</a> und Opferhilfeeinrichtungen wie <a href="http://www.weisser-ring.de/internet/index.html">Weisser Ring e.V.</a> informieren über diese Möglichkeiten.
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      </ibs:longtext>
    </item>
    <item>
      <title>Wenn das umfallende Fahrrad einen Schaden anrichtet</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Wenn das umfallende Fahrrad einen Schaden anrichtet</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3835426/Wenn+das+umfallende+Fahrrad+einen+Schaden+anrichtet/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Fri, 25 May 2012 18:00:04 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Mon, 25 Jun 2012 18:00:04 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Ob der Besitzer eines Fahrrades haftbar gemacht werden kann, wenn sein abgestelltes Velo aus unbekannten Gründen umfällt und dabei ein Auto beschädigt, war kürzlich Gegenstand eines Gerichtsverfahrens.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Wird durch ein umstürzendes Fahrrad ein Auto beschädigt, so ist der Besitzer des Fahrrades in der Regel zum Schadenersatz verpflichtet. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf hervor (Az.: 45 C 8793/11).
</p>
<p>
  Ein Mann hatte sein Fahrrad etwa einen Meter von einem geparkten Auto entfernt abgestellt. Als er schon nicht mehr vor Ort war, kippte das Velo aus unbekannten Gründen um und zerkratzte den Lack des Pkws.
</p>
<h2>
  Kein Verschulden?
</h2>
<p>
  Der Autohalter forderte daraufhin den Besitzer des Fahrrades zum Schadenersatz auf. Dieser war sich jedoch keiner Schuld bewusst. Denn schließlich habe er sein Zweirad ordnungsgemäß und standsicher abgestellt. Dass es möglicherweise von einem Unbekannten umgestoßen wurde und dabei den Schaden verursachte, habe er nicht zu vertreten. Der Fahrradinhaber lehnte es daher ab, die Reparaturkosten zu bezahlen.
</p>
<p>
  „Zu Unrecht“, urteilte das Düsseldorfer Amtsgericht. Es gab der Schadenersatzklage des Pkw-Besitzers in vollem Umfang statt. Nach Meinung des Gerichts müssen Fahrräder grundsätzlich so abgestellt werden, dass eine Beschädigung von Kraftfahrzeugen oder anderer Wirtschaftsgüter ausgeschlossen ist. Denn andernfalls liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__1.html">Paragraf 1 Absatz 2 StVO</a> (Straßenverkehrsordnung) vor.
</p>
<h2>
  Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot
</h2>
<p>
  Ein Besitzer eines Fahrrades muss nach Ansicht des Gerichts jederzeit damit rechnen, dass sein Velo umfallen oder umgestoßen werden kann. Beim Abstellen des Rades hat er daher einen entsprechend großen Sicherheitsabstand einzuhalten oder aber dafür zu sorgen, dass es nicht umfallen kann, etwa indem er es an einen festen Gegenstand ankettet. Dieser Verpflichtung ist der beklagte Radler nicht nachgekommen. Er ist daher zum Schadenersatz verpflichtet.
</p>
<p>
  Da bereits leichte Fahrlässigkeit eine Haftungsverpflichtung auslöst, kann nach Meinung des Gerichts die Frage des Grades des Verschuldens des Fahrradbesitzers offen bleiben. Ein Mitverschulden des Autobesitzers schloss das Gericht ebenfalls aus. Denn dieser hatte seinen Pkw nachweislich geparkt, bevor der Beklagte sein Fahrrad in unmittelbarer Nähe des Autos abstellte.
</p>
<h2>
  Schutz für alle Fälle
</h2>
<p>
  Gut zu wissen: Nicht nur als Radfahrer ist eine Privathaftpflicht-Versicherung gleich doppelt nützlich: Zum einen deckt eine derartige Police Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen eines Dritten, die durch ein fahrlässiges Handeln des Versicherten entstanden sind, wenn die Ansprüche, wie im genannten Fall, gerechtfertigt sind.
</p>
<p>
  Zum anderen wehrt die Versicherung ungerechtfertigte oder auch zu hohe Forderungen ab. Geschützt sind im Rahmen einer Privathaftpflicht-Police im Übrigen nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch die mitversicherten Personen, wie der Ehegatte oder die unverheirateten Kinder, sofern sie noch keine Ausbildung abgeschlossen haben.
</p></div>]]>
      </description>
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        <![CDATA[Ob der Besitzer eines Fahrrades haftbar gemacht werden kann, wenn sein abgestelltes Velo aus unbekannten Gründen umfällt und dabei ein Auto beschädigt, war kürzlich Gegenstand eines Gerichtsverfahrens.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Wird durch ein umstürzendes Fahrrad ein Auto beschädigt, so ist der Besitzer des Fahrrades in der Regel zum Schadenersatz verpflichtet. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf hervor (Az.: 45 C 8793/11).
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  Ein Mann hatte sein Fahrrad etwa einen Meter von einem geparkten Auto entfernt abgestellt. Als er schon nicht mehr vor Ort war, kippte das Velo aus unbekannten Gründen um und zerkratzte den Lack des Pkws.
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<h2>
  Kein Verschulden?
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  Der Autohalter forderte daraufhin den Besitzer des Fahrrades zum Schadenersatz auf. Dieser war sich jedoch keiner Schuld bewusst. Denn schließlich habe er sein Zweirad ordnungsgemäß und standsicher abgestellt. Dass es möglicherweise von einem Unbekannten umgestoßen wurde und dabei den Schaden verursachte, habe er nicht zu vertreten. Der Fahrradinhaber lehnte es daher ab, die Reparaturkosten zu bezahlen.
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<p>
  „Zu Unrecht“, urteilte das Düsseldorfer Amtsgericht. Es gab der Schadenersatzklage des Pkw-Besitzers in vollem Umfang statt. Nach Meinung des Gerichts müssen Fahrräder grundsätzlich so abgestellt werden, dass eine Beschädigung von Kraftfahrzeugen oder anderer Wirtschaftsgüter ausgeschlossen ist. Denn andernfalls liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__1.html">Paragraf 1 Absatz 2 StVO</a> (Straßenverkehrsordnung) vor.
</p>
<h2>
  Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot
</h2>
<p>
  Ein Besitzer eines Fahrrades muss nach Ansicht des Gerichts jederzeit damit rechnen, dass sein Velo umfallen oder umgestoßen werden kann. Beim Abstellen des Rades hat er daher einen entsprechend großen Sicherheitsabstand einzuhalten oder aber dafür zu sorgen, dass es nicht umfallen kann, etwa indem er es an einen festen Gegenstand ankettet. Dieser Verpflichtung ist der beklagte Radler nicht nachgekommen. Er ist daher zum Schadenersatz verpflichtet.
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<p>
  Da bereits leichte Fahrlässigkeit eine Haftungsverpflichtung auslöst, kann nach Meinung des Gerichts die Frage des Grades des Verschuldens des Fahrradbesitzers offen bleiben. Ein Mitverschulden des Autobesitzers schloss das Gericht ebenfalls aus. Denn dieser hatte seinen Pkw nachweislich geparkt, bevor der Beklagte sein Fahrrad in unmittelbarer Nähe des Autos abstellte.
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<h2>
  Schutz für alle Fälle
</h2>
<p>
  Gut zu wissen: Nicht nur als Radfahrer ist eine Privathaftpflicht-Versicherung gleich doppelt nützlich: Zum einen deckt eine derartige Police Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen eines Dritten, die durch ein fahrlässiges Handeln des Versicherten entstanden sind, wenn die Ansprüche, wie im genannten Fall, gerechtfertigt sind.
</p>
<p>
  Zum anderen wehrt die Versicherung ungerechtfertigte oder auch zu hohe Forderungen ab. Geschützt sind im Rahmen einer Privathaftpflicht-Police im Übrigen nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch die mitversicherten Personen, wie der Ehegatte oder die unverheirateten Kinder, sofern sie noch keine Ausbildung abgeschlossen haben.
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        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Wird durch ein umstürzendes Fahrrad ein Auto beschädigt, so ist der Besitzer des Fahrrades in der Regel zum Schadenersatz verpflichtet. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf hervor (Az.: 45 C 8793/11).
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  Ein Mann hatte sein Fahrrad etwa einen Meter von einem geparkten Auto entfernt abgestellt. Als er schon nicht mehr vor Ort war, kippte das Velo aus unbekannten Gründen um und zerkratzte den Lack des Pkws.
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  Kein Verschulden?
</h2>
<p>
  Der Autohalter forderte daraufhin den Besitzer des Fahrrades zum Schadenersatz auf. Dieser war sich jedoch keiner Schuld bewusst. Denn schließlich habe er sein Zweirad ordnungsgemäß und standsicher abgestellt. Dass es möglicherweise von einem Unbekannten umgestoßen wurde und dabei den Schaden verursachte, habe er nicht zu vertreten. Der Fahrradinhaber lehnte es daher ab, die Reparaturkosten zu bezahlen.
</p>
<p>
  „Zu Unrecht“, urteilte das Düsseldorfer Amtsgericht. Es gab der Schadenersatzklage des Pkw-Besitzers in vollem Umfang statt. Nach Meinung des Gerichts müssen Fahrräder grundsätzlich so abgestellt werden, dass eine Beschädigung von Kraftfahrzeugen oder anderer Wirtschaftsgüter ausgeschlossen ist. Denn andernfalls liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__1.html">Paragraf 1 Absatz 2 StVO</a> (Straßenverkehrsordnung) vor.
</p>
<h2>
  Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot
</h2>
<p>
  Ein Besitzer eines Fahrrades muss nach Ansicht des Gerichts jederzeit damit rechnen, dass sein Velo umfallen oder umgestoßen werden kann. Beim Abstellen des Rades hat er daher einen entsprechend großen Sicherheitsabstand einzuhalten oder aber dafür zu sorgen, dass es nicht umfallen kann, etwa indem er es an einen festen Gegenstand ankettet. Dieser Verpflichtung ist der beklagte Radler nicht nachgekommen. Er ist daher zum Schadenersatz verpflichtet.
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<p>
  Da bereits leichte Fahrlässigkeit eine Haftungsverpflichtung auslöst, kann nach Meinung des Gerichts die Frage des Grades des Verschuldens des Fahrradbesitzers offen bleiben. Ein Mitverschulden des Autobesitzers schloss das Gericht ebenfalls aus. Denn dieser hatte seinen Pkw nachweislich geparkt, bevor der Beklagte sein Fahrrad in unmittelbarer Nähe des Autos abstellte.
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<h2>
  Schutz für alle Fälle
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<p>
  Gut zu wissen: Nicht nur als Radfahrer ist eine Privathaftpflicht-Versicherung gleich doppelt nützlich: Zum einen deckt eine derartige Police Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen eines Dritten, die durch ein fahrlässiges Handeln des Versicherten entstanden sind, wenn die Ansprüche, wie im genannten Fall, gerechtfertigt sind.
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<p>
  Zum anderen wehrt die Versicherung ungerechtfertigte oder auch zu hohe Forderungen ab. Geschützt sind im Rahmen einer Privathaftpflicht-Police im Übrigen nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch die mitversicherten Personen, wie der Ehegatte oder die unverheirateten Kinder, sofern sie noch keine Ausbildung abgeschlossen haben.
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      <title>Kostenloser Auto-Sicherheitscheck für junge Fahrer </title>
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      <ibs:title>Kostenloser Auto-Sicherheitscheck für junge Fahrer </ibs:title>
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      <pubDate>Thu, 24 May 2012 18:00:04 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Sun, 24 Jun 2012 18:00:04 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Gerade bei den 18- bis 24-jährigen Fahrern ist das Unfallrisiko besonders hoch. Der technische Zustand des Autos spielt dabei oft eine erhebliche Rolle. Verkehrsexperten bieten daher vom 28. Mai bis 7. Juli 2012 eine kostenlose Kontrolle der Fahrzeuge junger Fahrer an.           <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Nach Angaben von Verkehrsexperten verunfallen überdurchschnittlich viele Autofahrer im Alter zwischen 18 bis 24 Jahren auf Deutschlands Straßen. Da die Unfallursache nicht nur beim jugendlichen Fahrer, sondern oft auch beim verwendeten Fahrzeug zu finden ist, gibt es eine kostenlose Sicherheitsinitiative für diese Altersgruppe
</p>
<p>
  Neben der geringen Fahrpraxis der jüngeren Fahrer stellen auch die von ihnen gefahrenen relativ alten Fahrzeuge ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Aus diesem Grund laden die <a href="http://www.dekra.de/de/home">Dekra Automobil GmbH</a> (Dekra), der <a href="http://www.dvr.de/">Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V.</a> (DVR) und die <a href="http://www.deutsche-verkehrswacht.de/">Deutsche Verkehrswacht</a> (DVW) alle jungen Autofahrer zwischen 18 und 24 Jahre vom 28. Mai bis 7. Juli 2012 bundesweit zum kostenlosen „Dekra SafetyCheck“ ein.
</p>
<h2>
  Überprüfung sicherheitsrelevanter Fahrzeugteile
</h2>
<p>
  Im Aktionszeitraum können die jungen Autofahrer ihre Fahrzeuge kostenlos an einer der bundesweit vorhandenen Dekra-Prüfstellen auf Fahrtüchtigkeit inspizieren lassen. Von den Sachverständigen werden dabei alle relevanten Sicherheitsbauteile des Pkws wie etwa Bremsen, Fahrwerk, Lenkung, Räder und Beleuchtung bis hin zu Karosserie kontrolliert. Das Ergebnis der Prüfung hat im Übrigen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Plakette aus der Hauptuntersuchung (HU).
</p>
<p>
  Jeder junge Fahrer, der bei dem kostenlosen Check mitmachen möchte, kann sich einen entsprechenden <a href="http://www.dekra-safetycheck.com/fileadmin/user_upload/2011/downloads/Teilnahmegutschein.pdf">Teilnahmegutschein</a> auf der Webseite <a href="http://www.dekra-safetycheck.com/">www.dekra-safetycheck.com</a> herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und bei einer <a href="http://www.dekra.de/de/standorte">Dekra-Niederlassung</a> seiner Wahl einlösen. Unter allen Teilnehmern wird unter anderem ein Treffen mit Formel-1-Pilot Nico Hülkenberg auf der <a href="http://www.essen-motorshow.de/">Essen Motorshow</a> im Dezember verlost.
</p>
<p>
  Der Schirmherr der Aktion, Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer, beschreibt die Absichten des „Dekra SafetyChecks“ wie folgt: „Die Aktion gibt jungen Menschen praxisnahe Tipps für sicheres Verhalten im Straßenverkehr und klärt über die Risiken schlecht gewarteter Fahrzeuge auf.“
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Gerade bei den 18- bis 24-jährigen Fahrern ist das Unfallrisiko besonders hoch. Der technische Zustand des Autos spielt dabei oft eine erhebliche Rolle. Verkehrsexperten bieten daher vom 28. Mai bis 7. Juli 2012 eine kostenlose Kontrolle der Fahrzeuge junger Fahrer an.           <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Nach Angaben von Verkehrsexperten verunfallen überdurchschnittlich viele Autofahrer im Alter zwischen 18 bis 24 Jahren auf Deutschlands Straßen. Da die Unfallursache nicht nur beim jugendlichen Fahrer, sondern oft auch beim verwendeten Fahrzeug zu finden ist, gibt es eine kostenlose Sicherheitsinitiative für diese Altersgruppe
</p>
<p>
  Neben der geringen Fahrpraxis der jüngeren Fahrer stellen auch die von ihnen gefahrenen relativ alten Fahrzeuge ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Aus diesem Grund laden die <a href="http://www.dekra.de/de/home">Dekra Automobil GmbH</a> (Dekra), der <a href="http://www.dvr.de/">Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V.</a> (DVR) und die <a href="http://www.deutsche-verkehrswacht.de/">Deutsche Verkehrswacht</a> (DVW) alle jungen Autofahrer zwischen 18 und 24 Jahre vom 28. Mai bis 7. Juli 2012 bundesweit zum kostenlosen „Dekra SafetyCheck“ ein.
</p>
<h2>
  Überprüfung sicherheitsrelevanter Fahrzeugteile
</h2>
<p>
  Im Aktionszeitraum können die jungen Autofahrer ihre Fahrzeuge kostenlos an einer der bundesweit vorhandenen Dekra-Prüfstellen auf Fahrtüchtigkeit inspizieren lassen. Von den Sachverständigen werden dabei alle relevanten Sicherheitsbauteile des Pkws wie etwa Bremsen, Fahrwerk, Lenkung, Räder und Beleuchtung bis hin zu Karosserie kontrolliert. Das Ergebnis der Prüfung hat im Übrigen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Plakette aus der Hauptuntersuchung (HU).
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  Jeder junge Fahrer, der bei dem kostenlosen Check mitmachen möchte, kann sich einen entsprechenden <a href="http://www.dekra-safetycheck.com/fileadmin/user_upload/2011/downloads/Teilnahmegutschein.pdf">Teilnahmegutschein</a> auf der Webseite <a href="http://www.dekra-safetycheck.com/">www.dekra-safetycheck.com</a> herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und bei einer <a href="http://www.dekra.de/de/standorte">Dekra-Niederlassung</a> seiner Wahl einlösen. Unter allen Teilnehmern wird unter anderem ein Treffen mit Formel-1-Pilot Nico Hülkenberg auf der <a href="http://www.essen-motorshow.de/">Essen Motorshow</a> im Dezember verlost.
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<p>
  Der Schirmherr der Aktion, Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer, beschreibt die Absichten des „Dekra SafetyChecks“ wie folgt: „Die Aktion gibt jungen Menschen praxisnahe Tipps für sicheres Verhalten im Straßenverkehr und klärt über die Risiken schlecht gewarteter Fahrzeuge auf.“
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        <![CDATA[Gerade bei den 18- bis 24-jährigen Fahrern ist das Unfallrisiko besonders hoch. Der technische Zustand des Autos spielt dabei oft eine erhebliche Rolle. Verkehrsexperten bieten daher vom 28. Mai bis 7. Juli 2012 eine kostenlose Kontrolle der Fahrzeuge junger Fahrer an.           ]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Nach Angaben von Verkehrsexperten verunfallen überdurchschnittlich viele Autofahrer im Alter zwischen 18 bis 24 Jahren auf Deutschlands Straßen. Da die Unfallursache nicht nur beim jugendlichen Fahrer, sondern oft auch beim verwendeten Fahrzeug zu finden ist, gibt es eine kostenlose Sicherheitsinitiative für diese Altersgruppe
</p>
<p>
  Neben der geringen Fahrpraxis der jüngeren Fahrer stellen auch die von ihnen gefahrenen relativ alten Fahrzeuge ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Aus diesem Grund laden die <a href="http://www.dekra.de/de/home">Dekra Automobil GmbH</a> (Dekra), der <a href="http://www.dvr.de/">Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V.</a> (DVR) und die <a href="http://www.deutsche-verkehrswacht.de/">Deutsche Verkehrswacht</a> (DVW) alle jungen Autofahrer zwischen 18 und 24 Jahre vom 28. Mai bis 7. Juli 2012 bundesweit zum kostenlosen „Dekra SafetyCheck“ ein.
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  Überprüfung sicherheitsrelevanter Fahrzeugteile
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  Im Aktionszeitraum können die jungen Autofahrer ihre Fahrzeuge kostenlos an einer der bundesweit vorhandenen Dekra-Prüfstellen auf Fahrtüchtigkeit inspizieren lassen. Von den Sachverständigen werden dabei alle relevanten Sicherheitsbauteile des Pkws wie etwa Bremsen, Fahrwerk, Lenkung, Räder und Beleuchtung bis hin zu Karosserie kontrolliert. Das Ergebnis der Prüfung hat im Übrigen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Plakette aus der Hauptuntersuchung (HU).
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  Jeder junge Fahrer, der bei dem kostenlosen Check mitmachen möchte, kann sich einen entsprechenden <a href="http://www.dekra-safetycheck.com/fileadmin/user_upload/2011/downloads/Teilnahmegutschein.pdf">Teilnahmegutschein</a> auf der Webseite <a href="http://www.dekra-safetycheck.com/">www.dekra-safetycheck.com</a> herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und bei einer <a href="http://www.dekra.de/de/standorte">Dekra-Niederlassung</a> seiner Wahl einlösen. Unter allen Teilnehmern wird unter anderem ein Treffen mit Formel-1-Pilot Nico Hülkenberg auf der <a href="http://www.essen-motorshow.de/">Essen Motorshow</a> im Dezember verlost.
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<p>
  Der Schirmherr der Aktion, Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer, beschreibt die Absichten des „Dekra SafetyChecks“ wie folgt: „Die Aktion gibt jungen Menschen praxisnahe Tipps für sicheres Verhalten im Straßenverkehr und klärt über die Risiken schlecht gewarteter Fahrzeuge auf.“
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      </ibs:longtext>
    </item>
    <item>
      <title>Riester-Rente überflügelt andere Vorsorgeformen</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Riester-Rente überflügelt andere Vorsorgeformen</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3833115/Riester-Rente+%C3%BCberfl%C3%BCgelt+andere+Vorsorgeformen/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3833115/Riester-Rente+%C3%BCberfl%C3%BCgelt+andere+Vorsorgeformen/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Thu, 24 May 2012 18:00:04 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Sun, 24 Jun 2012 18:00:04 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Wie eine Studie zeigt, ist in Deutschland der Riester-Rentenvertrag neben der Lebensversicherungs-Police mittlerweile eine der am häufigsten abgeschlossenen Altersvorsorgeformen bei den Bürgern.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Nach Angaben des Deutschen Instituts für Altersvorsorge gaben bei einer Umfrage im März diesen Jahres mindestens ein Drittel aller Befragten an, mit einer Lebensversicherung, einer betriebliche Altersvorsorge und/oder einem Riester-Rentenvertrag für das Alter vorzusorgen. Wesentlich weniger setzen auf andere Formen der finanziellen Altersabsicherung, wie Aktien und Banksparpläne.
</p>
<p>
  Wie in jedem Jahresquartal wollte das <a href="http://www.dia-vorsorge.de/">Deutsche Institut für Altersvorsorge</a> (DIA) vor Kurzem von 1.040 volljährigen Erwerbstätigen mehr über deren Aktivitäten und Pläne zum Thema Vorsorge wissen.
</p>
<p>
  38 Prozent der Befragten erklärten derzeit eine Lebensversicherung, 34 Prozent eine betriebliche Altersvorsorge und 33 Prozent einen Riester-Rentenvertrag zu haben. Alle anderen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge wie Aktienfonds- oder Banksparpläne liegen weit abgeschlagen.
</p>
<h2>
  Wie viel der Einzelne für die Altersvorsorge zurücklegt
</h2>
<p>
  Fast zwei Drittel der Personen, die privat oder betrieblich vorsorgen, entrichten für ihre private oder betriebliche Altersvorsorge monatlich zwei bis acht Prozent ihres Bruttoeinkommens. Rund 25 Prozent der Befragten gaben an, sogar über acht Prozent ihres Verdienstes dafür zurückzulegen.
</p>
<p>
  Der durchschnittliche Monatsbeitrag, den die Bürger für ihre Altersvorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung investieren, liegt bei circa 105 Euro. Im Vergleich zu einer Umfrage aus dem Jahre 2010 ist damit die Investitions-Bereitschaft nahezu konstant geblieben. 19 Prozent derjenigen, die eine Riester-Rente abgeschlossen haben, gaben an, mindestens noch über ein weiteres Altersvorsorgeprodukt zu verfügen.
</p>
<h2>
  Wie der Riester-Rentenvertrag gefördert wird
</h2>
<p>
  Durch den Abschluss eines Riester-Rentenvertrages beteiligt sich der Staat an der Altersvorsorge. Anspruch auf eine Förderung haben unter anderem in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html">rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige</a>, wie Künstler oder freiberufliche Hebammen, aber auch Beamte. Der Ehegatte eines Förderberechtigten hat unabhängig von seiner beruflichen Tätigkeit ebenfalls einen Anspruch auf die staatliche Förderung, wenn er mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr in den Vertrag einzahlt.
</p>
<p>
  Je Riester-Vertrag gibt es jährlich eine sogenannte Grundzulage von 154 Euro. Für jedes Kind, für das der Förderberechtigte oder sein Ehegatte Kindergeld bekommt, werden noch einmal 185 Euro pro Jahr dem Vertrag gutgeschrieben. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, gibt es sogar 300 Euro. Bis zu 2.100 Euro der eingezahlten Prämien können jährlich steuerlich abgesetzt werden.
</p>
<h2>
  Förderung ausschöpfen
</h2>
<p>
  Die volle Förderung gibt es nur, wenn der Sparer mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlt. Als kleinstmöglicher Eigenbeitrag wurde vom Gesetzgeber eine Untergrenze von 60 Euro im Jahr beziehungsweise fünf Euro im Monat festgelegt.
</p>
<p>
  Der Zulagenantrag muss im Gegensatz zu früheren Regelungen nur noch einmal gestellt werden. Bei Fragen zur staatlichen Förderung und der Auswahl des individuell richtigen Riester-Vertrages hilft ein Versicherungsfachmann weiter.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Wie eine Studie zeigt, ist in Deutschland der Riester-Rentenvertrag neben der Lebensversicherungs-Police mittlerweile eine der am häufigsten abgeschlossenen Altersvorsorgeformen bei den Bürgern.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Nach Angaben des Deutschen Instituts für Altersvorsorge gaben bei einer Umfrage im März diesen Jahres mindestens ein Drittel aller Befragten an, mit einer Lebensversicherung, einer betriebliche Altersvorsorge und/oder einem Riester-Rentenvertrag für das Alter vorzusorgen. Wesentlich weniger setzen auf andere Formen der finanziellen Altersabsicherung, wie Aktien und Banksparpläne.
</p>
<p>
  Wie in jedem Jahresquartal wollte das <a href="http://www.dia-vorsorge.de/">Deutsche Institut für Altersvorsorge</a> (DIA) vor Kurzem von 1.040 volljährigen Erwerbstätigen mehr über deren Aktivitäten und Pläne zum Thema Vorsorge wissen.
</p>
<p>
  38 Prozent der Befragten erklärten derzeit eine Lebensversicherung, 34 Prozent eine betriebliche Altersvorsorge und 33 Prozent einen Riester-Rentenvertrag zu haben. Alle anderen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge wie Aktienfonds- oder Banksparpläne liegen weit abgeschlagen.
</p>
<h2>
  Wie viel der Einzelne für die Altersvorsorge zurücklegt
</h2>
<p>
  Fast zwei Drittel der Personen, die privat oder betrieblich vorsorgen, entrichten für ihre private oder betriebliche Altersvorsorge monatlich zwei bis acht Prozent ihres Bruttoeinkommens. Rund 25 Prozent der Befragten gaben an, sogar über acht Prozent ihres Verdienstes dafür zurückzulegen.
</p>
<p>
  Der durchschnittliche Monatsbeitrag, den die Bürger für ihre Altersvorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung investieren, liegt bei circa 105 Euro. Im Vergleich zu einer Umfrage aus dem Jahre 2010 ist damit die Investitions-Bereitschaft nahezu konstant geblieben. 19 Prozent derjenigen, die eine Riester-Rente abgeschlossen haben, gaben an, mindestens noch über ein weiteres Altersvorsorgeprodukt zu verfügen.
</p>
<h2>
  Wie der Riester-Rentenvertrag gefördert wird
</h2>
<p>
  Durch den Abschluss eines Riester-Rentenvertrages beteiligt sich der Staat an der Altersvorsorge. Anspruch auf eine Förderung haben unter anderem in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html">rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige</a>, wie Künstler oder freiberufliche Hebammen, aber auch Beamte. Der Ehegatte eines Förderberechtigten hat unabhängig von seiner beruflichen Tätigkeit ebenfalls einen Anspruch auf die staatliche Förderung, wenn er mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr in den Vertrag einzahlt.
</p>
<p>
  Je Riester-Vertrag gibt es jährlich eine sogenannte Grundzulage von 154 Euro. Für jedes Kind, für das der Förderberechtigte oder sein Ehegatte Kindergeld bekommt, werden noch einmal 185 Euro pro Jahr dem Vertrag gutgeschrieben. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, gibt es sogar 300 Euro. Bis zu 2.100 Euro der eingezahlten Prämien können jährlich steuerlich abgesetzt werden.
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<h2>
  Förderung ausschöpfen
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<p>
  Die volle Förderung gibt es nur, wenn der Sparer mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlt. Als kleinstmöglicher Eigenbeitrag wurde vom Gesetzgeber eine Untergrenze von 60 Euro im Jahr beziehungsweise fünf Euro im Monat festgelegt.
</p>
<p>
  Der Zulagenantrag muss im Gegensatz zu früheren Regelungen nur noch einmal gestellt werden. Bei Fragen zur staatlichen Förderung und der Auswahl des individuell richtigen Riester-Vertrages hilft ein Versicherungsfachmann weiter.
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      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Wie eine Studie zeigt, ist in Deutschland der Riester-Rentenvertrag neben der Lebensversicherungs-Police mittlerweile eine der am häufigsten abgeschlossenen Altersvorsorgeformen bei den Bürgern.             ]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Nach Angaben des Deutschen Instituts für Altersvorsorge gaben bei einer Umfrage im März diesen Jahres mindestens ein Drittel aller Befragten an, mit einer Lebensversicherung, einer betriebliche Altersvorsorge und/oder einem Riester-Rentenvertrag für das Alter vorzusorgen. Wesentlich weniger setzen auf andere Formen der finanziellen Altersabsicherung, wie Aktien und Banksparpläne.
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<p>
  Wie in jedem Jahresquartal wollte das <a href="http://www.dia-vorsorge.de/">Deutsche Institut für Altersvorsorge</a> (DIA) vor Kurzem von 1.040 volljährigen Erwerbstätigen mehr über deren Aktivitäten und Pläne zum Thema Vorsorge wissen.
</p>
<p>
  38 Prozent der Befragten erklärten derzeit eine Lebensversicherung, 34 Prozent eine betriebliche Altersvorsorge und 33 Prozent einen Riester-Rentenvertrag zu haben. Alle anderen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge wie Aktienfonds- oder Banksparpläne liegen weit abgeschlagen.
</p>
<h2>
  Wie viel der Einzelne für die Altersvorsorge zurücklegt
</h2>
<p>
  Fast zwei Drittel der Personen, die privat oder betrieblich vorsorgen, entrichten für ihre private oder betriebliche Altersvorsorge monatlich zwei bis acht Prozent ihres Bruttoeinkommens. Rund 25 Prozent der Befragten gaben an, sogar über acht Prozent ihres Verdienstes dafür zurückzulegen.
</p>
<p>
  Der durchschnittliche Monatsbeitrag, den die Bürger für ihre Altersvorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung investieren, liegt bei circa 105 Euro. Im Vergleich zu einer Umfrage aus dem Jahre 2010 ist damit die Investitions-Bereitschaft nahezu konstant geblieben. 19 Prozent derjenigen, die eine Riester-Rente abgeschlossen haben, gaben an, mindestens noch über ein weiteres Altersvorsorgeprodukt zu verfügen.
</p>
<h2>
  Wie der Riester-Rentenvertrag gefördert wird
</h2>
<p>
  Durch den Abschluss eines Riester-Rentenvertrages beteiligt sich der Staat an der Altersvorsorge. Anspruch auf eine Förderung haben unter anderem in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html">rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige</a>, wie Künstler oder freiberufliche Hebammen, aber auch Beamte. Der Ehegatte eines Förderberechtigten hat unabhängig von seiner beruflichen Tätigkeit ebenfalls einen Anspruch auf die staatliche Förderung, wenn er mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr in den Vertrag einzahlt.
</p>
<p>
  Je Riester-Vertrag gibt es jährlich eine sogenannte Grundzulage von 154 Euro. Für jedes Kind, für das der Förderberechtigte oder sein Ehegatte Kindergeld bekommt, werden noch einmal 185 Euro pro Jahr dem Vertrag gutgeschrieben. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, gibt es sogar 300 Euro. Bis zu 2.100 Euro der eingezahlten Prämien können jährlich steuerlich abgesetzt werden.
</p>
<h2>
  Förderung ausschöpfen
</h2>
<p>
  Die volle Förderung gibt es nur, wenn der Sparer mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlt. Als kleinstmöglicher Eigenbeitrag wurde vom Gesetzgeber eine Untergrenze von 60 Euro im Jahr beziehungsweise fünf Euro im Monat festgelegt.
</p>
<p>
  Der Zulagenantrag muss im Gegensatz zu früheren Regelungen nur noch einmal gestellt werden. Bei Fragen zur staatlichen Förderung und der Auswahl des individuell richtigen Riester-Vertrages hilft ein Versicherungsfachmann weiter.
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      </ibs:longtext>
    </item>
    <item>
      <title>Finanzielle Hilfe durch bestehende Lebensversicherung</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Finanzielle Hilfe durch bestehende Lebensversicherung</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3830999/Finanzielle+Hilfe+durch+bestehende+Lebensversicherung/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3830999/Finanzielle+Hilfe+durch+bestehende+Lebensversicherung/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Wed, 23 May 2012 18:00:03 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Sat, 23 Jun 2012 18:00:03 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Wer finanzielle Schwierigkeiten hat, sucht oft schnelle Wege, um an Geld zu kommen oder Kosten zu sparen. Mit einer Lebensversicherungs-Police ist beides möglich, ohne den Vertrag gleich mit hohem Verlust zu kündigen.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 In manchen Lebenssituationen wäre es vorteilhaft, wenn das in einer Lebensversicherung bereits angesparte Kapital vorzeitig ausbezahlt oder die laufenden Beiträge eingespart werden könnten. Es gibt dazu tatsächlich verschiedene Möglichkeiten, einen bestehenden Versicherungsvertrag entsprechend zu verwenden oder umzustellen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Lebensplanungen können sich schnell ändern. Ob sich ein zusätzliches Kind anmeldet, die Chance zur Selbstständigkeit genutzt werden soll oder der Hausbau früher als geplant in Angriff genommen wird – bei etlichen Gelegenheiten besteht Bedarf, das angesparte Vermögen zu nutzen und vermeidbare Ausgaben einzusparen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine vorhandene Kapital-Lebensversicherung kann helfen, diese Wünsche zu verwirklichen. Wegen des langfristigen Charakters für Ziele wie die Altersversorgung ist diese Sparform eigentlich nicht sonderlich geeignet, kurzfristige Ausgaben zu finanzieren. Aber es lässt sich sehr oft mehr herausholen, als auf den ersten Blick möglich scheint.
</p>
<h2>
  Der schnelle Euro ist nicht der beste
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Eine bestehende Versicherungspolice zu Geld zu machen, ist einfach. Man kann entsprechend der Zahlungsweise – in der Regel monatlich – kündigen und bekommt sein Vertragsguthaben (Rückkaufswert genannt) kurzfristig ausgezahlt. Dennoch ist dieser Weg selten optimal.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Grund: Ein nicht unwesentlicher Teil der Rendite entsteht erst zum Vertragsende, bei einer vorzeitigen Kündigung geht dieses Geld verloren.
</p>
<h2>
  Mehr Geld auf dem Zweitmarkt
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Oft mehr als bei ihrer Versicherungs-Gesellschaft erhalten die Versicherten auf dem Zweitmarkt. Dort haben sich Aufkäufer von Lebensversicherungen „aus zweiter Hand“ etabliert, die die Policen als Kapitalanlage erwerben und bis zum geplanten Ablauftermin behalten.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Sie zahlen an die Versicherungsnehmer einige Prozente mehr, als diese bei einer Kündigung als Rückkaufswert erhalten würden. Aufgekauft werden Policen mit einem Wert ab etwa 5.000 Euro und Restlaufzeiten bis 15 Jahren.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ein Teil des ursprünglichen Todesfallschutzes bleibt erhalten. Die Versicherungssumme wird gegebenenfalls in Form einer nachträglichen Kaufpreiserhöhung an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
</p>
<h2>
  Individuelle Lösungen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Sowohl Kündigung als auch Verkauf sind keineswegs immer die lukrativsten Lösungen. Entscheidend sind stets der spezielle Bedarf und die Gestaltung der vorhandenen Police.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Je nach Lage des Einzelfalles kommen eine Beitragsfreistellung, ein Policendarlehen oder auch Änderungen der Beitragszahlung, Laufzeit und Versicherungssummen in Betracht.
</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="1" class="small">
  <tr>
    <td>
      <h3>
        Alternativen zu Kündigung oder Verkauf
      </h3>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        <strong>Beitragsfreistellung:</strong> Dabei wird aus dem Vertragsguthaben die Fortsetzung des Versicherungsschutzes mit reduzierten Summen finanziert, ohne dass dafür weitere Zahlungen zu leisten sind.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        <strong>Policendarlehen/Vorauszahlung:</strong> Ein Teil des Vertragsguthabens wird als Vorauszahlung an den Vertragsinhaber überwiesen. Auf Wunsch kann das Geld jederzeit wieder eingezahlt werden. Die Beitragszahlung und der Versicherungsschutz werden nicht berührt.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        <strong>Änderungen der Beitragszahlung, Laufzeit und Versicherungssummen:</strong> Bei den meisten Lebensversicherungs-Policen lässt sich mit einer Verlängerung der Laufzeit oder einer Reduzierung der Versicherungssumme die Höhe der Prämie gemäß Zahlweise verringern. Oft reicht es dem Einzelnen auch, wenn man die Zahlweise von jährlich auf vierteljährlich oder monatlich ändert, um die finanzielle Belastung tragbar zu machen.
      </p>
    </td>
  </tr>
</table>
<p class="MsoNormal">
  Versicherte sollten sich aufgrund der Vielzahl der infrage kommenden Maßnahmen über die individuellen Möglichkeiten bei ihrem Vertragspartner ausführlich beraten lassen.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Wer finanzielle Schwierigkeiten hat, sucht oft schnelle Wege, um an Geld zu kommen oder Kosten zu sparen. Mit einer Lebensversicherungs-Police ist beides möglich, ohne den Vertrag gleich mit hohem Verlust zu kündigen.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 In manchen Lebenssituationen wäre es vorteilhaft, wenn das in einer Lebensversicherung bereits angesparte Kapital vorzeitig ausbezahlt oder die laufenden Beiträge eingespart werden könnten. Es gibt dazu tatsächlich verschiedene Möglichkeiten, einen bestehenden Versicherungsvertrag entsprechend zu verwenden oder umzustellen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Lebensplanungen können sich schnell ändern. Ob sich ein zusätzliches Kind anmeldet, die Chance zur Selbstständigkeit genutzt werden soll oder der Hausbau früher als geplant in Angriff genommen wird – bei etlichen Gelegenheiten besteht Bedarf, das angesparte Vermögen zu nutzen und vermeidbare Ausgaben einzusparen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine vorhandene Kapital-Lebensversicherung kann helfen, diese Wünsche zu verwirklichen. Wegen des langfristigen Charakters für Ziele wie die Altersversorgung ist diese Sparform eigentlich nicht sonderlich geeignet, kurzfristige Ausgaben zu finanzieren. Aber es lässt sich sehr oft mehr herausholen, als auf den ersten Blick möglich scheint.
</p>
<h2>
  Der schnelle Euro ist nicht der beste
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Eine bestehende Versicherungspolice zu Geld zu machen, ist einfach. Man kann entsprechend der Zahlungsweise – in der Regel monatlich – kündigen und bekommt sein Vertragsguthaben (Rückkaufswert genannt) kurzfristig ausgezahlt. Dennoch ist dieser Weg selten optimal.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Grund: Ein nicht unwesentlicher Teil der Rendite entsteht erst zum Vertragsende, bei einer vorzeitigen Kündigung geht dieses Geld verloren.
</p>
<h2>
  Mehr Geld auf dem Zweitmarkt
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Oft mehr als bei ihrer Versicherungs-Gesellschaft erhalten die Versicherten auf dem Zweitmarkt. Dort haben sich Aufkäufer von Lebensversicherungen „aus zweiter Hand“ etabliert, die die Policen als Kapitalanlage erwerben und bis zum geplanten Ablauftermin behalten.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Sie zahlen an die Versicherungsnehmer einige Prozente mehr, als diese bei einer Kündigung als Rückkaufswert erhalten würden. Aufgekauft werden Policen mit einem Wert ab etwa 5.000 Euro und Restlaufzeiten bis 15 Jahren.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ein Teil des ursprünglichen Todesfallschutzes bleibt erhalten. Die Versicherungssumme wird gegebenenfalls in Form einer nachträglichen Kaufpreiserhöhung an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
</p>
<h2>
  Individuelle Lösungen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Sowohl Kündigung als auch Verkauf sind keineswegs immer die lukrativsten Lösungen. Entscheidend sind stets der spezielle Bedarf und die Gestaltung der vorhandenen Police.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Je nach Lage des Einzelfalles kommen eine Beitragsfreistellung, ein Policendarlehen oder auch Änderungen der Beitragszahlung, Laufzeit und Versicherungssummen in Betracht.
</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="1" class="small">
  <tr>
    <td>
      <h3>
        Alternativen zu Kündigung oder Verkauf
      </h3>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        <strong>Beitragsfreistellung:</strong> Dabei wird aus dem Vertragsguthaben die Fortsetzung des Versicherungsschutzes mit reduzierten Summen finanziert, ohne dass dafür weitere Zahlungen zu leisten sind.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        <strong>Policendarlehen/Vorauszahlung:</strong> Ein Teil des Vertragsguthabens wird als Vorauszahlung an den Vertragsinhaber überwiesen. Auf Wunsch kann das Geld jederzeit wieder eingezahlt werden. Die Beitragszahlung und der Versicherungsschutz werden nicht berührt.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        <strong>Änderungen der Beitragszahlung, Laufzeit und Versicherungssummen:</strong> Bei den meisten Lebensversicherungs-Policen lässt sich mit einer Verlängerung der Laufzeit oder einer Reduzierung der Versicherungssumme die Höhe der Prämie gemäß Zahlweise verringern. Oft reicht es dem Einzelnen auch, wenn man die Zahlweise von jährlich auf vierteljährlich oder monatlich ändert, um die finanzielle Belastung tragbar zu machen.
      </p>
    </td>
  </tr>
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<p class="MsoNormal">
  Versicherte sollten sich aufgrund der Vielzahl der infrage kommenden Maßnahmen über die individuellen Möglichkeiten bei ihrem Vertragspartner ausführlich beraten lassen.
</p></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Wer finanzielle Schwierigkeiten hat, sucht oft schnelle Wege, um an Geld zu kommen oder Kosten zu sparen. Mit einer Lebensversicherungs-Police ist beides möglich, ohne den Vertrag gleich mit hohem Verlust zu kündigen.             ]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 In manchen Lebenssituationen wäre es vorteilhaft, wenn das in einer Lebensversicherung bereits angesparte Kapital vorzeitig ausbezahlt oder die laufenden Beiträge eingespart werden könnten. Es gibt dazu tatsächlich verschiedene Möglichkeiten, einen bestehenden Versicherungsvertrag entsprechend zu verwenden oder umzustellen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Lebensplanungen können sich schnell ändern. Ob sich ein zusätzliches Kind anmeldet, die Chance zur Selbstständigkeit genutzt werden soll oder der Hausbau früher als geplant in Angriff genommen wird – bei etlichen Gelegenheiten besteht Bedarf, das angesparte Vermögen zu nutzen und vermeidbare Ausgaben einzusparen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine vorhandene Kapital-Lebensversicherung kann helfen, diese Wünsche zu verwirklichen. Wegen des langfristigen Charakters für Ziele wie die Altersversorgung ist diese Sparform eigentlich nicht sonderlich geeignet, kurzfristige Ausgaben zu finanzieren. Aber es lässt sich sehr oft mehr herausholen, als auf den ersten Blick möglich scheint.
</p>
<h2>
  Der schnelle Euro ist nicht der beste
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Eine bestehende Versicherungspolice zu Geld zu machen, ist einfach. Man kann entsprechend der Zahlungsweise – in der Regel monatlich – kündigen und bekommt sein Vertragsguthaben (Rückkaufswert genannt) kurzfristig ausgezahlt. Dennoch ist dieser Weg selten optimal.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Der Grund: Ein nicht unwesentlicher Teil der Rendite entsteht erst zum Vertragsende, bei einer vorzeitigen Kündigung geht dieses Geld verloren.
</p>
<h2>
  Mehr Geld auf dem Zweitmarkt
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Oft mehr als bei ihrer Versicherungs-Gesellschaft erhalten die Versicherten auf dem Zweitmarkt. Dort haben sich Aufkäufer von Lebensversicherungen „aus zweiter Hand“ etabliert, die die Policen als Kapitalanlage erwerben und bis zum geplanten Ablauftermin behalten.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Sie zahlen an die Versicherungsnehmer einige Prozente mehr, als diese bei einer Kündigung als Rückkaufswert erhalten würden. Aufgekauft werden Policen mit einem Wert ab etwa 5.000 Euro und Restlaufzeiten bis 15 Jahren.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ein Teil des ursprünglichen Todesfallschutzes bleibt erhalten. Die Versicherungssumme wird gegebenenfalls in Form einer nachträglichen Kaufpreiserhöhung an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
</p>
<h2>
  Individuelle Lösungen
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Sowohl Kündigung als auch Verkauf sind keineswegs immer die lukrativsten Lösungen. Entscheidend sind stets der spezielle Bedarf und die Gestaltung der vorhandenen Police.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Je nach Lage des Einzelfalles kommen eine Beitragsfreistellung, ein Policendarlehen oder auch Änderungen der Beitragszahlung, Laufzeit und Versicherungssummen in Betracht.
</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="1" class="small">
  <tr>
    <td>
      <h3>
        Alternativen zu Kündigung oder Verkauf
      </h3>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p class="MsoNormal">
        <strong>Beitragsfreistellung:</strong> Dabei wird aus dem Vertragsguthaben die Fortsetzung des Versicherungsschutzes mit reduzierten Summen finanziert, ohne dass dafür weitere Zahlungen zu leisten sind.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        <strong>Policendarlehen/Vorauszahlung:</strong> Ein Teil des Vertragsguthabens wird als Vorauszahlung an den Vertragsinhaber überwiesen. Auf Wunsch kann das Geld jederzeit wieder eingezahlt werden. Die Beitragszahlung und der Versicherungsschutz werden nicht berührt.
      </p>
      <p class="MsoNormal">
        <strong>Änderungen der Beitragszahlung, Laufzeit und Versicherungssummen:</strong> Bei den meisten Lebensversicherungs-Policen lässt sich mit einer Verlängerung der Laufzeit oder einer Reduzierung der Versicherungssumme die Höhe der Prämie gemäß Zahlweise verringern. Oft reicht es dem Einzelnen auch, wenn man die Zahlweise von jährlich auf vierteljährlich oder monatlich ändert, um die finanzielle Belastung tragbar zu machen.
      </p>
    </td>
  </tr>
</table>
<p class="MsoNormal">
  Versicherte sollten sich aufgrund der Vielzahl der infrage kommenden Maßnahmen über die individuellen Möglichkeiten bei ihrem Vertragspartner ausführlich beraten lassen.
</p>]]>
      </ibs:longtext>
    </item>
    <item>
      <title>Günstiger Versicherungsschutz trotz Vorerkrankungen</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Günstiger Versicherungsschutz trotz Vorerkrankungen</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3831000/G%C3%BCnstiger+Versicherungsschutz+trotz+Vorerkrankungen/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3831000/G%C3%BCnstiger+Versicherungsschutz+trotz+Vorerkrankungen/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Wed, 23 May 2012 18:00:03 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Sat, 23 Jun 2012 18:00:03 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Nicht jeder hat das Glück, gesund zu sein. Doch auch mit Vorerkrankungen kann man bei Lebens- und Krankenversicherungen an günstige Tarife kommen.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Für die meisten ist eine Absicherung mithilfe einer Lebens- und Krankenversicherung wichtig und notwendig. Doch nicht jeder ist bei bester Gesundheit und muss daher bei der Beantragung einer entsprechenden Police oft mit saftigen Aufschlägen rechnen. Aber es gibt Wege, wie sich auch in dieser Situation günstige Angebote ermitteln lassen.
</p>
<p>
  Die Tarifkalkulation der Lebens- und Krankenversicherer basiert auf einem durchschnittlichen Risiko. Trägt der Antragsteller ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, ist daher eine Ablehnung des Versicherungswunsches möglich.
</p>
<p>
  Manchmal bieten die Versicherer Ausschlüsse an, mit denen die Folgen einer bestimmten Vorerkrankung vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. Häufiger werden indes Risikozuschläge erhoben. Kunden mit einem Handicap, zum Beispiel Bluthochdruck, können sich dann nur gegen einen Mehrbeitrag versichern.
</p>
<h2>
  Verbindliches Angebot anfordern
</h2>
<p>
  Beim Abschluss von Lebens- oder Krankenversicherungen empfiehlt es sich, bei mehreren Unternehmen mit einem Probeantrag ein verbindliches Angebot zu fordern. Das gilt insbesondere bei schwerwiegenden Vorerkrankungen.
</p>
<p>
  Durch den Vermerk „Probeantrag“ im Formular wird aus einem Antrag eine Anfrage. Dadurch wird verhindert, dass ungewollt mit mehreren Versicherern Verträge zustande kommen.
</p>
<h2>
  Expertenrat einholen
</h2>
<p>
  Noch unkomplizierter arbeiten viele Versicherungsmakler. Sie klären bei verschiedenen Versicherern für ihre Kunden die Annahmemöglichkeiten, ohne die Identität des Kunden offenzulegen. Der formelle Versicherungsantrag wird dann bei Einigung über den Vertragsabschluss nachgereicht.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ganz gefährlich sind jedoch Mogeleien bei der Antragstellung. Falsche Angaben im Antragsformular können leicht dazu führen, dass das Unternehmen die Police kündigt oder im Schadenfall die Leistung verweigert.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Nicht jeder hat das Glück, gesund zu sein. Doch auch mit Vorerkrankungen kann man bei Lebens- und Krankenversicherungen an günstige Tarife kommen.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Für die meisten ist eine Absicherung mithilfe einer Lebens- und Krankenversicherung wichtig und notwendig. Doch nicht jeder ist bei bester Gesundheit und muss daher bei der Beantragung einer entsprechenden Police oft mit saftigen Aufschlägen rechnen. Aber es gibt Wege, wie sich auch in dieser Situation günstige Angebote ermitteln lassen.
</p>
<p>
  Die Tarifkalkulation der Lebens- und Krankenversicherer basiert auf einem durchschnittlichen Risiko. Trägt der Antragsteller ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, ist daher eine Ablehnung des Versicherungswunsches möglich.
</p>
<p>
  Manchmal bieten die Versicherer Ausschlüsse an, mit denen die Folgen einer bestimmten Vorerkrankung vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. Häufiger werden indes Risikozuschläge erhoben. Kunden mit einem Handicap, zum Beispiel Bluthochdruck, können sich dann nur gegen einen Mehrbeitrag versichern.
</p>
<h2>
  Verbindliches Angebot anfordern
</h2>
<p>
  Beim Abschluss von Lebens- oder Krankenversicherungen empfiehlt es sich, bei mehreren Unternehmen mit einem Probeantrag ein verbindliches Angebot zu fordern. Das gilt insbesondere bei schwerwiegenden Vorerkrankungen.
</p>
<p>
  Durch den Vermerk „Probeantrag“ im Formular wird aus einem Antrag eine Anfrage. Dadurch wird verhindert, dass ungewollt mit mehreren Versicherern Verträge zustande kommen.
</p>
<h2>
  Expertenrat einholen
</h2>
<p>
  Noch unkomplizierter arbeiten viele Versicherungsmakler. Sie klären bei verschiedenen Versicherern für ihre Kunden die Annahmemöglichkeiten, ohne die Identität des Kunden offenzulegen. Der formelle Versicherungsantrag wird dann bei Einigung über den Vertragsabschluss nachgereicht.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ganz gefährlich sind jedoch Mogeleien bei der Antragstellung. Falsche Angaben im Antragsformular können leicht dazu führen, dass das Unternehmen die Police kündigt oder im Schadenfall die Leistung verweigert.
</p></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Nicht jeder hat das Glück, gesund zu sein. Doch auch mit Vorerkrankungen kann man bei Lebens- und Krankenversicherungen an günstige Tarife kommen.             ]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Für die meisten ist eine Absicherung mithilfe einer Lebens- und Krankenversicherung wichtig und notwendig. Doch nicht jeder ist bei bester Gesundheit und muss daher bei der Beantragung einer entsprechenden Police oft mit saftigen Aufschlägen rechnen. Aber es gibt Wege, wie sich auch in dieser Situation günstige Angebote ermitteln lassen.
</p>
<p>
  Die Tarifkalkulation der Lebens- und Krankenversicherer basiert auf einem durchschnittlichen Risiko. Trägt der Antragsteller ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, ist daher eine Ablehnung des Versicherungswunsches möglich.
</p>
<p>
  Manchmal bieten die Versicherer Ausschlüsse an, mit denen die Folgen einer bestimmten Vorerkrankung vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. Häufiger werden indes Risikozuschläge erhoben. Kunden mit einem Handicap, zum Beispiel Bluthochdruck, können sich dann nur gegen einen Mehrbeitrag versichern.
</p>
<h2>
  Verbindliches Angebot anfordern
</h2>
<p>
  Beim Abschluss von Lebens- oder Krankenversicherungen empfiehlt es sich, bei mehreren Unternehmen mit einem Probeantrag ein verbindliches Angebot zu fordern. Das gilt insbesondere bei schwerwiegenden Vorerkrankungen.
</p>
<p>
  Durch den Vermerk „Probeantrag“ im Formular wird aus einem Antrag eine Anfrage. Dadurch wird verhindert, dass ungewollt mit mehreren Versicherern Verträge zustande kommen.
</p>
<h2>
  Expertenrat einholen
</h2>
<p>
  Noch unkomplizierter arbeiten viele Versicherungsmakler. Sie klären bei verschiedenen Versicherern für ihre Kunden die Annahmemöglichkeiten, ohne die Identität des Kunden offenzulegen. Der formelle Versicherungsantrag wird dann bei Einigung über den Vertragsabschluss nachgereicht.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ganz gefährlich sind jedoch Mogeleien bei der Antragstellung. Falsche Angaben im Antragsformular können leicht dazu führen, dass das Unternehmen die Police kündigt oder im Schadenfall die Leistung verweigert.
</p>]]>
      </ibs:longtext>
    </item>
    <item>
      <title>Es gibt immer mehr Pflegebedürftige</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Es gibt immer mehr Pflegebedürftige</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3828875/Es+gibt+immer+mehr+Pflegebed%C3%BCrftige/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Tue, 22 May 2012 18:00:04 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Fri, 22 Jun 2012 18:00:04 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Aus einer Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes und des Bundesministeriums für Gesundheit geht hervor, dass die Zahl der Pflegebedürftigen stetig steigt.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Nach Angabe des Bundesministeriums für Gesundheit und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren im Dezember 2010 in Deutschland rund 2,46 Millionen Menschen pflegebedürftig. Dies waren etwa 120.000 Personen mehr und damit ein Plus von fünf Prozent als im Vorjahr. Im Vergleich zur ersten Erhebung im Jahr 1999 ist damit die Anzahl der Pflegebedürftigen um 442.000 Personen beziehungsweise um knapp 22 Prozent angestiegen.
</p>
<p>
  Wie die Statistiker meldeten, waren von den 2,46 Millionen Personen, die im Sinne des <a href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_11/index.html">Pflegeversicherungs-Gesetzes nach SGB XI</a> (11. Sozialgesetzbuch) als pflegebedürftig gelten, rund 1,7 Millionen auf ambulante und 760.000 Menschen auf stationäre Hilfe angewiesen. Insgesamt zahlte die Soziale Pflegeversicherung (SPV) – deren Träger die Pflegekassen sind, welche bei den gesetzlichen Krankenkassen errichtet wurden – im Jahre 2010 knapp 20,5 Milliarden Euro für die Pflegebedürftigen.
</p>
<p>
  Rund 10,2 Milliarden Euro davon wurden für <a href="http://www.bmg.bund.de/pflege/leistungen/ambulante-pflege.html">ambulante</a> und 10,3 Milliarden Euro für <a href="http://www.bmg.bund.de/pflege/leistungen/stationaere-pflege.html">stationäre Leistungen</a> erbracht. Die privaten Pflegeversicherer, bei denen beispielsweise für privat Krankenversicherte eine Pflege-Pflichtversicherung besteht, erbrachten rund 700 Millionen Euro Leistungen.
</p>
<h2>
  Die Mehrheit der Betroffenen hat Pflegestufe I und II
</h2>
<p>
  Von den rund 1,6 Millionen ambulant pflegebedürftigen Mitgliedern der gesetzlichen Pflegekassen waren über 61 Prozent in der <a href="http://www.bmg.bund.de/pflege/wer-ist-pflegebeduerftig/pflegestufen.html">Pflegestufe</a> I, knapp 30 Prozent in der Pflegestufe II und rund neun Prozent in der Pflegestufe III eingestuft.
</p>
<p>
  Ähnlich war auch die Einstufung der über 99.000 ambulant Pflegebedürftigen, die einer privaten Pflege-Pflichtversicherung angehören. Hier waren rund 54 Prozent in Pflegestufe I, 34 Prozent in Pflegestufe II und fast 12 Prozent in Pflegestufe III. Bei nur drei Prozent der auf ambulante Pflege angewiesenen Personen kam die Härtefallregelung zur Anwendung.
</p>
<p>
  Die Einstufung der etwa 715.000 Millionen stationär Pflegebedürftiger, die einer gesetzlichen Pflegekasse angehören, war wie folgt: 41 Prozent in der Pflegestufe I, 39 Prozent in der Pflegestufe II und fast 20 Prozent in der Pflegestufe III. Von den rund 43.000 stationär pflegebedürftig Personen mit einer privaten Pflegepflicht-Versicherung, waren knapp 33 Prozent in Pflegestufe I, 43 Prozent in Pflegestufe II und 24 Prozent in Pflegestufe III.
</p>
<h2>
  Je älter, desto hoher ist die Gefahr der Pflegebedürftigkeit
</h2>
<p>
  Wie die Statistiken zeigen, ist die Gefahr für den Einzelnen pflegebedürftig zu werden, umso größer, je älter er wird. Allein von den 2,29 Millionen pflegebedürftigen Personen der sozialen Pflegeversicherung waren 64 Prozent der Betroffenen 70 Jahre oder älter.
</p>
<p>
  Vor dem 60. Lebensjahr wird statistisch gesehen jeder 125. Bürger ein Pflegefall, bei den 60- bis 80-Jährigen ist es schon jeder 21. und bei den über 80-Jährigen knapp jeder Dritte. Nach den aktuellen Lebenserwartungen wird laut Statistik derzeit jeder zweite Mann mindestens 80 und jede zweite Frau sogar 85 Jahre alt.
</p>
<p>
  Im Hinblick auf die steigende Lebenserwartung gehen Experten davon aus, dass die Anzahl der zu Pflegenden künftig noch weiter zunehmen wird. Im Jahre 2050 wird mit rund 4,37 Millionen Pflegebedürftigen alleine in Deutschland gerechnet.
</p>
<h2>
  Absicherung des Pflegefallrisikos
</h2>
<p>
  Seit 2012 beträgt für die ambulante Pflege das gesetzliche <a href="http://www.bmg.bund.de/pflege/leistungen/ambulante-pflege/pflegegeld.html">Pflegegeld</a> bei Pflegestufe I 235 Euro, bei Pflegestufe II 440 Euro und bei Pflegestufe III 700 Euro pro Monat. Für die Pflegesachleistung zahlt die gesetzliche Pflegekasse in Pflegestufe I bis 450 Euro, in Pflegestufe II bis 1.100 Euro und in Pflegestufe III bis 1.550 Euro monatlich.
</p>
<p>
  Besonders schwer Pflegebedürftige können im Rahmen der Härtefallregelung bis zu 1.918 Euro monatliche Sachleistung erhalten. Es ist möglich, das Pflegegeld und die Sachleistungen kombiniert in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig um den Wert der bezahlten Sachleistungen vermindert.
</p>
<p>
  Für eine vollstationäre Pflege gibt es monatlich bei Pflegestufe I 1.023 Euro, bei Pflegestufe II 1.279 Euro und bei Pflegestufe III 1.550 Euro.
</p>
<h2>
  Je früher, je günstiger
</h2>
<p>
  Ist das Einkommen des Pflegebedürftigen nicht ausreichend, um die Kosten abzudecken, kann es sein, dass der Ehepartner oder nahe Verwandte wie Kinder oder Eltern herangezogen werden. Bei ambulant Pflegebedürftigen können die Ausgaben für Pflegestufe I leicht 900 Euro, bei Pflegestufe II 2.000 Euro und bei Pflegestufe III 3.400 Euro oder mehr sein.
</p>
<p>
  Für den Fall einer stationären Pflege sind je nach Pflegestufe und Pflegeaufwand auch Kosten zwischen 3.000 bis 6.000 Euro möglich. Damit im Fall des Falles für Betroffene der eingetretene Pflegefall nicht zum finanziellen Risiko und für Angehörige nicht zur Belastung wird, empfiehlt es sich bereits frühzeitig eine private Pflegezusatz-Versicherung abzuschließen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Je früher mit einer entsprechenden Vorsorge begonnen wird, desto günstiger sind die Prämien dafür und desto eher ist man abgesichert. Denn keiner kann sich sicher sein, nicht doch bereits in jungen Jahren durch einen Unfall oder durch eine Krankheit ein Pflegefall zu werden.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Aus einer Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes und des Bundesministeriums für Gesundheit geht hervor, dass die Zahl der Pflegebedürftigen stetig steigt.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Nach Angabe des Bundesministeriums für Gesundheit und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren im Dezember 2010 in Deutschland rund 2,46 Millionen Menschen pflegebedürftig. Dies waren etwa 120.000 Personen mehr und damit ein Plus von fünf Prozent als im Vorjahr. Im Vergleich zur ersten Erhebung im Jahr 1999 ist damit die Anzahl der Pflegebedürftigen um 442.000 Personen beziehungsweise um knapp 22 Prozent angestiegen.
</p>
<p>
  Wie die Statistiker meldeten, waren von den 2,46 Millionen Personen, die im Sinne des <a href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_11/index.html">Pflegeversicherungs-Gesetzes nach SGB XI</a> (11. Sozialgesetzbuch) als pflegebedürftig gelten, rund 1,7 Millionen auf ambulante und 760.000 Menschen auf stationäre Hilfe angewiesen. Insgesamt zahlte die Soziale Pflegeversicherung (SPV) – deren Träger die Pflegekassen sind, welche bei den gesetzlichen Krankenkassen errichtet wurden – im Jahre 2010 knapp 20,5 Milliarden Euro für die Pflegebedürftigen.
</p>
<p>
  Rund 10,2 Milliarden Euro davon wurden für <a href="http://www.bmg.bund.de/pflege/leistungen/ambulante-pflege.html">ambulante</a> und 10,3 Milliarden Euro für <a href="http://www.bmg.bund.de/pflege/leistungen/stationaere-pflege.html">stationäre Leistungen</a> erbracht. Die privaten Pflegeversicherer, bei denen beispielsweise für privat Krankenversicherte eine Pflege-Pflichtversicherung besteht, erbrachten rund 700 Millionen Euro Leistungen.
</p>
<h2>
  Die Mehrheit der Betroffenen hat Pflegestufe I und II
</h2>
<p>
  Von den rund 1,6 Millionen ambulant pflegebedürftigen Mitgliedern der gesetzlichen Pflegekassen waren über 61 Prozent in der <a href="http://www.bmg.bund.de/pflege/wer-ist-pflegebeduerftig/pflegestufen.html">Pflegestufe</a> I, knapp 30 Prozent in der Pflegestufe II und rund neun Prozent in der Pflegestufe III eingestuft.
</p>
<p>
  Ähnlich war auch die Einstufung der über 99.000 ambulant Pflegebedürftigen, die einer privaten Pflege-Pflichtversicherung angehören. Hier waren rund 54 Prozent in Pflegestufe I, 34 Prozent in Pflegestufe II und fast 12 Prozent in Pflegestufe III. Bei nur drei Prozent der auf ambulante Pflege angewiesenen Personen kam die Härtefallregelung zur Anwendung.
</p>
<p>
  Die Einstufung der etwa 715.000 Millionen stationär Pflegebedürftiger, die einer gesetzlichen Pflegekasse angehören, war wie folgt: 41 Prozent in der Pflegestufe I, 39 Prozent in der Pflegestufe II und fast 20 Prozent in der Pflegestufe III. Von den rund 43.000 stationär pflegebedürftig Personen mit einer privaten Pflegepflicht-Versicherung, waren knapp 33 Prozent in Pflegestufe I, 43 Prozent in Pflegestufe II und 24 Prozent in Pflegestufe III.
</p>
<h2>
  Je älter, desto hoher ist die Gefahr der Pflegebedürftigkeit
</h2>
<p>
  Wie die Statistiken zeigen, ist die Gefahr für den Einzelnen pflegebedürftig zu werden, umso größer, je älter er wird. Allein von den 2,29 Millionen pflegebedürftigen Personen der sozialen Pflegeversicherung waren 64 Prozent der Betroffenen 70 Jahre oder älter.
</p>
<p>
  Vor dem 60. Lebensjahr wird statistisch gesehen jeder 125. Bürger ein Pflegefall, bei den 60- bis 80-Jährigen ist es schon jeder 21. und bei den über 80-Jährigen knapp jeder Dritte. Nach den aktuellen Lebenserwartungen wird laut Statistik derzeit jeder zweite Mann mindestens 80 und jede zweite Frau sogar 85 Jahre alt.
</p>
<p>
  Im Hinblick auf die steigende Lebenserwartung gehen Experten davon aus, dass die Anzahl der zu Pflegenden künftig noch weiter zunehmen wird. Im Jahre 2050 wird mit rund 4,37 Millionen Pflegebedürftigen alleine in Deutschland gerechnet.
</p>
<h2>
  Absicherung des Pflegefallrisikos
</h2>
<p>
  Seit 2012 beträgt für die ambulante Pflege das gesetzliche <a href="http://www.bmg.bund.de/pflege/leistungen/ambulante-pflege/pflegegeld.html">Pflegegeld</a> bei Pflegestufe I 235 Euro, bei Pflegestufe II 440 Euro und bei Pflegestufe III 700 Euro pro Monat. Für die Pflegesachleistung zahlt die gesetzliche Pflegekasse in Pflegestufe I bis 450 Euro, in Pflegestufe II bis 1.100 Euro und in Pflegestufe III bis 1.550 Euro monatlich.
</p>
<p>
  Besonders schwer Pflegebedürftige können im Rahmen der Härtefallregelung bis zu 1.918 Euro monatliche Sachleistung erhalten. Es ist möglich, das Pflegegeld und die Sachleistungen kombiniert in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig um den Wert der bezahlten Sachleistungen vermindert.
</p>
<p>
  Für eine vollstationäre Pflege gibt es monatlich bei Pflegestufe I 1.023 Euro, bei Pflegestufe II 1.279 Euro und bei Pflegestufe III 1.550 Euro.
</p>
<h2>
  Je früher, je günstiger
</h2>
<p>
  Ist das Einkommen des Pflegebedürftigen nicht ausreichend, um die Kosten abzudecken, kann es sein, dass der Ehepartner oder nahe Verwandte wie Kinder oder Eltern herangezogen werden. Bei ambulant Pflegebedürftigen können die Ausgaben für Pflegestufe I leicht 900 Euro, bei Pflegestufe II 2.000 Euro und bei Pflegestufe III 3.400 Euro oder mehr sein.
</p>
<p>
  Für den Fall einer stationären Pflege sind je nach Pflegestufe und Pflegeaufwand auch Kosten zwischen 3.000 bis 6.000 Euro möglich. Damit im Fall des Falles für Betroffene der eingetretene Pflegefall nicht zum finanziellen Risiko und für Angehörige nicht zur Belastung wird, empfiehlt es sich bereits frühzeitig eine private Pflegezusatz-Versicherung abzuschließen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Je früher mit einer entsprechenden Vorsorge begonnen wird, desto günstiger sind die Prämien dafür und desto eher ist man abgesichert. Denn keiner kann sich sicher sein, nicht doch bereits in jungen Jahren durch einen Unfall oder durch eine Krankheit ein Pflegefall zu werden.
</p></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Aus einer Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes und des Bundesministeriums für Gesundheit geht hervor, dass die Zahl der Pflegebedürftigen stetig steigt.             ]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Nach Angabe des Bundesministeriums für Gesundheit und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren im Dezember 2010 in Deutschland rund 2,46 Millionen Menschen pflegebedürftig. Dies waren etwa 120.000 Personen mehr und damit ein Plus von fünf Prozent als im Vorjahr. Im Vergleich zur ersten Erhebung im Jahr 1999 ist damit die Anzahl der Pflegebedürftigen um 442.000 Personen beziehungsweise um knapp 22 Prozent angestiegen.
</p>
<p>
  Wie die Statistiker meldeten, waren von den 2,46 Millionen Personen, die im Sinne des <a href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_11/index.html">Pflegeversicherungs-Gesetzes nach SGB XI</a> (11. Sozialgesetzbuch) als pflegebedürftig gelten, rund 1,7 Millionen auf ambulante und 760.000 Menschen auf stationäre Hilfe angewiesen. Insgesamt zahlte die Soziale Pflegeversicherung (SPV) – deren Träger die Pflegekassen sind, welche bei den gesetzlichen Krankenkassen errichtet wurden – im Jahre 2010 knapp 20,5 Milliarden Euro für die Pflegebedürftigen.
</p>
<p>
  Rund 10,2 Milliarden Euro davon wurden für <a href="http://www.bmg.bund.de/pflege/leistungen/ambulante-pflege.html">ambulante</a> und 10,3 Milliarden Euro für <a href="http://www.bmg.bund.de/pflege/leistungen/stationaere-pflege.html">stationäre Leistungen</a> erbracht. Die privaten Pflegeversicherer, bei denen beispielsweise für privat Krankenversicherte eine Pflege-Pflichtversicherung besteht, erbrachten rund 700 Millionen Euro Leistungen.
</p>
<h2>
  Die Mehrheit der Betroffenen hat Pflegestufe I und II
</h2>
<p>
  Von den rund 1,6 Millionen ambulant pflegebedürftigen Mitgliedern der gesetzlichen Pflegekassen waren über 61 Prozent in der <a href="http://www.bmg.bund.de/pflege/wer-ist-pflegebeduerftig/pflegestufen.html">Pflegestufe</a> I, knapp 30 Prozent in der Pflegestufe II und rund neun Prozent in der Pflegestufe III eingestuft.
</p>
<p>
  Ähnlich war auch die Einstufung der über 99.000 ambulant Pflegebedürftigen, die einer privaten Pflege-Pflichtversicherung angehören. Hier waren rund 54 Prozent in Pflegestufe I, 34 Prozent in Pflegestufe II und fast 12 Prozent in Pflegestufe III. Bei nur drei Prozent der auf ambulante Pflege angewiesenen Personen kam die Härtefallregelung zur Anwendung.
</p>
<p>
  Die Einstufung der etwa 715.000 Millionen stationär Pflegebedürftiger, die einer gesetzlichen Pflegekasse angehören, war wie folgt: 41 Prozent in der Pflegestufe I, 39 Prozent in der Pflegestufe II und fast 20 Prozent in der Pflegestufe III. Von den rund 43.000 stationär pflegebedürftig Personen mit einer privaten Pflegepflicht-Versicherung, waren knapp 33 Prozent in Pflegestufe I, 43 Prozent in Pflegestufe II und 24 Prozent in Pflegestufe III.
</p>
<h2>
  Je älter, desto hoher ist die Gefahr der Pflegebedürftigkeit
</h2>
<p>
  Wie die Statistiken zeigen, ist die Gefahr für den Einzelnen pflegebedürftig zu werden, umso größer, je älter er wird. Allein von den 2,29 Millionen pflegebedürftigen Personen der sozialen Pflegeversicherung waren 64 Prozent der Betroffenen 70 Jahre oder älter.
</p>
<p>
  Vor dem 60. Lebensjahr wird statistisch gesehen jeder 125. Bürger ein Pflegefall, bei den 60- bis 80-Jährigen ist es schon jeder 21. und bei den über 80-Jährigen knapp jeder Dritte. Nach den aktuellen Lebenserwartungen wird laut Statistik derzeit jeder zweite Mann mindestens 80 und jede zweite Frau sogar 85 Jahre alt.
</p>
<p>
  Im Hinblick auf die steigende Lebenserwartung gehen Experten davon aus, dass die Anzahl der zu Pflegenden künftig noch weiter zunehmen wird. Im Jahre 2050 wird mit rund 4,37 Millionen Pflegebedürftigen alleine in Deutschland gerechnet.
</p>
<h2>
  Absicherung des Pflegefallrisikos
</h2>
<p>
  Seit 2012 beträgt für die ambulante Pflege das gesetzliche <a href="http://www.bmg.bund.de/pflege/leistungen/ambulante-pflege/pflegegeld.html">Pflegegeld</a> bei Pflegestufe I 235 Euro, bei Pflegestufe II 440 Euro und bei Pflegestufe III 700 Euro pro Monat. Für die Pflegesachleistung zahlt die gesetzliche Pflegekasse in Pflegestufe I bis 450 Euro, in Pflegestufe II bis 1.100 Euro und in Pflegestufe III bis 1.550 Euro monatlich.
</p>
<p>
  Besonders schwer Pflegebedürftige können im Rahmen der Härtefallregelung bis zu 1.918 Euro monatliche Sachleistung erhalten. Es ist möglich, das Pflegegeld und die Sachleistungen kombiniert in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig um den Wert der bezahlten Sachleistungen vermindert.
</p>
<p>
  Für eine vollstationäre Pflege gibt es monatlich bei Pflegestufe I 1.023 Euro, bei Pflegestufe II 1.279 Euro und bei Pflegestufe III 1.550 Euro.
</p>
<h2>
  Je früher, je günstiger
</h2>
<p>
  Ist das Einkommen des Pflegebedürftigen nicht ausreichend, um die Kosten abzudecken, kann es sein, dass der Ehepartner oder nahe Verwandte wie Kinder oder Eltern herangezogen werden. Bei ambulant Pflegebedürftigen können die Ausgaben für Pflegestufe I leicht 900 Euro, bei Pflegestufe II 2.000 Euro und bei Pflegestufe III 3.400 Euro oder mehr sein.
</p>
<p>
  Für den Fall einer stationären Pflege sind je nach Pflegestufe und Pflegeaufwand auch Kosten zwischen 3.000 bis 6.000 Euro möglich. Damit im Fall des Falles für Betroffene der eingetretene Pflegefall nicht zum finanziellen Risiko und für Angehörige nicht zur Belastung wird, empfiehlt es sich bereits frühzeitig eine private Pflegezusatz-Versicherung abzuschließen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Je früher mit einer entsprechenden Vorsorge begonnen wird, desto günstiger sind die Prämien dafür und desto eher ist man abgesichert. Denn keiner kann sich sicher sein, nicht doch bereits in jungen Jahren durch einen Unfall oder durch eine Krankheit ein Pflegefall zu werden.
</p>]]>
      </ibs:longtext>
    </item>
    <item>
      <title>Duschen mit schmerzlichen Folgen</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Duschen mit schmerzlichen Folgen</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3828876/Duschen+mit+schmerzlichen+Folgen/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Tue, 22 May 2012 18:00:04 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Fri, 22 Jun 2012 18:00:04 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Wer zu Hause nach dem Duschen auf dem feuchten Fußboden stürzt, ist normalerweise selbst für seine dadurch entstandenen Verletzungen verantwortlich. Ob das auch als Hotelgast gilt, musste vor Kurzem ein Gericht klären.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Rutscht ein Hotelgast nach dem Duschen auf dem feuchten Fußboden des Badezimmers aus, so kann er den Hotelier in der Regel nicht zur Verantwortung ziehen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz mit einem jüngst veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 1 U 243/11).
</p>
<p>
  Geklagt hatte eine Frau, die im Badezimmer des von ihr gemieteten Hotelzimmers nach dem Verlassen der Dusche auf den durch Feuchtigkeit glatten Fußbodenfliesen zu Fall gekommen war.
</p>
<h2>
  Verletzung der Verkehrssicherungs-Pflicht?
</h2>
<p>
  Sie warf dem Hotelbesitzer vor, seine Verkehrssicherungs-Pflicht verletzt zu haben. Denn im Bereich der Dusche seien keinerlei Haltevorrichtungen angebracht gewesen, durch welche der Unfall hätte verhindert werden können. Durch einen vor der Dusche ausgelegten Badezimmerläufer sei vielmehr der Eindruck einer Sicherheit erweckt worden, die in Wahrheit nicht vorhanden war.
</p>
<p>
  Der Hotelier habe daher noch nicht einmal für jenes Mindestmaß an Sicherheit gesorgt, welches ein Hotelgast erwarten dürfe. Doch dem wollten die Richter des Koblenzer Oberlandesgerichts nicht folgen. Sie wiesen die Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen der Klägerin als unbegründet zurück.
</p>
<h2>
  Überzogene Erwartungshaltung
</h2>
<p>
  Nach Ansicht des Gerichts muss der Besitzer eines Hotels seine Gäste nur vor Gefahren schützen, die über das übliche Risiko der Nutzung der Hoteleinrichtungen hinausgehen und die ein Gast weder problemlos erkennen noch vorhersehen kann.
</p>
<p>
  Eine Verpflichtung, die Gäste vor sichtbaren Gefahren – wie im Fall der Klägerin vor denen eines feuchten Badezimmerfußbodens – zu schützen, besteht hingegen nicht. Ein Hotelgast muss wissen, dass der Fußboden eines Badezimmers nach dem Duschen feucht und rutschig sein kann. Er hat sich daher darauf einzustellen und muss insbesondere beim Verlassen der Dusche besonders vorsichtig sein.
</p>
<h2>
  Selbst schuld
</h2>
<p>
  Nach Meinung der Richter war der Hotelier auch nicht dazu verpflichtet, im Bereich der Dusche Halteeinrichtungen anzubringen. Denn hätte sich die Klägerin entsprechend den örtlichen Gegebenheiten verhalten, wäre es nach Überzeugung des Gerichts mit Gewissheit nicht zu dem Unfall gekommen.
</p>
<p>
  Wenn wie im beschriebenen Fall kein anderer für mögliche Unfallfolgen haftet, ist es grundsätzlich gut eine private Absicherung zu haben. Denn diese kann beispielsweise das Einkommen und damit den Lebensstandard eines Verunfallten sichern. Ein Versicherungsfachmann berät über Vorsorgemöglichkeiten, um im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit, eines Krankenhausaufenthaltes, einer Berufsunfähigkeit oder auch bei einer bleibenden Invalidität mögliche Einkommensausfälle oder zusätzliche Kosten abdecken zu können.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Wer zu Hause nach dem Duschen auf dem feuchten Fußboden stürzt, ist normalerweise selbst für seine dadurch entstandenen Verletzungen verantwortlich. Ob das auch als Hotelgast gilt, musste vor Kurzem ein Gericht klären.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Rutscht ein Hotelgast nach dem Duschen auf dem feuchten Fußboden des Badezimmers aus, so kann er den Hotelier in der Regel nicht zur Verantwortung ziehen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz mit einem jüngst veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 1 U 243/11).
</p>
<p>
  Geklagt hatte eine Frau, die im Badezimmer des von ihr gemieteten Hotelzimmers nach dem Verlassen der Dusche auf den durch Feuchtigkeit glatten Fußbodenfliesen zu Fall gekommen war.
</p>
<h2>
  Verletzung der Verkehrssicherungs-Pflicht?
</h2>
<p>
  Sie warf dem Hotelbesitzer vor, seine Verkehrssicherungs-Pflicht verletzt zu haben. Denn im Bereich der Dusche seien keinerlei Haltevorrichtungen angebracht gewesen, durch welche der Unfall hätte verhindert werden können. Durch einen vor der Dusche ausgelegten Badezimmerläufer sei vielmehr der Eindruck einer Sicherheit erweckt worden, die in Wahrheit nicht vorhanden war.
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<p>
  Der Hotelier habe daher noch nicht einmal für jenes Mindestmaß an Sicherheit gesorgt, welches ein Hotelgast erwarten dürfe. Doch dem wollten die Richter des Koblenzer Oberlandesgerichts nicht folgen. Sie wiesen die Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen der Klägerin als unbegründet zurück.
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<h2>
  Überzogene Erwartungshaltung
</h2>
<p>
  Nach Ansicht des Gerichts muss der Besitzer eines Hotels seine Gäste nur vor Gefahren schützen, die über das übliche Risiko der Nutzung der Hoteleinrichtungen hinausgehen und die ein Gast weder problemlos erkennen noch vorhersehen kann.
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  Eine Verpflichtung, die Gäste vor sichtbaren Gefahren – wie im Fall der Klägerin vor denen eines feuchten Badezimmerfußbodens – zu schützen, besteht hingegen nicht. Ein Hotelgast muss wissen, dass der Fußboden eines Badezimmers nach dem Duschen feucht und rutschig sein kann. Er hat sich daher darauf einzustellen und muss insbesondere beim Verlassen der Dusche besonders vorsichtig sein.
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  Selbst schuld
</h2>
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  Nach Meinung der Richter war der Hotelier auch nicht dazu verpflichtet, im Bereich der Dusche Halteeinrichtungen anzubringen. Denn hätte sich die Klägerin entsprechend den örtlichen Gegebenheiten verhalten, wäre es nach Überzeugung des Gerichts mit Gewissheit nicht zu dem Unfall gekommen.
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  Wenn wie im beschriebenen Fall kein anderer für mögliche Unfallfolgen haftet, ist es grundsätzlich gut eine private Absicherung zu haben. Denn diese kann beispielsweise das Einkommen und damit den Lebensstandard eines Verunfallten sichern. Ein Versicherungsfachmann berät über Vorsorgemöglichkeiten, um im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit, eines Krankenhausaufenthaltes, einer Berufsunfähigkeit oder auch bei einer bleibenden Invalidität mögliche Einkommensausfälle oder zusätzliche Kosten abdecken zu können.
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        <![CDATA[Wer zu Hause nach dem Duschen auf dem feuchten Fußboden stürzt, ist normalerweise selbst für seine dadurch entstandenen Verletzungen verantwortlich. Ob das auch als Hotelgast gilt, musste vor Kurzem ein Gericht klären.             ]]>
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      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Rutscht ein Hotelgast nach dem Duschen auf dem feuchten Fußboden des Badezimmers aus, so kann er den Hotelier in der Regel nicht zur Verantwortung ziehen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz mit einem jüngst veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 1 U 243/11).
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  Geklagt hatte eine Frau, die im Badezimmer des von ihr gemieteten Hotelzimmers nach dem Verlassen der Dusche auf den durch Feuchtigkeit glatten Fußbodenfliesen zu Fall gekommen war.
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  Verletzung der Verkehrssicherungs-Pflicht?
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  Sie warf dem Hotelbesitzer vor, seine Verkehrssicherungs-Pflicht verletzt zu haben. Denn im Bereich der Dusche seien keinerlei Haltevorrichtungen angebracht gewesen, durch welche der Unfall hätte verhindert werden können. Durch einen vor der Dusche ausgelegten Badezimmerläufer sei vielmehr der Eindruck einer Sicherheit erweckt worden, die in Wahrheit nicht vorhanden war.
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  Der Hotelier habe daher noch nicht einmal für jenes Mindestmaß an Sicherheit gesorgt, welches ein Hotelgast erwarten dürfe. Doch dem wollten die Richter des Koblenzer Oberlandesgerichts nicht folgen. Sie wiesen die Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen der Klägerin als unbegründet zurück.
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  Überzogene Erwartungshaltung
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  Nach Ansicht des Gerichts muss der Besitzer eines Hotels seine Gäste nur vor Gefahren schützen, die über das übliche Risiko der Nutzung der Hoteleinrichtungen hinausgehen und die ein Gast weder problemlos erkennen noch vorhersehen kann.
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  Eine Verpflichtung, die Gäste vor sichtbaren Gefahren – wie im Fall der Klägerin vor denen eines feuchten Badezimmerfußbodens – zu schützen, besteht hingegen nicht. Ein Hotelgast muss wissen, dass der Fußboden eines Badezimmers nach dem Duschen feucht und rutschig sein kann. Er hat sich daher darauf einzustellen und muss insbesondere beim Verlassen der Dusche besonders vorsichtig sein.
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  Selbst schuld
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  Nach Meinung der Richter war der Hotelier auch nicht dazu verpflichtet, im Bereich der Dusche Halteeinrichtungen anzubringen. Denn hätte sich die Klägerin entsprechend den örtlichen Gegebenheiten verhalten, wäre es nach Überzeugung des Gerichts mit Gewissheit nicht zu dem Unfall gekommen.
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<p>
  Wenn wie im beschriebenen Fall kein anderer für mögliche Unfallfolgen haftet, ist es grundsätzlich gut eine private Absicherung zu haben. Denn diese kann beispielsweise das Einkommen und damit den Lebensstandard eines Verunfallten sichern. Ein Versicherungsfachmann berät über Vorsorgemöglichkeiten, um im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit, eines Krankenhausaufenthaltes, einer Berufsunfähigkeit oder auch bei einer bleibenden Invalidität mögliche Einkommensausfälle oder zusätzliche Kosten abdecken zu können.
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      </ibs:longtext>
    </item>
    <item>
      <title>Damit die Arbeit am Bildschirm nicht zur Tortur wird</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Damit die Arbeit am Bildschirm nicht zur Tortur wird</ibs:title>
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      <pubDate>Mon, 21 May 2012 18:00:04 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Thu, 21 Jun 2012 18:00:04 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Für Menschen mit Sehschwächen ist die Arbeit am Monitor eine Herausforderung, da normale Lese- oder Gleitsichtbrillen hierfür nicht immer optimal geeignet sind. Allerdings gibt es Alternativen dazu.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Die Augen müssen sich bei der Arbeit am Monitor immer wieder auf einen neuen Blickwinkel einstellen, denn der Blick wandert vom Monitor zur Tastatur und eventuell zu den Unterlagen auf dem Schreibtisch oder hinüber zum Kollegen. Dies und die meist ständig sitzende Haltung sorgen für ein schnelles Ermüden. Abhilfe bietet hier eine passende Sehhilfe – egal ob als Brille oder Kontaktlinsen.
</p>
<p>
  Viele Beschäftigte, die täglich am Bildschirm arbeiten, leiden nach Angaben des <a href="http://www.sehen.de/">Kuratorium Gutes Sehen e.V.</a> (KGS) an einem „<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Keratoconjunctivitis_sicca">Office-Eye-Syndrom</a>“. Dies äußert sich in einer verschwommenen Sicht, einem Röhrenblick, einer schwankenden Sehleistung oder brennenden und ermüdeten Augen. Abhilfe schaffen hier passende Sehhilfen.
</p>
<p>
  Wie Studien von Arbeitsmedizinern belegen, sieht nur ein Drittel aller Arbeitnehmer in der Bildschirmdistanz mit beiden Augen exakt. Bei 67 Prozent liegen jedoch leichte bis erhebliche Störungen vor.
</p>
<h2>
  Bildschirmgerechte Sehhilfe
</h2>
<p>
  In der Regel liegt der Sehabstand zwischen Augen und Bildschirm zwischen 40 und 100 Zentimetern. Personen mit Sehschwächen, die täglich vor dem Monitor sitzen, benötigen eine für diese Anforderung entsprechend konzipierte Sehhilfe.
</p>
<p>
  Die normalen Lesebrillen sowie Gleitsichtbrillen korrigieren laut KGS den Mittelbereich nur in einem schmalen Teil und stoßen da an ihre Grenzen.
</p>
<p>
  Spezielle Bildschirmarbeitsplatz-Brillen hingegen beseitigen Probleme auch in der Kurz- und Mitteldistanz. Für die Büroarbeit empfehlen sich zudem Brillengläser mit Entspiegelungsschicht, damit die Tageslicht- und Deckenbeleuchtung nicht stört.
</p>
<h2>
  Kein Problem mit Kontaktlinsen
</h2>
<p>
  Auch das Tragen von Kontaktlinsen am Monitor ist problemlos möglich. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Bildschirmarbeit normalerweise den natürlichen Lidschlag verringert und so das Auge durch weniger Tränenflüssigkeit benetzt wird.
</p>
<p>
  Laut KGS zwinkern Personen, die am Bildschirm arbeiten, fünf Mal weniger als sonst. Trockene Augen sind die Folge.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Insbesondere Kontaktlinsenträger können dies beispielsweise durch spezielle Benetzungstropfen vermeiden. Auch ein spezielles Linsenmaterial, wie Silikon-Hydrogel-Linsen, die die Feuchtigkeit gut binden, sind mittlerweile erhältlich.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Für Menschen mit Sehschwächen ist die Arbeit am Monitor eine Herausforderung, da normale Lese- oder Gleitsichtbrillen hierfür nicht immer optimal geeignet sind. Allerdings gibt es Alternativen dazu.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Die Augen müssen sich bei der Arbeit am Monitor immer wieder auf einen neuen Blickwinkel einstellen, denn der Blick wandert vom Monitor zur Tastatur und eventuell zu den Unterlagen auf dem Schreibtisch oder hinüber zum Kollegen. Dies und die meist ständig sitzende Haltung sorgen für ein schnelles Ermüden. Abhilfe bietet hier eine passende Sehhilfe – egal ob als Brille oder Kontaktlinsen.
</p>
<p>
  Viele Beschäftigte, die täglich am Bildschirm arbeiten, leiden nach Angaben des <a href="http://www.sehen.de/">Kuratorium Gutes Sehen e.V.</a> (KGS) an einem „<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Keratoconjunctivitis_sicca">Office-Eye-Syndrom</a>“. Dies äußert sich in einer verschwommenen Sicht, einem Röhrenblick, einer schwankenden Sehleistung oder brennenden und ermüdeten Augen. Abhilfe schaffen hier passende Sehhilfen.
</p>
<p>
  Wie Studien von Arbeitsmedizinern belegen, sieht nur ein Drittel aller Arbeitnehmer in der Bildschirmdistanz mit beiden Augen exakt. Bei 67 Prozent liegen jedoch leichte bis erhebliche Störungen vor.
</p>
<h2>
  Bildschirmgerechte Sehhilfe
</h2>
<p>
  In der Regel liegt der Sehabstand zwischen Augen und Bildschirm zwischen 40 und 100 Zentimetern. Personen mit Sehschwächen, die täglich vor dem Monitor sitzen, benötigen eine für diese Anforderung entsprechend konzipierte Sehhilfe.
</p>
<p>
  Die normalen Lesebrillen sowie Gleitsichtbrillen korrigieren laut KGS den Mittelbereich nur in einem schmalen Teil und stoßen da an ihre Grenzen.
</p>
<p>
  Spezielle Bildschirmarbeitsplatz-Brillen hingegen beseitigen Probleme auch in der Kurz- und Mitteldistanz. Für die Büroarbeit empfehlen sich zudem Brillengläser mit Entspiegelungsschicht, damit die Tageslicht- und Deckenbeleuchtung nicht stört.
</p>
<h2>
  Kein Problem mit Kontaktlinsen
</h2>
<p>
  Auch das Tragen von Kontaktlinsen am Monitor ist problemlos möglich. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Bildschirmarbeit normalerweise den natürlichen Lidschlag verringert und so das Auge durch weniger Tränenflüssigkeit benetzt wird.
</p>
<p>
  Laut KGS zwinkern Personen, die am Bildschirm arbeiten, fünf Mal weniger als sonst. Trockene Augen sind die Folge.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Insbesondere Kontaktlinsenträger können dies beispielsweise durch spezielle Benetzungstropfen vermeiden. Auch ein spezielles Linsenmaterial, wie Silikon-Hydrogel-Linsen, die die Feuchtigkeit gut binden, sind mittlerweile erhältlich.
</p></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Für Menschen mit Sehschwächen ist die Arbeit am Monitor eine Herausforderung, da normale Lese- oder Gleitsichtbrillen hierfür nicht immer optimal geeignet sind. Allerdings gibt es Alternativen dazu.             ]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Die Augen müssen sich bei der Arbeit am Monitor immer wieder auf einen neuen Blickwinkel einstellen, denn der Blick wandert vom Monitor zur Tastatur und eventuell zu den Unterlagen auf dem Schreibtisch oder hinüber zum Kollegen. Dies und die meist ständig sitzende Haltung sorgen für ein schnelles Ermüden. Abhilfe bietet hier eine passende Sehhilfe – egal ob als Brille oder Kontaktlinsen.
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<p>
  Viele Beschäftigte, die täglich am Bildschirm arbeiten, leiden nach Angaben des <a href="http://www.sehen.de/">Kuratorium Gutes Sehen e.V.</a> (KGS) an einem „<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Keratoconjunctivitis_sicca">Office-Eye-Syndrom</a>“. Dies äußert sich in einer verschwommenen Sicht, einem Röhrenblick, einer schwankenden Sehleistung oder brennenden und ermüdeten Augen. Abhilfe schaffen hier passende Sehhilfen.
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  Wie Studien von Arbeitsmedizinern belegen, sieht nur ein Drittel aller Arbeitnehmer in der Bildschirmdistanz mit beiden Augen exakt. Bei 67 Prozent liegen jedoch leichte bis erhebliche Störungen vor.
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  Bildschirmgerechte Sehhilfe
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  In der Regel liegt der Sehabstand zwischen Augen und Bildschirm zwischen 40 und 100 Zentimetern. Personen mit Sehschwächen, die täglich vor dem Monitor sitzen, benötigen eine für diese Anforderung entsprechend konzipierte Sehhilfe.
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  Die normalen Lesebrillen sowie Gleitsichtbrillen korrigieren laut KGS den Mittelbereich nur in einem schmalen Teil und stoßen da an ihre Grenzen.
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  Spezielle Bildschirmarbeitsplatz-Brillen hingegen beseitigen Probleme auch in der Kurz- und Mitteldistanz. Für die Büroarbeit empfehlen sich zudem Brillengläser mit Entspiegelungsschicht, damit die Tageslicht- und Deckenbeleuchtung nicht stört.
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  Kein Problem mit Kontaktlinsen
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<p>
  Auch das Tragen von Kontaktlinsen am Monitor ist problemlos möglich. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Bildschirmarbeit normalerweise den natürlichen Lidschlag verringert und so das Auge durch weniger Tränenflüssigkeit benetzt wird.
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  Laut KGS zwinkern Personen, die am Bildschirm arbeiten, fünf Mal weniger als sonst. Trockene Augen sind die Folge.
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<p class="MsoNormal">
  Insbesondere Kontaktlinsenträger können dies beispielsweise durch spezielle Benetzungstropfen vermeiden. Auch ein spezielles Linsenmaterial, wie Silikon-Hydrogel-Linsen, die die Feuchtigkeit gut binden, sind mittlerweile erhältlich.
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      </ibs:longtext>
    </item>
    <item>
      <title>Der optimale Schutz für die Fernreise</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Der optimale Schutz für die Fernreise</ibs:title>
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      <pubDate>Mon, 21 May 2012 18:00:04 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Thu, 21 Jun 2012 18:00:04 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Urlaub in exotischen Ländern hat seinen besonderen Reiz - aber auch spezielle Tücken. Zur Reisevorbereitung gehören deshalb je nach Ziel auch Visa, Impfungen und Versicherungen.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Abenteuertrips oder Reisen in ein exotisches Urlaubsland in den Tropen haben für viele einen besonderen Reiz. Ein Visum und mehrere Impfungen sind meist verpflichtend. Ein Versicherungspaket sichert die speziellen Risiken ab.
</p>
<p>
  Zwischen Nord- und Südpol ist schon fast jede exotische Region touristisch erschlossen. Ob Dschungelfahrt auf dem Amazonas, Badeurlaub an den Traumstränden in Thailand oder Safari in Afrika – für all diese Fernreiseziele braucht es eine besondere Reisevorbereitung. Idealerweise beginnt eine Reise in die Tropen bereits sechs bis acht Wochen vor dem eigentlichen Urlaubsantritt mit einem Besuch beim Hausarzt, um die für den Trip nötigen Impfungen zu klären.
</p>
<h2>
  Der passende Schutz vor Krankheiten
</h2>
<p>
  Für Reisen nach Lateinamerika sind Impfungen gegen Gelbfieber, Hepatitis A/B, Typhus, Tollwut und Tetanus/Diphtherie wichtig. Bei Asien- und Afrikareisen ist der Dreifachimpfstoff gegen Polio, Diphtherie und Tetanus notwendig. Zudem braucht es Schutz gegen Hepatitis A/B, Meningokokken-Meningitis, Typhus und Tollwut. Speziell in Asien ist auch eine Impfung gegen die weitverbreitete Japanische Enzephalitis nötig.
</p>
<p>
  Mit den Prophylaxen muss rechtzeitig begonnen werden – die Impfstoffe wirken meist erst nach einigen Wochen. Mehr Informationen zu den empfohlenen oder auch vorgeschriebenen Impfungen in den einzelnen Ländern gibt es beim <a href="http://www.crm.de/">Centrum für Reisemedizin</a>, beim <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html">Auswärtigen Amt</a>, bei der <a href="http://www.dtg.org/impfungen.html">Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V.</a> und bei den diversen <a href="http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Reisemedizin/adressen.html?nn=2520972">Tropeninstituten in Deutschland</a>.
</p>
<h2>
  Visum beantragen und Dokumente prüfen
</h2>
<p>
  Wichtig ist zudem, die Gültigkeit des Reisepasses zu prüfen und ein möglicherweise notwendiges Visum rechtzeitig zu beantragen. Für den Fall des Verlustes oder Diebstahls der wichtigsten Dokumente wie Reisepass, Flugticket und Reservierungen sind vorher angefertigte Kopien dieser Unterlagen hilfreich.
</p>
<p>
  Wichtige Telefonnummern und Anlaufstellen – etwa von den <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/03-WebseitenAV/Uebersicht_node.html">Auslandsvertretungen</a> – können im Notfall nützlich sein. Informationen für Reisende wie Angaben zur Visumpflicht und Sicherheitshinweise sind online beim <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html">Auswärtigen Amt</a> abrufbar.
</p>
<h2>
  Risiko Reiserücktritt
</h2>
<p>
  Nach dem Buchen der Reise können zum Beispiel schwere Verletzungen, unerwartete Krankheiten, Tod des Reisenden oder eines Familienangehörigen sowie Schwangerschaft, Impfstoffprobleme oder ein schwerwiegender Feuer- oder Einbruchschaden am Eigentum den Antritt der Reise unmöglich machen.
</p>
<p>
  Dann können Stornokosten von bis zu 100 Prozent des Reisepreises anfallen. Eine zeitnah zur Buchung abgeschlossene Reiserücktritts-Versicherung kommt in den genannten und einigen weiteren Fällen für die anfallenden Kosten auf. Es gibt sie als Einmal-Policen oder für das ganze Jahr.
</p>
<h2>
  Krankheiten können teuer werden
</h2>
<p>
  Exotische Ziele bedeuten oft auch ungewohnte Lebensmittel und Zubereitungen, Trinkwasser in zweifelhafter Qualität, unzureichende Sicherheitsvorkehrungen an touristischen Einrichtungen und mangelnde medizinische Versorgung. Somit ist vielfach die Gefahr von Krankheiten und Unfällen erhöht, während gleichzeitig die Behandlungs-Möglichkeiten vor Ort nicht den deutschen Standards entsprechen. Und auch für „normale“ Erkrankungen und Unfälle stellt sich die Frage, wer für anfallende Behandlungs- und Transportkosten aufkommt.
</p>
<p>
  Mit manchen Staaten bestehen Sozialversicherungs-Abkommen, die eine Grundversorgung auf landesüblichem Niveau sicherstellen sollen. Man muss allerdings damit rechnen, nur als Selbstzahler optimal versorgt zu werden. Das kann jedoch in Einzelfällen mehrere Hunderttausend Euro kosten. Für einen eventuell notwendigen Rücktransport nach Deutschland wird teils ein fünfstelliger Betrag berechnet. Wer sich vor solchen Risiken schützen will, schließt sinnvollerweise eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab.
</p>
<h2>
  Versicherungen nach Bedarf
</h2>
<p>
  Welche weitere Versicherungen sinnvoll sind, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. So wird die Notwendigkeit einer Reisegepäckversicherung bei einem Badeurlaub mit kleinem Gepäck anders zu beurteilen sein als bei einer Expedition mit teurer Ausrüstung oder Urlaub mit teurer Sport- oder Fotoausrüstung. Wer im Ausland ein Auto mietet, ist je nach Reiseland nur mit einer zusätzlichen Mietwagen-Haftpflichtversicherung auf der sicheren Seite.
</p>
<p>
  Manche von Reisebüros angebotenen Versicherungsverträge wie Reisehaftpflicht- oder Reiseunfall-Policen sind dagegen nicht empfehlenswert. Besser sind ausreichende Haftpflicht- und Unfallversicherungen, die nicht nur im Urlaub gelten. Eine bevorstehende Reise ist eine gute Gelegenheit, diesen Schutz zu überprüfen. Ein Gespräch mit dem Versicherungsexperten des Vertrauens kann hier Klarheit bringen und somit zum unbeschwerten Genuss des Urlaubs beitragen.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Urlaub in exotischen Ländern hat seinen besonderen Reiz - aber auch spezielle Tücken. Zur Reisevorbereitung gehören deshalb je nach Ziel auch Visa, Impfungen und Versicherungen.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Abenteuertrips oder Reisen in ein exotisches Urlaubsland in den Tropen haben für viele einen besonderen Reiz. Ein Visum und mehrere Impfungen sind meist verpflichtend. Ein Versicherungspaket sichert die speziellen Risiken ab.
</p>
<p>
  Zwischen Nord- und Südpol ist schon fast jede exotische Region touristisch erschlossen. Ob Dschungelfahrt auf dem Amazonas, Badeurlaub an den Traumstränden in Thailand oder Safari in Afrika – für all diese Fernreiseziele braucht es eine besondere Reisevorbereitung. Idealerweise beginnt eine Reise in die Tropen bereits sechs bis acht Wochen vor dem eigentlichen Urlaubsantritt mit einem Besuch beim Hausarzt, um die für den Trip nötigen Impfungen zu klären.
</p>
<h2>
  Der passende Schutz vor Krankheiten
</h2>
<p>
  Für Reisen nach Lateinamerika sind Impfungen gegen Gelbfieber, Hepatitis A/B, Typhus, Tollwut und Tetanus/Diphtherie wichtig. Bei Asien- und Afrikareisen ist der Dreifachimpfstoff gegen Polio, Diphtherie und Tetanus notwendig. Zudem braucht es Schutz gegen Hepatitis A/B, Meningokokken-Meningitis, Typhus und Tollwut. Speziell in Asien ist auch eine Impfung gegen die weitverbreitete Japanische Enzephalitis nötig.
</p>
<p>
  Mit den Prophylaxen muss rechtzeitig begonnen werden – die Impfstoffe wirken meist erst nach einigen Wochen. Mehr Informationen zu den empfohlenen oder auch vorgeschriebenen Impfungen in den einzelnen Ländern gibt es beim <a href="http://www.crm.de/">Centrum für Reisemedizin</a>, beim <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html">Auswärtigen Amt</a>, bei der <a href="http://www.dtg.org/impfungen.html">Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V.</a> und bei den diversen <a href="http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Reisemedizin/adressen.html?nn=2520972">Tropeninstituten in Deutschland</a>.
</p>
<h2>
  Visum beantragen und Dokumente prüfen
</h2>
<p>
  Wichtig ist zudem, die Gültigkeit des Reisepasses zu prüfen und ein möglicherweise notwendiges Visum rechtzeitig zu beantragen. Für den Fall des Verlustes oder Diebstahls der wichtigsten Dokumente wie Reisepass, Flugticket und Reservierungen sind vorher angefertigte Kopien dieser Unterlagen hilfreich.
</p>
<p>
  Wichtige Telefonnummern und Anlaufstellen – etwa von den <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/03-WebseitenAV/Uebersicht_node.html">Auslandsvertretungen</a> – können im Notfall nützlich sein. Informationen für Reisende wie Angaben zur Visumpflicht und Sicherheitshinweise sind online beim <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html">Auswärtigen Amt</a> abrufbar.
</p>
<h2>
  Risiko Reiserücktritt
</h2>
<p>
  Nach dem Buchen der Reise können zum Beispiel schwere Verletzungen, unerwartete Krankheiten, Tod des Reisenden oder eines Familienangehörigen sowie Schwangerschaft, Impfstoffprobleme oder ein schwerwiegender Feuer- oder Einbruchschaden am Eigentum den Antritt der Reise unmöglich machen.
</p>
<p>
  Dann können Stornokosten von bis zu 100 Prozent des Reisepreises anfallen. Eine zeitnah zur Buchung abgeschlossene Reiserücktritts-Versicherung kommt in den genannten und einigen weiteren Fällen für die anfallenden Kosten auf. Es gibt sie als Einmal-Policen oder für das ganze Jahr.
</p>
<h2>
  Krankheiten können teuer werden
</h2>
<p>
  Exotische Ziele bedeuten oft auch ungewohnte Lebensmittel und Zubereitungen, Trinkwasser in zweifelhafter Qualität, unzureichende Sicherheitsvorkehrungen an touristischen Einrichtungen und mangelnde medizinische Versorgung. Somit ist vielfach die Gefahr von Krankheiten und Unfällen erhöht, während gleichzeitig die Behandlungs-Möglichkeiten vor Ort nicht den deutschen Standards entsprechen. Und auch für „normale“ Erkrankungen und Unfälle stellt sich die Frage, wer für anfallende Behandlungs- und Transportkosten aufkommt.
</p>
<p>
  Mit manchen Staaten bestehen Sozialversicherungs-Abkommen, die eine Grundversorgung auf landesüblichem Niveau sicherstellen sollen. Man muss allerdings damit rechnen, nur als Selbstzahler optimal versorgt zu werden. Das kann jedoch in Einzelfällen mehrere Hunderttausend Euro kosten. Für einen eventuell notwendigen Rücktransport nach Deutschland wird teils ein fünfstelliger Betrag berechnet. Wer sich vor solchen Risiken schützen will, schließt sinnvollerweise eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab.
</p>
<h2>
  Versicherungen nach Bedarf
</h2>
<p>
  Welche weitere Versicherungen sinnvoll sind, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. So wird die Notwendigkeit einer Reisegepäckversicherung bei einem Badeurlaub mit kleinem Gepäck anders zu beurteilen sein als bei einer Expedition mit teurer Ausrüstung oder Urlaub mit teurer Sport- oder Fotoausrüstung. Wer im Ausland ein Auto mietet, ist je nach Reiseland nur mit einer zusätzlichen Mietwagen-Haftpflichtversicherung auf der sicheren Seite.
</p>
<p>
  Manche von Reisebüros angebotenen Versicherungsverträge wie Reisehaftpflicht- oder Reiseunfall-Policen sind dagegen nicht empfehlenswert. Besser sind ausreichende Haftpflicht- und Unfallversicherungen, die nicht nur im Urlaub gelten. Eine bevorstehende Reise ist eine gute Gelegenheit, diesen Schutz zu überprüfen. Ein Gespräch mit dem Versicherungsexperten des Vertrauens kann hier Klarheit bringen und somit zum unbeschwerten Genuss des Urlaubs beitragen.
</p></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Urlaub in exotischen Ländern hat seinen besonderen Reiz - aber auch spezielle Tücken. Zur Reisevorbereitung gehören deshalb je nach Ziel auch Visa, Impfungen und Versicherungen.             ]]>
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        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  21.5.2012 (verpd) 
 Abenteuertrips oder Reisen in ein exotisches Urlaubsland in den Tropen haben für viele einen besonderen Reiz. Ein Visum und mehrere Impfungen sind meist verpflichtend. Ein Versicherungspaket sichert die speziellen Risiken ab.
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  Zwischen Nord- und Südpol ist schon fast jede exotische Region touristisch erschlossen. Ob Dschungelfahrt auf dem Amazonas, Badeurlaub an den Traumstränden in Thailand oder Safari in Afrika – für all diese Fernreiseziele braucht es eine besondere Reisevorbereitung. Idealerweise beginnt eine Reise in die Tropen bereits sechs bis acht Wochen vor dem eigentlichen Urlaubsantritt mit einem Besuch beim Hausarzt, um die für den Trip nötigen Impfungen zu klären.
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  Der passende Schutz vor Krankheiten
</h2>
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  Für Reisen nach Lateinamerika sind Impfungen gegen Gelbfieber, Hepatitis A/B, Typhus, Tollwut und Tetanus/Diphtherie wichtig. Bei Asien- und Afrikareisen ist der Dreifachimpfstoff gegen Polio, Diphtherie und Tetanus notwendig. Zudem braucht es Schutz gegen Hepatitis A/B, Meningokokken-Meningitis, Typhus und Tollwut. Speziell in Asien ist auch eine Impfung gegen die weitverbreitete Japanische Enzephalitis nötig.
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<p>
  Mit den Prophylaxen muss rechtzeitig begonnen werden – die Impfstoffe wirken meist erst nach einigen Wochen. Mehr Informationen zu den empfohlenen oder auch vorgeschriebenen Impfungen in den einzelnen Ländern gibt es beim <a href="http://www.crm.de/">Centrum für Reisemedizin</a>, beim <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html">Auswärtigen Amt</a>, bei der <a href="http://www.dtg.org/impfungen.html">Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V.</a> und bei den diversen <a href="http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Reisemedizin/adressen.html?nn=2520972">Tropeninstituten in Deutschland</a>.
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<h2>
  Visum beantragen und Dokumente prüfen
</h2>
<p>
  Wichtig ist zudem, die Gültigkeit des Reisepasses zu prüfen und ein möglicherweise notwendiges Visum rechtzeitig zu beantragen. Für den Fall des Verlustes oder Diebstahls der wichtigsten Dokumente wie Reisepass, Flugticket und Reservierungen sind vorher angefertigte Kopien dieser Unterlagen hilfreich.
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<p>
  Wichtige Telefonnummern und Anlaufstellen – etwa von den <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/03-WebseitenAV/Uebersicht_node.html">Auslandsvertretungen</a> – können im Notfall nützlich sein. Informationen für Reisende wie Angaben zur Visumpflicht und Sicherheitshinweise sind online beim <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html">Auswärtigen Amt</a> abrufbar.
</p>
<h2>
  Risiko Reiserücktritt
</h2>
<p>
  Nach dem Buchen der Reise können zum Beispiel schwere Verletzungen, unerwartete Krankheiten, Tod des Reisenden oder eines Familienangehörigen sowie Schwangerschaft, Impfstoffprobleme oder ein schwerwiegender Feuer- oder Einbruchschaden am Eigentum den Antritt der Reise unmöglich machen.
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<p>
  Dann können Stornokosten von bis zu 100 Prozent des Reisepreises anfallen. Eine zeitnah zur Buchung abgeschlossene Reiserücktritts-Versicherung kommt in den genannten und einigen weiteren Fällen für die anfallenden Kosten auf. Es gibt sie als Einmal-Policen oder für das ganze Jahr.
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<h2>
  Krankheiten können teuer werden
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<p>
  Exotische Ziele bedeuten oft auch ungewohnte Lebensmittel und Zubereitungen, Trinkwasser in zweifelhafter Qualität, unzureichende Sicherheitsvorkehrungen an touristischen Einrichtungen und mangelnde medizinische Versorgung. Somit ist vielfach die Gefahr von Krankheiten und Unfällen erhöht, während gleichzeitig die Behandlungs-Möglichkeiten vor Ort nicht den deutschen Standards entsprechen. Und auch für „normale“ Erkrankungen und Unfälle stellt sich die Frage, wer für anfallende Behandlungs- und Transportkosten aufkommt.
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<p>
  Mit manchen Staaten bestehen Sozialversicherungs-Abkommen, die eine Grundversorgung auf landesüblichem Niveau sicherstellen sollen. Man muss allerdings damit rechnen, nur als Selbstzahler optimal versorgt zu werden. Das kann jedoch in Einzelfällen mehrere Hunderttausend Euro kosten. Für einen eventuell notwendigen Rücktransport nach Deutschland wird teils ein fünfstelliger Betrag berechnet. Wer sich vor solchen Risiken schützen will, schließt sinnvollerweise eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab.
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  Versicherungen nach Bedarf
</h2>
<p>
  Welche weitere Versicherungen sinnvoll sind, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. So wird die Notwendigkeit einer Reisegepäckversicherung bei einem Badeurlaub mit kleinem Gepäck anders zu beurteilen sein als bei einer Expedition mit teurer Ausrüstung oder Urlaub mit teurer Sport- oder Fotoausrüstung. Wer im Ausland ein Auto mietet, ist je nach Reiseland nur mit einer zusätzlichen Mietwagen-Haftpflichtversicherung auf der sicheren Seite.
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<p>
  Manche von Reisebüros angebotenen Versicherungsverträge wie Reisehaftpflicht- oder Reiseunfall-Policen sind dagegen nicht empfehlenswert. Besser sind ausreichende Haftpflicht- und Unfallversicherungen, die nicht nur im Urlaub gelten. Eine bevorstehende Reise ist eine gute Gelegenheit, diesen Schutz zu überprüfen. Ein Gespräch mit dem Versicherungsexperten des Vertrauens kann hier Klarheit bringen und somit zum unbeschwerten Genuss des Urlaubs beitragen.
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      </ibs:longtext>
    </item>
    <item>
      <title>Wenn ein Traumwagen zum Albtraum wird</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Wenn ein Traumwagen zum Albtraum wird</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3823145/Wenn+ein+Traumwagen+zum+Albtraum+wird/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3823145/Wenn+ein+Traumwagen+zum+Albtraum+wird/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Fri, 18 May 2012 18:00:05 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Mon, 18 Jun 2012 18:00:05 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Wird ein Gebrauchtwagen von einem Autohändler als "sehr gepflegt" und "mit repariertem Unfallschaden" angepriesen erwartet man ein einwandfreies Fahrzeug. Doch was passiert, wenn die Erwartungen nicht erfüllt werden?             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Wird ein Fahrzeug von einem Gebrauchtwagenhändler als „sehr gepflegt“ und „mit repariertem Unfallschaden“ angepriesen, so darf der Käufer von einer fachgerechten Reparatur ausgehen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass das Auto erhebliche Mängel aufweist, die von einem fachkundigen Händler ohne Weiteres hätten erkannt werden können, so hat der Käufer das Recht, von dem Kaufvertrag zurückzutreten, so das Kammergericht Berlin in einem vor Kurzem getroffenen Urteil (Az.: 8 U 42/10).
</p>
<p>
  Ein Mann hatte bei einem Gebrauchtwagenhändler zu einem Preis von knapp 8.500 Euro ein Fahrzeug erworben, das dieser als „sehr gepflegt“ angepriesen hatte. In der Werbung für das Auto war darauf hingewiesen worden, dass es einen reparierten Unfallschaden aufwies.
</p>
<h2>
  Deutliche Anzeichen
</h2>
<p>
  Kurze Zeit später stellte sich heraus, dass sowohl im Front- als auch im Heckbereich des Fahrzeugs Unfallschäden vorhanden waren, die nicht fachgerecht behoben worden waren. Ein Sachverständiger schätzte die Höhe der erforderlichen Reparaturkosten auf über 9.000 Euro.
</p>
<p>
  Der Sachverständige stellte gleichzeitig fest, dass die Schäden einem fachkundigen Autohändler anhand diverser Anzeichen zwingend hätten auffallen müssen. Der Pkw-Käufer bestand daher auf Wandlung des Kaufvertrages.
</p>
<p>
  Doch damit war der Autohändler nicht einverstanden. Der Fall landete schließlich vor Gericht. Dort errang der sich geprellt fühlende Gebrauchtwagenkäufer einen Sieg.
</p>
<h2>
  Fehlende Aufklärung
</h2>
<p>
  Nach Ansicht des Gerichts stellt eine nicht fachgerechte Reparatur eines zum Kauf angebotenen Gebrauchtwagens einen Mangel dar, über den ein Autohändler einen Käufer aufzuklären hat. Der Händler kann sich in dem vorliegenden Fall nicht darauf berufen, den Mangel nicht gekannt zu haben.
</p>
<p>
  Denn verkauft er ein Fahrzeug, von dem er weiß, dass es einen reparierten Vorschaden aufweist, so ist er dazu verpflichtet, zumindest eine Sichtprüfung des Autos durchzuführen. Bei einer derartigen Prüfung hätte der Händler die Mängel jedoch erkennen müssen.
</p>
<p>
  Angesichts der Werbung und des Auftretens des Gebrauchtwagenhändlers („Profi“, „Ihre erste Wahl“ „Auf Nummer sicher gehen“) hatte der klagende Käufer nach Ansicht der Richter auch keine Veranlassung zu Nachfragen und einer eigenen Prüfung.
</p>
<h2>
  Rückerstattung des Kaufpreises
</h2>
<p>
  „Er durfte vielmehr einen Zustand des Fahrzeugs erwarten, der die Bezeichnung einer Reparatur verdient und damit eine mangelfreie und fachgerechte Behebung der Unfallschäden“, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.
</p>
<p>
  Nach Auffassung des Gerichts ist ein Gebrauchtwagenhändler zwar nicht generell dazu verpflichtet, ein von ihm angebotenes Fahrzeug auf Unfallschäden hin zu untersuchen. Eine solche Verpflichtung besteht jedoch immer dann, wenn er wie in dem entschiedenen Fall mit der Möglichkeit von Mängeln rechnen muss.
</p>
<p>
  Der Beklagte wurde daher dazu verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis einschließlich Zinsen unter Abzug des zwischenzeitlichen Nutzungsvorteils Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurückzuzahlen. Gründe für die Zulassung einer Revision zum Bundesgerichtshof sah das Berliner Kammergericht nicht.
</p>
<h2>
  Schutz bei Streitigkeiten rund um das Kraftfahrzeug
</h2>
<p>
  Gut zu wissen: Wer eine Verkehrsrechtsschutz-Police hat, muss auch beim Ärger mit einem gekauften Fahrzeug das Kostenrisiko eines eventuell notwendigen Gerichtsprozesses nicht selbst tragen. Die Rechtsschutz-Versicherung prüft nämlich zum einen, ob überhaupt Erfolgsaussichten bestehen, und gibt dann, wenn dies positiv beschieden wird, Kostendeckung.
</p>
<p>
  Sie übernimmt unter anderem die anfallenden Anwalts-, Gerichts- und eventuell Sachverständigenkosten bei Vertragsproblemen rund um das Kfz. Der Versicherungsschutz greift aber auch bei anderen Streitfällen rund um das Kfz.
</p>
<p>
  Zu nennen wäre hier zum Beispiel die Durchsetzung von Schadenersatz-Ansprüchen sowie die Klärung der Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall oder die Verteidigung in einem Verkehrsordnungs-Widrigkeitenverfahren – mit Ausnahme von Park- und Halteverstößen.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Wird ein Gebrauchtwagen von einem Autohändler als "sehr gepflegt" und "mit repariertem Unfallschaden" angepriesen erwartet man ein einwandfreies Fahrzeug. Doch was passiert, wenn die Erwartungen nicht erfüllt werden?             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Wird ein Fahrzeug von einem Gebrauchtwagenhändler als „sehr gepflegt“ und „mit repariertem Unfallschaden“ angepriesen, so darf der Käufer von einer fachgerechten Reparatur ausgehen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass das Auto erhebliche Mängel aufweist, die von einem fachkundigen Händler ohne Weiteres hätten erkannt werden können, so hat der Käufer das Recht, von dem Kaufvertrag zurückzutreten, so das Kammergericht Berlin in einem vor Kurzem getroffenen Urteil (Az.: 8 U 42/10).
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<p>
  Ein Mann hatte bei einem Gebrauchtwagenhändler zu einem Preis von knapp 8.500 Euro ein Fahrzeug erworben, das dieser als „sehr gepflegt“ angepriesen hatte. In der Werbung für das Auto war darauf hingewiesen worden, dass es einen reparierten Unfallschaden aufwies.
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<h2>
  Deutliche Anzeichen
</h2>
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  Kurze Zeit später stellte sich heraus, dass sowohl im Front- als auch im Heckbereich des Fahrzeugs Unfallschäden vorhanden waren, die nicht fachgerecht behoben worden waren. Ein Sachverständiger schätzte die Höhe der erforderlichen Reparaturkosten auf über 9.000 Euro.
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<p>
  Der Sachverständige stellte gleichzeitig fest, dass die Schäden einem fachkundigen Autohändler anhand diverser Anzeichen zwingend hätten auffallen müssen. Der Pkw-Käufer bestand daher auf Wandlung des Kaufvertrages.
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  Doch damit war der Autohändler nicht einverstanden. Der Fall landete schließlich vor Gericht. Dort errang der sich geprellt fühlende Gebrauchtwagenkäufer einen Sieg.
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  Fehlende Aufklärung
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  Nach Ansicht des Gerichts stellt eine nicht fachgerechte Reparatur eines zum Kauf angebotenen Gebrauchtwagens einen Mangel dar, über den ein Autohändler einen Käufer aufzuklären hat. Der Händler kann sich in dem vorliegenden Fall nicht darauf berufen, den Mangel nicht gekannt zu haben.
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  Denn verkauft er ein Fahrzeug, von dem er weiß, dass es einen reparierten Vorschaden aufweist, so ist er dazu verpflichtet, zumindest eine Sichtprüfung des Autos durchzuführen. Bei einer derartigen Prüfung hätte der Händler die Mängel jedoch erkennen müssen.
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  Angesichts der Werbung und des Auftretens des Gebrauchtwagenhändlers („Profi“, „Ihre erste Wahl“ „Auf Nummer sicher gehen“) hatte der klagende Käufer nach Ansicht der Richter auch keine Veranlassung zu Nachfragen und einer eigenen Prüfung.
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  Rückerstattung des Kaufpreises
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  „Er durfte vielmehr einen Zustand des Fahrzeugs erwarten, der die Bezeichnung einer Reparatur verdient und damit eine mangelfreie und fachgerechte Behebung der Unfallschäden“, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.
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  Nach Auffassung des Gerichts ist ein Gebrauchtwagenhändler zwar nicht generell dazu verpflichtet, ein von ihm angebotenes Fahrzeug auf Unfallschäden hin zu untersuchen. Eine solche Verpflichtung besteht jedoch immer dann, wenn er wie in dem entschiedenen Fall mit der Möglichkeit von Mängeln rechnen muss.
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<p>
  Der Beklagte wurde daher dazu verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis einschließlich Zinsen unter Abzug des zwischenzeitlichen Nutzungsvorteils Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurückzuzahlen. Gründe für die Zulassung einer Revision zum Bundesgerichtshof sah das Berliner Kammergericht nicht.
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  Schutz bei Streitigkeiten rund um das Kraftfahrzeug
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  Gut zu wissen: Wer eine Verkehrsrechtsschutz-Police hat, muss auch beim Ärger mit einem gekauften Fahrzeug das Kostenrisiko eines eventuell notwendigen Gerichtsprozesses nicht selbst tragen. Die Rechtsschutz-Versicherung prüft nämlich zum einen, ob überhaupt Erfolgsaussichten bestehen, und gibt dann, wenn dies positiv beschieden wird, Kostendeckung.
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<p>
  Sie übernimmt unter anderem die anfallenden Anwalts-, Gerichts- und eventuell Sachverständigenkosten bei Vertragsproblemen rund um das Kfz. Der Versicherungsschutz greift aber auch bei anderen Streitfällen rund um das Kfz.
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  Zu nennen wäre hier zum Beispiel die Durchsetzung von Schadenersatz-Ansprüchen sowie die Klärung der Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall oder die Verteidigung in einem Verkehrsordnungs-Widrigkeitenverfahren – mit Ausnahme von Park- und Halteverstößen.
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        <![CDATA[Wird ein Gebrauchtwagen von einem Autohändler als "sehr gepflegt" und "mit repariertem Unfallschaden" angepriesen erwartet man ein einwandfreies Fahrzeug. Doch was passiert, wenn die Erwartungen nicht erfüllt werden?             ]]>
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        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Wird ein Fahrzeug von einem Gebrauchtwagenhändler als „sehr gepflegt“ und „mit repariertem Unfallschaden“ angepriesen, so darf der Käufer von einer fachgerechten Reparatur ausgehen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass das Auto erhebliche Mängel aufweist, die von einem fachkundigen Händler ohne Weiteres hätten erkannt werden können, so hat der Käufer das Recht, von dem Kaufvertrag zurückzutreten, so das Kammergericht Berlin in einem vor Kurzem getroffenen Urteil (Az.: 8 U 42/10).
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  Ein Mann hatte bei einem Gebrauchtwagenhändler zu einem Preis von knapp 8.500 Euro ein Fahrzeug erworben, das dieser als „sehr gepflegt“ angepriesen hatte. In der Werbung für das Auto war darauf hingewiesen worden, dass es einen reparierten Unfallschaden aufwies.
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<h2>
  Deutliche Anzeichen
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  Kurze Zeit später stellte sich heraus, dass sowohl im Front- als auch im Heckbereich des Fahrzeugs Unfallschäden vorhanden waren, die nicht fachgerecht behoben worden waren. Ein Sachverständiger schätzte die Höhe der erforderlichen Reparaturkosten auf über 9.000 Euro.
</p>
<p>
  Der Sachverständige stellte gleichzeitig fest, dass die Schäden einem fachkundigen Autohändler anhand diverser Anzeichen zwingend hätten auffallen müssen. Der Pkw-Käufer bestand daher auf Wandlung des Kaufvertrages.
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<p>
  Doch damit war der Autohändler nicht einverstanden. Der Fall landete schließlich vor Gericht. Dort errang der sich geprellt fühlende Gebrauchtwagenkäufer einen Sieg.
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<h2>
  Fehlende Aufklärung
</h2>
<p>
  Nach Ansicht des Gerichts stellt eine nicht fachgerechte Reparatur eines zum Kauf angebotenen Gebrauchtwagens einen Mangel dar, über den ein Autohändler einen Käufer aufzuklären hat. Der Händler kann sich in dem vorliegenden Fall nicht darauf berufen, den Mangel nicht gekannt zu haben.
</p>
<p>
  Denn verkauft er ein Fahrzeug, von dem er weiß, dass es einen reparierten Vorschaden aufweist, so ist er dazu verpflichtet, zumindest eine Sichtprüfung des Autos durchzuführen. Bei einer derartigen Prüfung hätte der Händler die Mängel jedoch erkennen müssen.
</p>
<p>
  Angesichts der Werbung und des Auftretens des Gebrauchtwagenhändlers („Profi“, „Ihre erste Wahl“ „Auf Nummer sicher gehen“) hatte der klagende Käufer nach Ansicht der Richter auch keine Veranlassung zu Nachfragen und einer eigenen Prüfung.
</p>
<h2>
  Rückerstattung des Kaufpreises
</h2>
<p>
  „Er durfte vielmehr einen Zustand des Fahrzeugs erwarten, der die Bezeichnung einer Reparatur verdient und damit eine mangelfreie und fachgerechte Behebung der Unfallschäden“, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.
</p>
<p>
  Nach Auffassung des Gerichts ist ein Gebrauchtwagenhändler zwar nicht generell dazu verpflichtet, ein von ihm angebotenes Fahrzeug auf Unfallschäden hin zu untersuchen. Eine solche Verpflichtung besteht jedoch immer dann, wenn er wie in dem entschiedenen Fall mit der Möglichkeit von Mängeln rechnen muss.
</p>
<p>
  Der Beklagte wurde daher dazu verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis einschließlich Zinsen unter Abzug des zwischenzeitlichen Nutzungsvorteils Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurückzuzahlen. Gründe für die Zulassung einer Revision zum Bundesgerichtshof sah das Berliner Kammergericht nicht.
</p>
<h2>
  Schutz bei Streitigkeiten rund um das Kraftfahrzeug
</h2>
<p>
  Gut zu wissen: Wer eine Verkehrsrechtsschutz-Police hat, muss auch beim Ärger mit einem gekauften Fahrzeug das Kostenrisiko eines eventuell notwendigen Gerichtsprozesses nicht selbst tragen. Die Rechtsschutz-Versicherung prüft nämlich zum einen, ob überhaupt Erfolgsaussichten bestehen, und gibt dann, wenn dies positiv beschieden wird, Kostendeckung.
</p>
<p>
  Sie übernimmt unter anderem die anfallenden Anwalts-, Gerichts- und eventuell Sachverständigenkosten bei Vertragsproblemen rund um das Kfz. Der Versicherungsschutz greift aber auch bei anderen Streitfällen rund um das Kfz.
</p>
<p>
  Zu nennen wäre hier zum Beispiel die Durchsetzung von Schadenersatz-Ansprüchen sowie die Klärung der Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall oder die Verteidigung in einem Verkehrsordnungs-Widrigkeitenverfahren – mit Ausnahme von Park- und Halteverstößen.
</p>]]>
      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Urteil</category>
    </item>
    <item>
      <title>Versicherer bieten jetzt auch zinsgünstige KfW-Kredite</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Versicherer bieten jetzt auch zinsgünstige KfW-Kredite</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3823146/Versicherer+bieten+jetzt+auch+zinsg%C3%BCnstige+KfW-Kredite/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3823146/Versicherer+bieten+jetzt+auch+zinsg%C3%BCnstige+KfW-Kredite/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Fri, 18 May 2012 18:00:05 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Mon, 18 Jun 2012 18:00:05 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert unter anderem diverse Sanierungs- und Umbaumaßnahmen privater Wohnimmobilien durch zinsgünstige Darlehen. Seit Kurzem können Bürger diese Kredite auch bei Versicherungs-Unternehmen erhalten.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Bis zum April 2012 war die Vergabe eines zinsvergünstigten Kredits in Form eines KfW-Darlehens nur über eine Bank oder eine Bausparkasse möglich. Seit dem 2. April 2012 können nun auch Versicherungs-Unternehmen ihren Kunden im Rahmen ihres Baufinanzierungs-Geschäfts ein KfW-Darlehen direkt anbieten.
</p>
<p>
  Bei den KfW-Darlehen handelt es sich um zinsvergünstigte Kredite, die von der <a href="http://www.kfw.de/">Kreditanstalt für Wiederaufbau</a> (KfW), einer Anstalt des öffentlichen Rechts, im Rahmen bestimmter Förderprogramme, gestellt werden.
</p>
<p>
  Gefördert werden zum Beispiel energieeffizientes Bauen oder Sanieren, aber auch altersgerechte Umbauten von Wohnimmobilien. Detaillierte Informationen zu den KfW-Förderprogrammen gibt es im Internet unter <a href="http://www.kfw.de/">www.kfw.de</a>.
</p>
<h2>
  Zinsvergünstigte Darlehen vom Versicherer
</h2>
<p>
  Bisher konnten solche zinsgünstigen Förderkredite nur von Banken oder Bausparkassen vergeben werden. Seit dem 2. April 2012 können auch Versicherer entsprechende KfW-Darlehen anbieten. „Mit dem neuen Angebot wird unser Baufinanzierungs-Geschäft kundenfreundlicher, denn wir können unseren Kunden nun erstmals Hypothekendarlehen und KfW-Darlehen aus einer Hand anbieten. Der Umweg über eine Bank bleibt ihnen damit künftig erspart“, betont Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender des <a href="http://www.gdv.de/">Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.</a> (GDV).
</p>
<p>
  Die Immobilienfinanzierung gehört schon seit Langem zu den Geschäftsfeldern der deutschen Versicherer. Im Bereich der Baufinanzierung haben beispielsweise die deutschen Lebensversicherer bis Ende 2011 bereits Hypothekendarlehen im Umfang von rund 50 Milliarden Euro an private und gewerbliche Kunden vergeben.
</p>
<p>
  Nun wird das Produktportfolio der Versicherer durch die KfW-Darlehen erweitert. Einige Versicherungs-Unternehmen bieten die KfW-Förderkredite bereits an, weitere werden nach Angaben des GDV im Laufe des Jahres 2012 folgen.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert unter anderem diverse Sanierungs- und Umbaumaßnahmen privater Wohnimmobilien durch zinsgünstige Darlehen. Seit Kurzem können Bürger diese Kredite auch bei Versicherungs-Unternehmen erhalten.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Bis zum April 2012 war die Vergabe eines zinsvergünstigten Kredits in Form eines KfW-Darlehens nur über eine Bank oder eine Bausparkasse möglich. Seit dem 2. April 2012 können nun auch Versicherungs-Unternehmen ihren Kunden im Rahmen ihres Baufinanzierungs-Geschäfts ein KfW-Darlehen direkt anbieten.
</p>
<p>
  Bei den KfW-Darlehen handelt es sich um zinsvergünstigte Kredite, die von der <a href="http://www.kfw.de/">Kreditanstalt für Wiederaufbau</a> (KfW), einer Anstalt des öffentlichen Rechts, im Rahmen bestimmter Förderprogramme, gestellt werden.
</p>
<p>
  Gefördert werden zum Beispiel energieeffizientes Bauen oder Sanieren, aber auch altersgerechte Umbauten von Wohnimmobilien. Detaillierte Informationen zu den KfW-Förderprogrammen gibt es im Internet unter <a href="http://www.kfw.de/">www.kfw.de</a>.
</p>
<h2>
  Zinsvergünstigte Darlehen vom Versicherer
</h2>
<p>
  Bisher konnten solche zinsgünstigen Förderkredite nur von Banken oder Bausparkassen vergeben werden. Seit dem 2. April 2012 können auch Versicherer entsprechende KfW-Darlehen anbieten. „Mit dem neuen Angebot wird unser Baufinanzierungs-Geschäft kundenfreundlicher, denn wir können unseren Kunden nun erstmals Hypothekendarlehen und KfW-Darlehen aus einer Hand anbieten. Der Umweg über eine Bank bleibt ihnen damit künftig erspart“, betont Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender des <a href="http://www.gdv.de/">Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.</a> (GDV).
</p>
<p>
  Die Immobilienfinanzierung gehört schon seit Langem zu den Geschäftsfeldern der deutschen Versicherer. Im Bereich der Baufinanzierung haben beispielsweise die deutschen Lebensversicherer bis Ende 2011 bereits Hypothekendarlehen im Umfang von rund 50 Milliarden Euro an private und gewerbliche Kunden vergeben.
</p>
<p>
  Nun wird das Produktportfolio der Versicherer durch die KfW-Darlehen erweitert. Einige Versicherungs-Unternehmen bieten die KfW-Förderkredite bereits an, weitere werden nach Angaben des GDV im Laufe des Jahres 2012 folgen.
</p></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert unter anderem diverse Sanierungs- und Umbaumaßnahmen privater Wohnimmobilien durch zinsgünstige Darlehen. Seit Kurzem können Bürger diese Kredite auch bei Versicherungs-Unternehmen erhalten.             ]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Bis zum April 2012 war die Vergabe eines zinsvergünstigten Kredits in Form eines KfW-Darlehens nur über eine Bank oder eine Bausparkasse möglich. Seit dem 2. April 2012 können nun auch Versicherungs-Unternehmen ihren Kunden im Rahmen ihres Baufinanzierungs-Geschäfts ein KfW-Darlehen direkt anbieten.
</p>
<p>
  Bei den KfW-Darlehen handelt es sich um zinsvergünstigte Kredite, die von der <a href="http://www.kfw.de/">Kreditanstalt für Wiederaufbau</a> (KfW), einer Anstalt des öffentlichen Rechts, im Rahmen bestimmter Förderprogramme, gestellt werden.
</p>
<p>
  Gefördert werden zum Beispiel energieeffizientes Bauen oder Sanieren, aber auch altersgerechte Umbauten von Wohnimmobilien. Detaillierte Informationen zu den KfW-Förderprogrammen gibt es im Internet unter <a href="http://www.kfw.de/">www.kfw.de</a>.
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<h2>
  Zinsvergünstigte Darlehen vom Versicherer
</h2>
<p>
  Bisher konnten solche zinsgünstigen Förderkredite nur von Banken oder Bausparkassen vergeben werden. Seit dem 2. April 2012 können auch Versicherer entsprechende KfW-Darlehen anbieten. „Mit dem neuen Angebot wird unser Baufinanzierungs-Geschäft kundenfreundlicher, denn wir können unseren Kunden nun erstmals Hypothekendarlehen und KfW-Darlehen aus einer Hand anbieten. Der Umweg über eine Bank bleibt ihnen damit künftig erspart“, betont Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender des <a href="http://www.gdv.de/">Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.</a> (GDV).
</p>
<p>
  Die Immobilienfinanzierung gehört schon seit Langem zu den Geschäftsfeldern der deutschen Versicherer. Im Bereich der Baufinanzierung haben beispielsweise die deutschen Lebensversicherer bis Ende 2011 bereits Hypothekendarlehen im Umfang von rund 50 Milliarden Euro an private und gewerbliche Kunden vergeben.
</p>
<p>
  Nun wird das Produktportfolio der Versicherer durch die KfW-Darlehen erweitert. Einige Versicherungs-Unternehmen bieten die KfW-Förderkredite bereits an, weitere werden nach Angaben des GDV im Laufe des Jahres 2012 folgen.
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      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Baufinanzierung</category>
    </item>
    <item>
      <title>Schutz für Ferienjobber und Praktikanten </title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Schutz für Ferienjobber und Praktikanten </ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3821410/Schutz+f%C3%BCr+Ferienjobber+und+Praktikanten+/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3821410/Schutz+f%C3%BCr+Ferienjobber+und+Praktikanten+/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Thu, 17 May 2012 18:00:04 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Sun, 17 Jun 2012 18:00:04 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Viele Schüler und Studierende werden auch dieses Jahr wieder Ferienjobs und/oder Praktika ausüben. Wie in der Schule oder im Studium besteht auch hier teilweise ein gesetzlicher Unfallschutz, allerdings gibt es auch erhebliche Absicherungslücken.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind Schüler und Studierende im Rahmen eines Ferienjobs oder Praktikums wie alle anderen Arbeitnehmer bei Arbeits- und Wegeunfällen gesetzlich versichert. Doch der Versicherungsschutz hat auch Einschränkungen.
</p>
<p>
  Der gesetzliche Unfallversicherungs-Schutz ist für die Versicherten laut der <a href="http://www.dguv.de/">Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung</a> (DGUV) beitragsfrei. Für die Kosten kommt allein der Arbeitgeber auf, dessen Unfallversicherungs-Träger auch für die Ferienjobber oder Praktikanten zuständig ist.
</p>
<p>
  Dabei ist es unerheblich, wie lange das Arbeitsverhältnis dauert oder wie hoch der Lohn ausfällt. So sind Mini- oder Midi-Jobs genauso versichert wie unbezahlte Praktika. Wie bei allen anderen Arbeitnehmern beginnt der Versicherungsschutz am ersten Arbeitstag und bezieht auch den Weg zur Arbeitsstelle und zurück nach Hause mit ein.
</p>
<h2>
  Leistungen nach Arbeits- oder Wegeunfall
</h2>
<p>
  Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nach einem Arbeits- oder Wegeunfall Heilbehandlung, Rehabilitation und Lohnersatzleistungen. Bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit wird eine Rente gezahlt, bei Pflegebedürftigkeit werden auch Pflegeleistungen gewährt.
</p>
<p>
  Die DGUV weist darauf hin, dass bei einem Arztbesuch nach einem Arbeitsunfall weder die Krankenversicherungs-Karte vorgelegt noch die Praxisgebühr von zehn Euro bezahlt werden muss. Besteht für den jeweiligen Unfall ein gesetzlicher Unfallschutz, muss jedoch trotz gesetzlicher Leistungen mit Einkommenseinbußen im Vergleich zum bisherigen Verdienst gerechnet werden.
</p>
<p>
  Führt der Unfall beispielsweise zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit, gibt es je nach Erwerbsunfähigkeitsgrad eine Rente. Bei 100 Prozent Erwerbsunfähigkeit beträgt die Vollrente jedoch maximal zwei Drittel des Jahresverdienstes.
</p>
<h2>
  Kein gesetzlicher Unfallschutz im Ausland und in der Freizeit
</h2>
<p>
  Wer einen Ferienjob oder ein Praktikum im Ausland annimmt, steht oftmals nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – in der Regel auch dann nicht, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um ein deutsches Unternehmen handelt.
</p>
<p>
  Deshalb rät die DGUV, sich schon vor der Abreise über die Absicherung gegen Arbeitsunfälle im Gastland zu informieren.
</p>
<p>
  Die meisten Unfälle ereignen sich nicht während einer schulischen oder beruflichen Tätigkeit, sondern in der Freizeit. Deshalb ist die gesetzliche Unfallversicherung nur ein lückenhafter Schutz für den Einzelnen, da diese hier nicht greift. Bei Freizeitunfällen gilt das Verursacherprinzip. Wird ein Unfall von einem Dritten verschuldet, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall, so muss dieser alle Folgen tragen.
</p>
<h2>
  Am gefährlichsten ist es in der Freizeit
</h2>
<p>
  Wird der Schuldige nicht gefunden – etwa bei Fahrerflucht – oder ist mittellos, so muss das Unglücksopfer mit finanziellen Einbußen bei längerer Arbeitsunfähigkeit oder bleibenden körperlichen Beeinträchtigungen rechnen. Gleiches gilt, wenn einem selbst ein Missgeschick passiert. Eventuelle Behandlungskosten werden zwar von der Krankenversicherung übernommen.
</p>
<p>
  Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit zahlt zudem bei Arbeitnehmern zunächst der Arbeitgeber für sechs Wochen den Lohn weiter. Danach übernimmt für eine bestimmte Zeit die Krankenkasse einen Teil davon als Tagegeld. Den restlichen Verdienstausfall riskiert aber jeder selbst. Manche Verunglückte verlieren ihre Arbeitskraft dauerhaft. Dann haben Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung und der anderen Versorgungsträger unter Umständen Anspruch auf eine Erwerbsminderungs- oder Invalidenrente, doch die ist meist niedriger als das bisherige Einkommen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Diese Ansprüche liegen aber in der Regel meist unter dem bisherigen Nettoverdienst. Wie hoch die Versorgungslücke im Ernstfall ist, sollte sich jeder von seinem Versicherungsfachmann ausrechnen lassen. Dieser berät auch, wie man seinen Lebensstandard sinnvoll beispielsweise mit einer Unfall- und Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Police absichern kann.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Viele Schüler und Studierende werden auch dieses Jahr wieder Ferienjobs und/oder Praktika ausüben. Wie in der Schule oder im Studium besteht auch hier teilweise ein gesetzlicher Unfallschutz, allerdings gibt es auch erhebliche Absicherungslücken.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind Schüler und Studierende im Rahmen eines Ferienjobs oder Praktikums wie alle anderen Arbeitnehmer bei Arbeits- und Wegeunfällen gesetzlich versichert. Doch der Versicherungsschutz hat auch Einschränkungen.
</p>
<p>
  Der gesetzliche Unfallversicherungs-Schutz ist für die Versicherten laut der <a href="http://www.dguv.de/">Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung</a> (DGUV) beitragsfrei. Für die Kosten kommt allein der Arbeitgeber auf, dessen Unfallversicherungs-Träger auch für die Ferienjobber oder Praktikanten zuständig ist.
</p>
<p>
  Dabei ist es unerheblich, wie lange das Arbeitsverhältnis dauert oder wie hoch der Lohn ausfällt. So sind Mini- oder Midi-Jobs genauso versichert wie unbezahlte Praktika. Wie bei allen anderen Arbeitnehmern beginnt der Versicherungsschutz am ersten Arbeitstag und bezieht auch den Weg zur Arbeitsstelle und zurück nach Hause mit ein.
</p>
<h2>
  Leistungen nach Arbeits- oder Wegeunfall
</h2>
<p>
  Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nach einem Arbeits- oder Wegeunfall Heilbehandlung, Rehabilitation und Lohnersatzleistungen. Bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit wird eine Rente gezahlt, bei Pflegebedürftigkeit werden auch Pflegeleistungen gewährt.
</p>
<p>
  Die DGUV weist darauf hin, dass bei einem Arztbesuch nach einem Arbeitsunfall weder die Krankenversicherungs-Karte vorgelegt noch die Praxisgebühr von zehn Euro bezahlt werden muss. Besteht für den jeweiligen Unfall ein gesetzlicher Unfallschutz, muss jedoch trotz gesetzlicher Leistungen mit Einkommenseinbußen im Vergleich zum bisherigen Verdienst gerechnet werden.
</p>
<p>
  Führt der Unfall beispielsweise zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit, gibt es je nach Erwerbsunfähigkeitsgrad eine Rente. Bei 100 Prozent Erwerbsunfähigkeit beträgt die Vollrente jedoch maximal zwei Drittel des Jahresverdienstes.
</p>
<h2>
  Kein gesetzlicher Unfallschutz im Ausland und in der Freizeit
</h2>
<p>
  Wer einen Ferienjob oder ein Praktikum im Ausland annimmt, steht oftmals nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – in der Regel auch dann nicht, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um ein deutsches Unternehmen handelt.
</p>
<p>
  Deshalb rät die DGUV, sich schon vor der Abreise über die Absicherung gegen Arbeitsunfälle im Gastland zu informieren.
</p>
<p>
  Die meisten Unfälle ereignen sich nicht während einer schulischen oder beruflichen Tätigkeit, sondern in der Freizeit. Deshalb ist die gesetzliche Unfallversicherung nur ein lückenhafter Schutz für den Einzelnen, da diese hier nicht greift. Bei Freizeitunfällen gilt das Verursacherprinzip. Wird ein Unfall von einem Dritten verschuldet, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall, so muss dieser alle Folgen tragen.
</p>
<h2>
  Am gefährlichsten ist es in der Freizeit
</h2>
<p>
  Wird der Schuldige nicht gefunden – etwa bei Fahrerflucht – oder ist mittellos, so muss das Unglücksopfer mit finanziellen Einbußen bei längerer Arbeitsunfähigkeit oder bleibenden körperlichen Beeinträchtigungen rechnen. Gleiches gilt, wenn einem selbst ein Missgeschick passiert. Eventuelle Behandlungskosten werden zwar von der Krankenversicherung übernommen.
</p>
<p>
  Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit zahlt zudem bei Arbeitnehmern zunächst der Arbeitgeber für sechs Wochen den Lohn weiter. Danach übernimmt für eine bestimmte Zeit die Krankenkasse einen Teil davon als Tagegeld. Den restlichen Verdienstausfall riskiert aber jeder selbst. Manche Verunglückte verlieren ihre Arbeitskraft dauerhaft. Dann haben Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung und der anderen Versorgungsträger unter Umständen Anspruch auf eine Erwerbsminderungs- oder Invalidenrente, doch die ist meist niedriger als das bisherige Einkommen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Diese Ansprüche liegen aber in der Regel meist unter dem bisherigen Nettoverdienst. Wie hoch die Versorgungslücke im Ernstfall ist, sollte sich jeder von seinem Versicherungsfachmann ausrechnen lassen. Dieser berät auch, wie man seinen Lebensstandard sinnvoll beispielsweise mit einer Unfall- und Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Police absichern kann.
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      </content:encoded>
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        <![CDATA[Viele Schüler und Studierende werden auch dieses Jahr wieder Ferienjobs und/oder Praktika ausüben. Wie in der Schule oder im Studium besteht auch hier teilweise ein gesetzlicher Unfallschutz, allerdings gibt es auch erhebliche Absicherungslücken.             ]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind Schüler und Studierende im Rahmen eines Ferienjobs oder Praktikums wie alle anderen Arbeitnehmer bei Arbeits- und Wegeunfällen gesetzlich versichert. Doch der Versicherungsschutz hat auch Einschränkungen.
</p>
<p>
  Der gesetzliche Unfallversicherungs-Schutz ist für die Versicherten laut der <a href="http://www.dguv.de/">Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung</a> (DGUV) beitragsfrei. Für die Kosten kommt allein der Arbeitgeber auf, dessen Unfallversicherungs-Träger auch für die Ferienjobber oder Praktikanten zuständig ist.
</p>
<p>
  Dabei ist es unerheblich, wie lange das Arbeitsverhältnis dauert oder wie hoch der Lohn ausfällt. So sind Mini- oder Midi-Jobs genauso versichert wie unbezahlte Praktika. Wie bei allen anderen Arbeitnehmern beginnt der Versicherungsschutz am ersten Arbeitstag und bezieht auch den Weg zur Arbeitsstelle und zurück nach Hause mit ein.
</p>
<h2>
  Leistungen nach Arbeits- oder Wegeunfall
</h2>
<p>
  Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nach einem Arbeits- oder Wegeunfall Heilbehandlung, Rehabilitation und Lohnersatzleistungen. Bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit wird eine Rente gezahlt, bei Pflegebedürftigkeit werden auch Pflegeleistungen gewährt.
</p>
<p>
  Die DGUV weist darauf hin, dass bei einem Arztbesuch nach einem Arbeitsunfall weder die Krankenversicherungs-Karte vorgelegt noch die Praxisgebühr von zehn Euro bezahlt werden muss. Besteht für den jeweiligen Unfall ein gesetzlicher Unfallschutz, muss jedoch trotz gesetzlicher Leistungen mit Einkommenseinbußen im Vergleich zum bisherigen Verdienst gerechnet werden.
</p>
<p>
  Führt der Unfall beispielsweise zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit, gibt es je nach Erwerbsunfähigkeitsgrad eine Rente. Bei 100 Prozent Erwerbsunfähigkeit beträgt die Vollrente jedoch maximal zwei Drittel des Jahresverdienstes.
</p>
<h2>
  Kein gesetzlicher Unfallschutz im Ausland und in der Freizeit
</h2>
<p>
  Wer einen Ferienjob oder ein Praktikum im Ausland annimmt, steht oftmals nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – in der Regel auch dann nicht, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um ein deutsches Unternehmen handelt.
</p>
<p>
  Deshalb rät die DGUV, sich schon vor der Abreise über die Absicherung gegen Arbeitsunfälle im Gastland zu informieren.
</p>
<p>
  Die meisten Unfälle ereignen sich nicht während einer schulischen oder beruflichen Tätigkeit, sondern in der Freizeit. Deshalb ist die gesetzliche Unfallversicherung nur ein lückenhafter Schutz für den Einzelnen, da diese hier nicht greift. Bei Freizeitunfällen gilt das Verursacherprinzip. Wird ein Unfall von einem Dritten verschuldet, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall, so muss dieser alle Folgen tragen.
</p>
<h2>
  Am gefährlichsten ist es in der Freizeit
</h2>
<p>
  Wird der Schuldige nicht gefunden – etwa bei Fahrerflucht – oder ist mittellos, so muss das Unglücksopfer mit finanziellen Einbußen bei längerer Arbeitsunfähigkeit oder bleibenden körperlichen Beeinträchtigungen rechnen. Gleiches gilt, wenn einem selbst ein Missgeschick passiert. Eventuelle Behandlungskosten werden zwar von der Krankenversicherung übernommen.
</p>
<p>
  Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit zahlt zudem bei Arbeitnehmern zunächst der Arbeitgeber für sechs Wochen den Lohn weiter. Danach übernimmt für eine bestimmte Zeit die Krankenkasse einen Teil davon als Tagegeld. Den restlichen Verdienstausfall riskiert aber jeder selbst. Manche Verunglückte verlieren ihre Arbeitskraft dauerhaft. Dann haben Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung und der anderen Versorgungsträger unter Umständen Anspruch auf eine Erwerbsminderungs- oder Invalidenrente, doch die ist meist niedriger als das bisherige Einkommen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Diese Ansprüche liegen aber in der Regel meist unter dem bisherigen Nettoverdienst. Wie hoch die Versorgungslücke im Ernstfall ist, sollte sich jeder von seinem Versicherungsfachmann ausrechnen lassen. Dieser berät auch, wie man seinen Lebensstandard sinnvoll beispielsweise mit einer Unfall- und Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Police absichern kann.
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      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Unfall</category>
    </item>
    <item>
      <title>Unterschätztes Risiko: Schönheitspflege im Auto</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Unterschätztes Risiko: Schönheitspflege im Auto</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3821411/Untersch%C3%A4tztes+Risiko%3A+Sch%C3%B6nheitspflege+im+Auto/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Thu, 17 May 2012 18:00:04 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Sun, 17 Jun 2012 18:00:04 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Laut einer aktuellen Studie widmet sich mehr als jeder vierte Autofahrer während der Fahrt dem Styling - mit fatalen Auswirkungen auf das Unfallrisiko.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Nach den Studienergebnissen eines Versicherers beschäftigen sich 27,5 Prozent der Autofahrer während des Fahrens mit Schminken, Rasieren und Ähnlichem. Schminken beispielsweise erfordere aber eine hohe Konzentration. Dies erhöht nach Angaben von Experten das Unfallrisiko um das Dreifache. Viele unterschätzen allerdings den Grad derartiger Ablenkungen.
</p>
<p>
  Schminken, Rasieren, Umziehen, Nagelpflege oder Schmuck beziehungsweise Uhr an- oder ablegen: Laut einer Studie eines Versicherers gehen über ein Viertel der Kfz-Fahrer in Deutschland, Österreich und der Schweiz während der Fahrt solchen Tätigkeiten nach.
</p>
<p>
  Konkret wechseln beispielsweise zwanzig Prozent während der Fahrt die Kleidung, etwa sieben Prozent widmen sich der Körperpflege, rasieren oder schminken sich. Unter „clothing &amp; body care“ fallen, so die Studienersteller, auch das Auftragen von Sonnenschutzcreme, die Medikamenteneinnahme, der Schuhwechsel oder die „Begutachtung“ von Zähnen oder der Haut.
</p>
<h2>
  Unterschätztes Risiko
</h2>
<p>
  Viele unterschätzen jedoch, wie gefährlich der Blick von der Straße weg in den Schmink- oder Rückspiegel ist. Unfallforscher haben allerdings herausgefunden, dass diese Blicke mehrere Sekunden dauern können.
</p>
<p>
  Einer großen US-Feldstudie gemäß werde während des Schminkens der Blick immer wieder kurz von der Straße weggerichtet. Das Schminken erfordere nämlich eine hohe Konzentration. Dadurch gehen bis zu 40 Prozent der Aufmerksamkeit für die Straße verloren, was das Unfallrisiko um das Dreifache erhöht.
</p>
<h2>
  Wie sich Unfälle vermeiden lassen
</h2>
<p>
  Mehrere Hundert Menschen pro Jahr verunglücken tödlich in Deutschland, weil Autofahrer nicht bei der Sache waren. Gut ein Drittel der ablenkungsbedingten Unfälle, so die Studienherausgeber, ließen sich aber durch die Einhaltung einiger einfacher Regeln vermeiden. Wer Auto fährt, sollte grundsätzlich mit dem Kopf bei der Sache sein, anderenfalls gefährdet er nicht nur sich selbst, sondern auch andere.
</p>
<p>
  Auch wenn es unbequem sein mag, es ist sicherer rechts anzuhalten und den Wagen abzustellen oder auf Autobahnen einen Rastplatz aufsuchen, um der gewünschten Tätigkeit nachzugehen. Wenn es um das An- und Umziehen, Schminken oder Rasieren geht, wäre es noch besser, lieber zehn Minuten früher aufzustehen und sich zu Hause herzurichten, als sich und andere im Straßenverkehr zu gefährden.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Laut einer aktuellen Studie widmet sich mehr als jeder vierte Autofahrer während der Fahrt dem Styling - mit fatalen Auswirkungen auf das Unfallrisiko.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Nach den Studienergebnissen eines Versicherers beschäftigen sich 27,5 Prozent der Autofahrer während des Fahrens mit Schminken, Rasieren und Ähnlichem. Schminken beispielsweise erfordere aber eine hohe Konzentration. Dies erhöht nach Angaben von Experten das Unfallrisiko um das Dreifache. Viele unterschätzen allerdings den Grad derartiger Ablenkungen.
</p>
<p>
  Schminken, Rasieren, Umziehen, Nagelpflege oder Schmuck beziehungsweise Uhr an- oder ablegen: Laut einer Studie eines Versicherers gehen über ein Viertel der Kfz-Fahrer in Deutschland, Österreich und der Schweiz während der Fahrt solchen Tätigkeiten nach.
</p>
<p>
  Konkret wechseln beispielsweise zwanzig Prozent während der Fahrt die Kleidung, etwa sieben Prozent widmen sich der Körperpflege, rasieren oder schminken sich. Unter „clothing &amp; body care“ fallen, so die Studienersteller, auch das Auftragen von Sonnenschutzcreme, die Medikamenteneinnahme, der Schuhwechsel oder die „Begutachtung“ von Zähnen oder der Haut.
</p>
<h2>
  Unterschätztes Risiko
</h2>
<p>
  Viele unterschätzen jedoch, wie gefährlich der Blick von der Straße weg in den Schmink- oder Rückspiegel ist. Unfallforscher haben allerdings herausgefunden, dass diese Blicke mehrere Sekunden dauern können.
</p>
<p>
  Einer großen US-Feldstudie gemäß werde während des Schminkens der Blick immer wieder kurz von der Straße weggerichtet. Das Schminken erfordere nämlich eine hohe Konzentration. Dadurch gehen bis zu 40 Prozent der Aufmerksamkeit für die Straße verloren, was das Unfallrisiko um das Dreifache erhöht.
</p>
<h2>
  Wie sich Unfälle vermeiden lassen
</h2>
<p>
  Mehrere Hundert Menschen pro Jahr verunglücken tödlich in Deutschland, weil Autofahrer nicht bei der Sache waren. Gut ein Drittel der ablenkungsbedingten Unfälle, so die Studienherausgeber, ließen sich aber durch die Einhaltung einiger einfacher Regeln vermeiden. Wer Auto fährt, sollte grundsätzlich mit dem Kopf bei der Sache sein, anderenfalls gefährdet er nicht nur sich selbst, sondern auch andere.
</p>
<p>
  Auch wenn es unbequem sein mag, es ist sicherer rechts anzuhalten und den Wagen abzustellen oder auf Autobahnen einen Rastplatz aufsuchen, um der gewünschten Tätigkeit nachzugehen. Wenn es um das An- und Umziehen, Schminken oder Rasieren geht, wäre es noch besser, lieber zehn Minuten früher aufzustehen und sich zu Hause herzurichten, als sich und andere im Straßenverkehr zu gefährden.
</p></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Laut einer aktuellen Studie widmet sich mehr als jeder vierte Autofahrer während der Fahrt dem Styling - mit fatalen Auswirkungen auf das Unfallrisiko.             ]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Nach den Studienergebnissen eines Versicherers beschäftigen sich 27,5 Prozent der Autofahrer während des Fahrens mit Schminken, Rasieren und Ähnlichem. Schminken beispielsweise erfordere aber eine hohe Konzentration. Dies erhöht nach Angaben von Experten das Unfallrisiko um das Dreifache. Viele unterschätzen allerdings den Grad derartiger Ablenkungen.
</p>
<p>
  Schminken, Rasieren, Umziehen, Nagelpflege oder Schmuck beziehungsweise Uhr an- oder ablegen: Laut einer Studie eines Versicherers gehen über ein Viertel der Kfz-Fahrer in Deutschland, Österreich und der Schweiz während der Fahrt solchen Tätigkeiten nach.
</p>
<p>
  Konkret wechseln beispielsweise zwanzig Prozent während der Fahrt die Kleidung, etwa sieben Prozent widmen sich der Körperpflege, rasieren oder schminken sich. Unter „clothing &amp; body care“ fallen, so die Studienersteller, auch das Auftragen von Sonnenschutzcreme, die Medikamenteneinnahme, der Schuhwechsel oder die „Begutachtung“ von Zähnen oder der Haut.
</p>
<h2>
  Unterschätztes Risiko
</h2>
<p>
  Viele unterschätzen jedoch, wie gefährlich der Blick von der Straße weg in den Schmink- oder Rückspiegel ist. Unfallforscher haben allerdings herausgefunden, dass diese Blicke mehrere Sekunden dauern können.
</p>
<p>
  Einer großen US-Feldstudie gemäß werde während des Schminkens der Blick immer wieder kurz von der Straße weggerichtet. Das Schminken erfordere nämlich eine hohe Konzentration. Dadurch gehen bis zu 40 Prozent der Aufmerksamkeit für die Straße verloren, was das Unfallrisiko um das Dreifache erhöht.
</p>
<h2>
  Wie sich Unfälle vermeiden lassen
</h2>
<p>
  Mehrere Hundert Menschen pro Jahr verunglücken tödlich in Deutschland, weil Autofahrer nicht bei der Sache waren. Gut ein Drittel der ablenkungsbedingten Unfälle, so die Studienherausgeber, ließen sich aber durch die Einhaltung einiger einfacher Regeln vermeiden. Wer Auto fährt, sollte grundsätzlich mit dem Kopf bei der Sache sein, anderenfalls gefährdet er nicht nur sich selbst, sondern auch andere.
</p>
<p>
  Auch wenn es unbequem sein mag, es ist sicherer rechts anzuhalten und den Wagen abzustellen oder auf Autobahnen einen Rastplatz aufsuchen, um der gewünschten Tätigkeit nachzugehen. Wenn es um das An- und Umziehen, Schminken oder Rasieren geht, wäre es noch besser, lieber zehn Minuten früher aufzustehen und sich zu Hause herzurichten, als sich und andere im Straßenverkehr zu gefährden.
</p>]]>
      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Kfz</category>
    </item>
    <item>
      <title>Sorglos sein Recht bekommen</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Sorglos sein Recht bekommen</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3820030/Sorglos+sein+Recht+bekommen/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3820030/Sorglos+sein+Recht+bekommen/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Wed, 16 May 2012 18:00:05 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Sat, 16 Jun 2012 18:00:05 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, dem Vermieter, mit Ämtern oder einem Unfallgegner oder auch Probleme mit einer gekauften Ware kommen im Alltag immer wieder vor. Wie man ohne finanzielles Risiko sein Recht durchsetzen kann.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Viele schrecken davor zurück, ihr Recht notfalls gerichtlich einzufordern, da das Prozesskostenrisiko hoch ist. Bereits eine Klage mit einem Streitwert von 10.000 Euro verursacht in erster Instanz Anwalts- und Gerichtskosten von rund 4.000 Euro und in der zweiten Instanz teils das Doppelte. Allerdings ist eine Absicherung des Kostenrisikos möglich.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Je höher der Streitwert, desto höher ist auch das Kostenrisiko, das man bei einem Rechtsstreit trägt. Doch gerade wenn es um hohe Streitwerte geht, wie zum Beispiel das Einklagen von Schadenersatz und Schmerzensgeld bei einem erlittenen Personenschaden, kann man es sich in den wenigsten Fällen leisten, auf sein Recht zu verzichten.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine Rechtsschutz-Versicherung übernimmt im Versicherungsfall das Kostenrisiko. Je nach Bedarf gibt es verschiedene Versicherungsvarianten.
</p>
<h2>
  Für Kfz-Besitzer und Fahrer
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Kraftfahrzeugbesitzer und Fahrer können sich beispielsweise mit einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung bei Streitigkeiten rund um das Kfz absichern. Übernommen werden unter anderem die Anwalts- und Gerichtskosten, um eigene Schadenersatzansprüche nach einem Kfz-Unfall geltend zu machen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Auch Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt oder aus einem Pkw-Kaufvertrag sowie die Verteidigung in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften sind mit abgedeckt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Versichert ist nicht nur der Versicherungsnehmer als Halter oder Fahrer auch von fremden Fahrzeugen, sondern zudem als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast. Darüber hinaus haben die berechtigten Fahrer und Insassen ebenfalls Versicherungsschutz.
</p>
<h2>
  Beruflicher und privater Ärger
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Nicht nur im Straßenverkehr, auch privat oder beruflich kann es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen. Eine fristlose Kündigung, Probleme mit dem neuen Fernseher oder ein bleibender Gesundheitsschaden nach einem Fahrradunfall machen den Weg zum Anwalt oft unumgänglich.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung hilft in diesen Fällen weiter. Versichert sind der Versicherungsnehmer und der Ehe- beziehungsweise der namentlich genannte Lebenspartner. Selbst deren minderjährige oder in Ausbildung stehende Kinder bis 25 Jahre sind mitversichert. Für Firmen, Selbstständige und Landwirte gibt es spezielle Rechtsschutz-Versicherungen. 
</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="1">
  <tr>
    <td>
      <h3>
        Streit mit dem Arbeitgeber
      </h3>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p>
        Bei einem Arbeitsrechtsstreit muss unabhängig vom Ergebnis jede Partei die Anwaltskosten in der ersten Instanz selbst tragen. Eine Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung übernimmt im Versicherungsfall diese Kosten.
      </p>
    </td>
  </tr>
</table>
<p>
  Wer als Mieter oder Immobilieneigentümer kein Kostenrisiko im Streitfall eingehen möchte, kann einen Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz wählen. Dieser leistet beispielsweise bei Streitigkeiten mit dem Mieter oder auch Vermieter. 
</p>
<h2>
  Nicht alles kann versichert werden
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Damit die Beiträge bezahlbar bleiben, können jedoch nicht alle Rechtsstreitigkeiten versichert werden. So gibt es unter anderem in der Regel keine Rechtsschutzdeckung bei der Begehung vorsätzlicher Straftaten, bei Streitigkeiten rund um den Hausbau oder bei Verfahren wegen Halte- und Parkverstößen. Auch Erb- und Ehestreitigkeiten, die über eine Beratung hinausgehen, sind meist nicht versichert.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Zudem gibt es Bereiche, die üblicherweise erst nach einer Wartezeit von meist drei Monaten versichert sind. Dazu gehören unter anderem Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, bei Wohn- und Grundstücks-Angelegenheiten sowie aus Verträgen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wichtig ist, dass man beim ersten Anwaltstermin die Police vorlegt, damit dieser eine Deckungszusage für den entsprechenden Rechtsstreit einholen kann. So hat man die Sicherheit, dass die Kosten übernommen werden.
</p>
<h2>
  Der Weg zur richtigen Police
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Viele Versicherungsarten werden einzeln oder vergünstigt auch in kombinierter Form, wie der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, angeboten .
</p>
<p class="MsoNormal">
  Darüber hinaus können mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung Prämien gespart werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ein Versicherungsfachmann hilft dabei, die für die individuellen Belange passende Rechtsschutz-Versicherung zu finden.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, dem Vermieter, mit Ämtern oder einem Unfallgegner oder auch Probleme mit einer gekauften Ware kommen im Alltag immer wieder vor. Wie man ohne finanzielles Risiko sein Recht durchsetzen kann.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Viele schrecken davor zurück, ihr Recht notfalls gerichtlich einzufordern, da das Prozesskostenrisiko hoch ist. Bereits eine Klage mit einem Streitwert von 10.000 Euro verursacht in erster Instanz Anwalts- und Gerichtskosten von rund 4.000 Euro und in der zweiten Instanz teils das Doppelte. Allerdings ist eine Absicherung des Kostenrisikos möglich.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Je höher der Streitwert, desto höher ist auch das Kostenrisiko, das man bei einem Rechtsstreit trägt. Doch gerade wenn es um hohe Streitwerte geht, wie zum Beispiel das Einklagen von Schadenersatz und Schmerzensgeld bei einem erlittenen Personenschaden, kann man es sich in den wenigsten Fällen leisten, auf sein Recht zu verzichten.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine Rechtsschutz-Versicherung übernimmt im Versicherungsfall das Kostenrisiko. Je nach Bedarf gibt es verschiedene Versicherungsvarianten.
</p>
<h2>
  Für Kfz-Besitzer und Fahrer
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Kraftfahrzeugbesitzer und Fahrer können sich beispielsweise mit einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung bei Streitigkeiten rund um das Kfz absichern. Übernommen werden unter anderem die Anwalts- und Gerichtskosten, um eigene Schadenersatzansprüche nach einem Kfz-Unfall geltend zu machen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Auch Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt oder aus einem Pkw-Kaufvertrag sowie die Verteidigung in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften sind mit abgedeckt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Versichert ist nicht nur der Versicherungsnehmer als Halter oder Fahrer auch von fremden Fahrzeugen, sondern zudem als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast. Darüber hinaus haben die berechtigten Fahrer und Insassen ebenfalls Versicherungsschutz.
</p>
<h2>
  Beruflicher und privater Ärger
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Nicht nur im Straßenverkehr, auch privat oder beruflich kann es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen. Eine fristlose Kündigung, Probleme mit dem neuen Fernseher oder ein bleibender Gesundheitsschaden nach einem Fahrradunfall machen den Weg zum Anwalt oft unumgänglich.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung hilft in diesen Fällen weiter. Versichert sind der Versicherungsnehmer und der Ehe- beziehungsweise der namentlich genannte Lebenspartner. Selbst deren minderjährige oder in Ausbildung stehende Kinder bis 25 Jahre sind mitversichert. Für Firmen, Selbstständige und Landwirte gibt es spezielle Rechtsschutz-Versicherungen. 
</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="1">
  <tr>
    <td>
      <h3>
        Streit mit dem Arbeitgeber
      </h3>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p>
        Bei einem Arbeitsrechtsstreit muss unabhängig vom Ergebnis jede Partei die Anwaltskosten in der ersten Instanz selbst tragen. Eine Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung übernimmt im Versicherungsfall diese Kosten.
      </p>
    </td>
  </tr>
</table>
<p>
  Wer als Mieter oder Immobilieneigentümer kein Kostenrisiko im Streitfall eingehen möchte, kann einen Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz wählen. Dieser leistet beispielsweise bei Streitigkeiten mit dem Mieter oder auch Vermieter. 
</p>
<h2>
  Nicht alles kann versichert werden
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Damit die Beiträge bezahlbar bleiben, können jedoch nicht alle Rechtsstreitigkeiten versichert werden. So gibt es unter anderem in der Regel keine Rechtsschutzdeckung bei der Begehung vorsätzlicher Straftaten, bei Streitigkeiten rund um den Hausbau oder bei Verfahren wegen Halte- und Parkverstößen. Auch Erb- und Ehestreitigkeiten, die über eine Beratung hinausgehen, sind meist nicht versichert.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Zudem gibt es Bereiche, die üblicherweise erst nach einer Wartezeit von meist drei Monaten versichert sind. Dazu gehören unter anderem Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, bei Wohn- und Grundstücks-Angelegenheiten sowie aus Verträgen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wichtig ist, dass man beim ersten Anwaltstermin die Police vorlegt, damit dieser eine Deckungszusage für den entsprechenden Rechtsstreit einholen kann. So hat man die Sicherheit, dass die Kosten übernommen werden.
</p>
<h2>
  Der Weg zur richtigen Police
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Viele Versicherungsarten werden einzeln oder vergünstigt auch in kombinierter Form, wie der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, angeboten .
</p>
<p class="MsoNormal">
  Darüber hinaus können mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung Prämien gespart werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ein Versicherungsfachmann hilft dabei, die für die individuellen Belange passende Rechtsschutz-Versicherung zu finden.
</p></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, dem Vermieter, mit Ämtern oder einem Unfallgegner oder auch Probleme mit einer gekauften Ware kommen im Alltag immer wieder vor. Wie man ohne finanzielles Risiko sein Recht durchsetzen kann.             ]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Viele schrecken davor zurück, ihr Recht notfalls gerichtlich einzufordern, da das Prozesskostenrisiko hoch ist. Bereits eine Klage mit einem Streitwert von 10.000 Euro verursacht in erster Instanz Anwalts- und Gerichtskosten von rund 4.000 Euro und in der zweiten Instanz teils das Doppelte. Allerdings ist eine Absicherung des Kostenrisikos möglich.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Je höher der Streitwert, desto höher ist auch das Kostenrisiko, das man bei einem Rechtsstreit trägt. Doch gerade wenn es um hohe Streitwerte geht, wie zum Beispiel das Einklagen von Schadenersatz und Schmerzensgeld bei einem erlittenen Personenschaden, kann man es sich in den wenigsten Fällen leisten, auf sein Recht zu verzichten.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Eine Rechtsschutz-Versicherung übernimmt im Versicherungsfall das Kostenrisiko. Je nach Bedarf gibt es verschiedene Versicherungsvarianten.
</p>
<h2>
  Für Kfz-Besitzer und Fahrer
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Kraftfahrzeugbesitzer und Fahrer können sich beispielsweise mit einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung bei Streitigkeiten rund um das Kfz absichern. Übernommen werden unter anderem die Anwalts- und Gerichtskosten, um eigene Schadenersatzansprüche nach einem Kfz-Unfall geltend zu machen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Auch Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt oder aus einem Pkw-Kaufvertrag sowie die Verteidigung in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften sind mit abgedeckt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Versichert ist nicht nur der Versicherungsnehmer als Halter oder Fahrer auch von fremden Fahrzeugen, sondern zudem als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast. Darüber hinaus haben die berechtigten Fahrer und Insassen ebenfalls Versicherungsschutz.
</p>
<h2>
  Beruflicher und privater Ärger
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Nicht nur im Straßenverkehr, auch privat oder beruflich kann es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen. Eine fristlose Kündigung, Probleme mit dem neuen Fernseher oder ein bleibender Gesundheitsschaden nach einem Fahrradunfall machen den Weg zum Anwalt oft unumgänglich.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Die Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung hilft in diesen Fällen weiter. Versichert sind der Versicherungsnehmer und der Ehe- beziehungsweise der namentlich genannte Lebenspartner. Selbst deren minderjährige oder in Ausbildung stehende Kinder bis 25 Jahre sind mitversichert. Für Firmen, Selbstständige und Landwirte gibt es spezielle Rechtsschutz-Versicherungen. 
</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border_type="" border_width="" border_clr="" background_clr="" width="" height="" border="1">
  <tr>
    <td>
      <h3>
        Streit mit dem Arbeitgeber
      </h3>
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td>
      <p>
        Bei einem Arbeitsrechtsstreit muss unabhängig vom Ergebnis jede Partei die Anwaltskosten in der ersten Instanz selbst tragen. Eine Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung übernimmt im Versicherungsfall diese Kosten.
      </p>
    </td>
  </tr>
</table>
<p>
  Wer als Mieter oder Immobilieneigentümer kein Kostenrisiko im Streitfall eingehen möchte, kann einen Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz wählen. Dieser leistet beispielsweise bei Streitigkeiten mit dem Mieter oder auch Vermieter. 
</p>
<h2>
  Nicht alles kann versichert werden
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Damit die Beiträge bezahlbar bleiben, können jedoch nicht alle Rechtsstreitigkeiten versichert werden. So gibt es unter anderem in der Regel keine Rechtsschutzdeckung bei der Begehung vorsätzlicher Straftaten, bei Streitigkeiten rund um den Hausbau oder bei Verfahren wegen Halte- und Parkverstößen. Auch Erb- und Ehestreitigkeiten, die über eine Beratung hinausgehen, sind meist nicht versichert.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Zudem gibt es Bereiche, die üblicherweise erst nach einer Wartezeit von meist drei Monaten versichert sind. Dazu gehören unter anderem Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, bei Wohn- und Grundstücks-Angelegenheiten sowie aus Verträgen.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Wichtig ist, dass man beim ersten Anwaltstermin die Police vorlegt, damit dieser eine Deckungszusage für den entsprechenden Rechtsstreit einholen kann. So hat man die Sicherheit, dass die Kosten übernommen werden.
</p>
<h2>
  Der Weg zur richtigen Police
</h2>
<p class="MsoNormal">
  Viele Versicherungsarten werden einzeln oder vergünstigt auch in kombinierter Form, wie der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, angeboten .
</p>
<p class="MsoNormal">
  Darüber hinaus können mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung Prämien gespart werden.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Ein Versicherungsfachmann hilft dabei, die für die individuellen Belange passende Rechtsschutz-Versicherung zu finden.
</p>]]>
      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Rechtsschutz</category>
    </item>
    <item>
      <title>Streitschlichtung mit dem Versicherer zum Nulltarif</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Streitschlichtung mit dem Versicherer zum Nulltarif</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3820031/Streitschlichtung+mit+dem+Versicherer+zum+Nulltarif/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Wed, 16 May 2012 18:00:05 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Sat, 16 Jun 2012 18:00:05 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Wer im Versicherungsbereich in Vertrags- und Schadensangelegenheiten eine andere Meinung hat als sein Versicherer, muss nicht unbedingt vor Gericht ziehen, um sein Recht einzufordern. Es gibt auch eine günstigere Möglichkeit.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Wenn Kunden mit der Regulierung oder Abwicklung ihres Versicherers in verschiedensten Angelegenheiten unzufrieden sind, können sie sich kostenlos an die Versicherungs-Ombudsleute als Schlichter wenden.
</p>
<p>
  Die Schlichtungsstellen der Versicherungs-Ombudsleute stehen privaten Versicherungsnehmern kostenlos zur Verfügung, um Streitigkeiten zwischen Assekuranz und Kunden beizulegen. Das gilt zum Beispiel, wenn der Versicherer im Schadenfall nicht wie erwartet reguliert oder eine Kündigung nicht akzeptiert.
</p>
<p>
  Nicht zuständig sind die Ombudsleute für Anspruchsteller, zum Beispiel die Opfer von Verkehrsunfällen, die mit der Entschädigung des gegnerischen Haftpflichtversicherers nicht zufrieden sind.
</p>
<p>
  Für die Kunden der privaten Krankenversicherer ist der <a href="http://www.pkv-ombudsmann.de/">Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung</a> zuständig, für alle anderen Policen der <a href="http://www.versicherungsombudsmann.de/">Versicherungs-Ombudsmann e.V.</a>
</p>
<h2>
  Empfehlungen und Entscheidungen
</h2>
<p>
  Der Schlichter der Krankenversicherer legt im Konfliktfall einen Einigungsvorschlag vor, der von den Streitparteien angenommen oder abgelehnt werden kann.
</p>
<p>
  Der Ombudsmann für die anderen privaten Versicherungsarten spricht ebenfalls Empfehlungen aus, das gilt für Streitwerte bis 100.000. Entsteht dem Versicherungsnehmer durch einen Bescheid des Versicherers ein Nachteil bis 10.000 Euro, und wird dieser Bescheid vom Ombudsmann beanstandet, dann ist die Entscheidung für den Versicherer bindend.
</p>
<p>
  Der Verbraucher dagegen kann den Schlichterspruch annehmen, muss es aber nicht. Dem Kunden stehen in diesem Falle der Gang zum ordentlichen Gericht und die Beschwerde bei der <a href="http://www.bafin.de/">Versicherungsaufsicht</a> offen.
</p>
<h2>
  Schneller und billiger
</h2>
<p>
  Sich bei Streitigkeiten mit einem Versicherer zuerst an den von der Versicherungswirtschaft eingerichteten Ombudsmann zu wenden, hat für Verbraucher verschiedene Vorteile.
</p>
<p>
  So kostet die Schlichtung den Versicherten keine Gebühren und es entsteht kein Prozesskostenrisiko. Kommt es zu einer Entscheidung des Schlichters, ist diese für den Versicherer in vielen Fällen verbindlich. Dem Versicherungs-Unternehmen ist dann ein möglicherweise für den Kunden teurer und zeitraubender Weg durch die Gerichtsinstanzen verwehrt. Der Versicherungskunde hingegen kann sich immer noch für eine Klage entscheiden, wenn ihm der Schlichterspruch nicht gefällt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Fachleute raten, sich zuerst an den Ombudsmann zu wenden, bevor die Versicherungsaufsicht oder das Gericht eingeschaltet werden, denn nur dann darf der Ombudsmann tätig werden.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Wer im Versicherungsbereich in Vertrags- und Schadensangelegenheiten eine andere Meinung hat als sein Versicherer, muss nicht unbedingt vor Gericht ziehen, um sein Recht einzufordern. Es gibt auch eine günstigere Möglichkeit.<div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Wenn Kunden mit der Regulierung oder Abwicklung ihres Versicherers in verschiedensten Angelegenheiten unzufrieden sind, können sie sich kostenlos an die Versicherungs-Ombudsleute als Schlichter wenden.
</p>
<p>
  Die Schlichtungsstellen der Versicherungs-Ombudsleute stehen privaten Versicherungsnehmern kostenlos zur Verfügung, um Streitigkeiten zwischen Assekuranz und Kunden beizulegen. Das gilt zum Beispiel, wenn der Versicherer im Schadenfall nicht wie erwartet reguliert oder eine Kündigung nicht akzeptiert.
</p>
<p>
  Nicht zuständig sind die Ombudsleute für Anspruchsteller, zum Beispiel die Opfer von Verkehrsunfällen, die mit der Entschädigung des gegnerischen Haftpflichtversicherers nicht zufrieden sind.
</p>
<p>
  Für die Kunden der privaten Krankenversicherer ist der <a href="http://www.pkv-ombudsmann.de/">Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung</a> zuständig, für alle anderen Policen der <a href="http://www.versicherungsombudsmann.de/">Versicherungs-Ombudsmann e.V.</a>
</p>
<h2>
  Empfehlungen und Entscheidungen
</h2>
<p>
  Der Schlichter der Krankenversicherer legt im Konfliktfall einen Einigungsvorschlag vor, der von den Streitparteien angenommen oder abgelehnt werden kann.
</p>
<p>
  Der Ombudsmann für die anderen privaten Versicherungsarten spricht ebenfalls Empfehlungen aus, das gilt für Streitwerte bis 100.000. Entsteht dem Versicherungsnehmer durch einen Bescheid des Versicherers ein Nachteil bis 10.000 Euro, und wird dieser Bescheid vom Ombudsmann beanstandet, dann ist die Entscheidung für den Versicherer bindend.
</p>
<p>
  Der Verbraucher dagegen kann den Schlichterspruch annehmen, muss es aber nicht. Dem Kunden stehen in diesem Falle der Gang zum ordentlichen Gericht und die Beschwerde bei der <a href="http://www.bafin.de/">Versicherungsaufsicht</a> offen.
</p>
<h2>
  Schneller und billiger
</h2>
<p>
  Sich bei Streitigkeiten mit einem Versicherer zuerst an den von der Versicherungswirtschaft eingerichteten Ombudsmann zu wenden, hat für Verbraucher verschiedene Vorteile.
</p>
<p>
  So kostet die Schlichtung den Versicherten keine Gebühren und es entsteht kein Prozesskostenrisiko. Kommt es zu einer Entscheidung des Schlichters, ist diese für den Versicherer in vielen Fällen verbindlich. Dem Versicherungs-Unternehmen ist dann ein möglicherweise für den Kunden teurer und zeitraubender Weg durch die Gerichtsinstanzen verwehrt. Der Versicherungskunde hingegen kann sich immer noch für eine Klage entscheiden, wenn ihm der Schlichterspruch nicht gefällt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Fachleute raten, sich zuerst an den Ombudsmann zu wenden, bevor die Versicherungsaufsicht oder das Gericht eingeschaltet werden, denn nur dann darf der Ombudsmann tätig werden.
</p></div>]]>
      </content:encoded>
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        <![CDATA[Wer im Versicherungsbereich in Vertrags- und Schadensangelegenheiten eine andere Meinung hat als sein Versicherer, muss nicht unbedingt vor Gericht ziehen, um sein Recht einzufordern. Es gibt auch eine günstigere Möglichkeit.]]>
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        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Wenn Kunden mit der Regulierung oder Abwicklung ihres Versicherers in verschiedensten Angelegenheiten unzufrieden sind, können sie sich kostenlos an die Versicherungs-Ombudsleute als Schlichter wenden.
</p>
<p>
  Die Schlichtungsstellen der Versicherungs-Ombudsleute stehen privaten Versicherungsnehmern kostenlos zur Verfügung, um Streitigkeiten zwischen Assekuranz und Kunden beizulegen. Das gilt zum Beispiel, wenn der Versicherer im Schadenfall nicht wie erwartet reguliert oder eine Kündigung nicht akzeptiert.
</p>
<p>
  Nicht zuständig sind die Ombudsleute für Anspruchsteller, zum Beispiel die Opfer von Verkehrsunfällen, die mit der Entschädigung des gegnerischen Haftpflichtversicherers nicht zufrieden sind.
</p>
<p>
  Für die Kunden der privaten Krankenversicherer ist der <a href="http://www.pkv-ombudsmann.de/">Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung</a> zuständig, für alle anderen Policen der <a href="http://www.versicherungsombudsmann.de/">Versicherungs-Ombudsmann e.V.</a>
</p>
<h2>
  Empfehlungen und Entscheidungen
</h2>
<p>
  Der Schlichter der Krankenversicherer legt im Konfliktfall einen Einigungsvorschlag vor, der von den Streitparteien angenommen oder abgelehnt werden kann.
</p>
<p>
  Der Ombudsmann für die anderen privaten Versicherungsarten spricht ebenfalls Empfehlungen aus, das gilt für Streitwerte bis 100.000. Entsteht dem Versicherungsnehmer durch einen Bescheid des Versicherers ein Nachteil bis 10.000 Euro, und wird dieser Bescheid vom Ombudsmann beanstandet, dann ist die Entscheidung für den Versicherer bindend.
</p>
<p>
  Der Verbraucher dagegen kann den Schlichterspruch annehmen, muss es aber nicht. Dem Kunden stehen in diesem Falle der Gang zum ordentlichen Gericht und die Beschwerde bei der <a href="http://www.bafin.de/">Versicherungsaufsicht</a> offen.
</p>
<h2>
  Schneller und billiger
</h2>
<p>
  Sich bei Streitigkeiten mit einem Versicherer zuerst an den von der Versicherungswirtschaft eingerichteten Ombudsmann zu wenden, hat für Verbraucher verschiedene Vorteile.
</p>
<p>
  So kostet die Schlichtung den Versicherten keine Gebühren und es entsteht kein Prozesskostenrisiko. Kommt es zu einer Entscheidung des Schlichters, ist diese für den Versicherer in vielen Fällen verbindlich. Dem Versicherungs-Unternehmen ist dann ein möglicherweise für den Kunden teurer und zeitraubender Weg durch die Gerichtsinstanzen verwehrt. Der Versicherungskunde hingegen kann sich immer noch für eine Klage entscheiden, wenn ihm der Schlichterspruch nicht gefällt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Fachleute raten, sich zuerst an den Ombudsmann zu wenden, bevor die Versicherungsaufsicht oder das Gericht eingeschaltet werden, denn nur dann darf der Ombudsmann tätig werden.
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      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Ombudsmann</category>
    </item>
    <item>
      <title>Freiwillig krankenversichert: Ungleiche Beitragsermittlung</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Freiwillig krankenversichert: Ungleiche Beitragsermittlung</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3817869/Freiwillig+krankenversichert%3A+Ungleiche+Beitragsermittlung/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Tue, 15 May 2012 18:00:05 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Fri, 15 Jun 2012 18:00:05 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Für alle, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, richtet sich die Beitragshöhe in der Regel nach dem Einkommen des Mitglieds. Ob dies auch so ist, wenn ein freiwillig Krankenversicherter wesentlich weniger als sein Ehegatte verdient, musste kürzlich das Gericht entscheiden.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Bei einem freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Mitglied darf die Krankenkasse bei der Beitragsberechnung die Einkünfte seines Ehegatten zugrunde legen, wenn dieser höhere Einnahmen erzielt als das Mitglied selbst. Das hat das Bundessozialgericht in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 12 KR 9/10 R).
</p>
<p>
  Gegen die Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenversicherung hatte eine freiwillig in einer Betriebskrankenkasse versicherte Rentnerin, die über monatliche Renteneinkünfte in Höhe von rund 1.130 Euro verfügte, geklagt.
</p>
<h2>
  Verstoß gegen das Grundgesetz?
</h2>
<p>
  Der privat versicherte Ehemann der Klägerin stand finanziell deutlich besser dar. Denn er verfügte als pensionierter Beamter über ein monatliches Ruhegehalt von mehr als 3.000 Euro. Die Krankenkasse wollte daher bei der Beitragsberechnung für die Klägerin ihrer Satzung entsprechend nicht etwa deren eigenen Einkünfte zugrunde legen, sondern die Hälfte der Einkünfte ihres Mannes.
</p>
<p>
  Das empfand die freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentnerin als ungerecht. Nach ihrer Meinung ist bei der Beitragsberechnung zur gesetzlichen Krankenversicherung nämlich ausschließlich auf die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds abzustellen, also in ihrem Fall auf ihre eigenen Alterseinkünfte und nicht auf die ihres Mannes.
</p>
<p>
  Das ergäbe sich aus <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html">Paragraf 240 Absatz 1 Satz 2 SGB V</a> (Fünftes Sozialgesetzbuch), in dem es heißt: „Dabei ist sicherzustellen, dass die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt.“ Die Klägerin sah in dem Verhalten ihrer Krankenkasse außerdem einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html">Artikels 3 Absatz 1 GG</a> (Grundgesetz).
</p>
<h2>
  Rechtlich unbedenklich
</h2>
<p>
  Doch dem wollten die Richter des Bundessozialgerichts nicht folgen. Sie wiesen die Klage der Rentnerin als unbegründet zurück. Nach Ansicht des Gerichts bestehen rechtlich keine Bedenken dagegen, dass die Satzung einer gesetzlichen Krankenkasse für freiwillig versicherte Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht, dass bei der Beitragsbemessung die Einkünfte des Ehegatten herangezogen werden.
</p>
<p>
  Das gilt zumindest dann, wenn das Mitglied selbst entweder über keine oder nur geringere Einkünfte als sein Ehepartner verfügt. Denn bei der Beitragsfestsetzung ist die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Versicherten zu berücksichtigen. Die wird aber in der Regel durch die Einkünfte seines Ehegatten mitbestimmt, so das Gericht.
</p>
<p>
  Auch den Einwand der Klägerin, dass ihre Alterseinkünfte ausreichen, um ihren eigenen wirtschaftlichen Bedarf zu decken, ließen die Richter nicht gelten. Denn darauf kommt es nach dem Wortlaut von Paragraf 240 SGB V bei der Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht an.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Für alle, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, richtet sich die Beitragshöhe in der Regel nach dem Einkommen des Mitglieds. Ob dies auch so ist, wenn ein freiwillig Krankenversicherter wesentlich weniger als sein Ehegatte verdient, musste kürzlich das Gericht entscheiden.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Bei einem freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Mitglied darf die Krankenkasse bei der Beitragsberechnung die Einkünfte seines Ehegatten zugrunde legen, wenn dieser höhere Einnahmen erzielt als das Mitglied selbst. Das hat das Bundessozialgericht in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 12 KR 9/10 R).
</p>
<p>
  Gegen die Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenversicherung hatte eine freiwillig in einer Betriebskrankenkasse versicherte Rentnerin, die über monatliche Renteneinkünfte in Höhe von rund 1.130 Euro verfügte, geklagt.
</p>
<h2>
  Verstoß gegen das Grundgesetz?
</h2>
<p>
  Der privat versicherte Ehemann der Klägerin stand finanziell deutlich besser dar. Denn er verfügte als pensionierter Beamter über ein monatliches Ruhegehalt von mehr als 3.000 Euro. Die Krankenkasse wollte daher bei der Beitragsberechnung für die Klägerin ihrer Satzung entsprechend nicht etwa deren eigenen Einkünfte zugrunde legen, sondern die Hälfte der Einkünfte ihres Mannes.
</p>
<p>
  Das empfand die freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentnerin als ungerecht. Nach ihrer Meinung ist bei der Beitragsberechnung zur gesetzlichen Krankenversicherung nämlich ausschließlich auf die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds abzustellen, also in ihrem Fall auf ihre eigenen Alterseinkünfte und nicht auf die ihres Mannes.
</p>
<p>
  Das ergäbe sich aus <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html">Paragraf 240 Absatz 1 Satz 2 SGB V</a> (Fünftes Sozialgesetzbuch), in dem es heißt: „Dabei ist sicherzustellen, dass die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt.“ Die Klägerin sah in dem Verhalten ihrer Krankenkasse außerdem einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html">Artikels 3 Absatz 1 GG</a> (Grundgesetz).
</p>
<h2>
  Rechtlich unbedenklich
</h2>
<p>
  Doch dem wollten die Richter des Bundessozialgerichts nicht folgen. Sie wiesen die Klage der Rentnerin als unbegründet zurück. Nach Ansicht des Gerichts bestehen rechtlich keine Bedenken dagegen, dass die Satzung einer gesetzlichen Krankenkasse für freiwillig versicherte Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht, dass bei der Beitragsbemessung die Einkünfte des Ehegatten herangezogen werden.
</p>
<p>
  Das gilt zumindest dann, wenn das Mitglied selbst entweder über keine oder nur geringere Einkünfte als sein Ehepartner verfügt. Denn bei der Beitragsfestsetzung ist die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Versicherten zu berücksichtigen. Die wird aber in der Regel durch die Einkünfte seines Ehegatten mitbestimmt, so das Gericht.
</p>
<p>
  Auch den Einwand der Klägerin, dass ihre Alterseinkünfte ausreichen, um ihren eigenen wirtschaftlichen Bedarf zu decken, ließen die Richter nicht gelten. Denn darauf kommt es nach dem Wortlaut von Paragraf 240 SGB V bei der Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht an.
</p></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Für alle, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, richtet sich die Beitragshöhe in der Regel nach dem Einkommen des Mitglieds. Ob dies auch so ist, wenn ein freiwillig Krankenversicherter wesentlich weniger als sein Ehegatte verdient, musste kürzlich das Gericht entscheiden.             ]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Bei einem freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Mitglied darf die Krankenkasse bei der Beitragsberechnung die Einkünfte seines Ehegatten zugrunde legen, wenn dieser höhere Einnahmen erzielt als das Mitglied selbst. Das hat das Bundessozialgericht in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 12 KR 9/10 R).
</p>
<p>
  Gegen die Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenversicherung hatte eine freiwillig in einer Betriebskrankenkasse versicherte Rentnerin, die über monatliche Renteneinkünfte in Höhe von rund 1.130 Euro verfügte, geklagt.
</p>
<h2>
  Verstoß gegen das Grundgesetz?
</h2>
<p>
  Der privat versicherte Ehemann der Klägerin stand finanziell deutlich besser dar. Denn er verfügte als pensionierter Beamter über ein monatliches Ruhegehalt von mehr als 3.000 Euro. Die Krankenkasse wollte daher bei der Beitragsberechnung für die Klägerin ihrer Satzung entsprechend nicht etwa deren eigenen Einkünfte zugrunde legen, sondern die Hälfte der Einkünfte ihres Mannes.
</p>
<p>
  Das empfand die freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentnerin als ungerecht. Nach ihrer Meinung ist bei der Beitragsberechnung zur gesetzlichen Krankenversicherung nämlich ausschließlich auf die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds abzustellen, also in ihrem Fall auf ihre eigenen Alterseinkünfte und nicht auf die ihres Mannes.
</p>
<p>
  Das ergäbe sich aus <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html">Paragraf 240 Absatz 1 Satz 2 SGB V</a> (Fünftes Sozialgesetzbuch), in dem es heißt: „Dabei ist sicherzustellen, dass die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt.“ Die Klägerin sah in dem Verhalten ihrer Krankenkasse außerdem einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html">Artikels 3 Absatz 1 GG</a> (Grundgesetz).
</p>
<h2>
  Rechtlich unbedenklich
</h2>
<p>
  Doch dem wollten die Richter des Bundessozialgerichts nicht folgen. Sie wiesen die Klage der Rentnerin als unbegründet zurück. Nach Ansicht des Gerichts bestehen rechtlich keine Bedenken dagegen, dass die Satzung einer gesetzlichen Krankenkasse für freiwillig versicherte Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht, dass bei der Beitragsbemessung die Einkünfte des Ehegatten herangezogen werden.
</p>
<p>
  Das gilt zumindest dann, wenn das Mitglied selbst entweder über keine oder nur geringere Einkünfte als sein Ehepartner verfügt. Denn bei der Beitragsfestsetzung ist die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Versicherten zu berücksichtigen. Die wird aber in der Regel durch die Einkünfte seines Ehegatten mitbestimmt, so das Gericht.
</p>
<p>
  Auch den Einwand der Klägerin, dass ihre Alterseinkünfte ausreichen, um ihren eigenen wirtschaftlichen Bedarf zu decken, ließen die Richter nicht gelten. Denn darauf kommt es nach dem Wortlaut von Paragraf 240 SGB V bei der Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht an.
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      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Krankenversicherung</category>
    </item>
    <item>
      <title>Frühjahrs-Check-up für die Hausapotheke</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Frühjahrs-Check-up für die Hausapotheke</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3817870/Fr%C3%BChjahrs-Check-up+f%C3%BCr+die+Hausapotheke/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3817870/Fr%C3%BChjahrs-Check-up+f%C3%BCr+die+Hausapotheke/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Tue, 15 May 2012 18:00:05 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Fri, 15 Jun 2012 18:00:05 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Auch Arzneimittel sind in der Regel mit einem Mindest-Haltbarkeitsdatum gekennzeichnet, da veraltete Medikamente gesundheitsgefährdende Folgen haben können. Gesundheitsexperten empfehlen daher, regelmäßig den Arzneimittelschrank zu kontrollieren.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände rät den Verbrauchern, einmal jährlich ihre Hausapotheke zu überprüfen und dabei nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Arzneimittelreste zu entsorgen.
</p>
<p>
  Medikamente sollten nicht mehr eingenommen werden, wenn ihr Haltbarkeitsdatum überschritten ist. Selbst dann nicht, wenn sie äußerlich noch einwandfrei erscheinen. Denn Arzneistoffe verändern sich mit der Zeit auch bei sachgemäßer Lagerung und können dann unwirksam werden oder schlimmstenfalls sogar schädliche Nebenwirkungen hervorrufen, warnt die <a href="http://www.abda.de/">Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände</a>.
</p>
<h2>
  Risiken und Nebenwirkungen
</h2>
<p>
  Einmal im Jahr sollten Verbraucher ihre Hausapotheke überprüfen und dabei unbrauchbare oder nicht mehr benötigte Arzneimittel entsorgen. Insbesondere Säfte oder Tropfen sind oft nur wenige Wochen haltbar. Deshalb empfehlen die Apotheker, auf den Packungen das Öffnungsdatum zu notieren.
</p>
<p>
  Auch Verbandsmittel sind nur begrenzt haltbar und sollten nach Ablauf der Haltbarkeit ersetzt werden. Andernfalls könnten sterile Verbandsmittel unsteril werden und beispielsweise Infektionen an offenen Wunden verursachen.
</p>
<p>
  Idealerweise sollten Arzneimittel im Originalkarton mit Beipackzettel aufbewahrt werden. Ist der Beipackzettel abhandengekommen, können sich Verbraucher an ihren Apotheker wenden, der über die richtige Anwendung informiert, so die Bundesapothekerkammer.
</p>
<h2>
  Was in die Hausapotheke gehört
</h2>
<p>
  Als Inhalte für die Hausapotheke empfehlen Gesundheitsexperten neben individuell benötigten Medikamenten vor allem Präparate gegen akute Erkrankungen, zum Beispiel gegen Schmerzen oder Durchfall. Verbandstoffe wie Kompressen oder Mullbinden sollten im Medizinschrank ebenso wenig fehlen wie ein Fieberthermometer und eine Pinzette.
</p>
<p>
  Hilfreich kann im Ernstfall auch eine Liste mit den wichtigsten Adressen und Telefonnummern oder eine Erste-Hilfe-Anleitung sein.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Was noch in die Hausapotheke gehört, ist von den Lebensumständen und den individuellen Bedürfnissen abhängig. So benötigt eine Familie mit kleinen Kindern in der Regel andere Inhalte in der Hausapotheke als ein sportlicher Single. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat <a href="http://www.abda.de/fileadmin/assets/pdf/OEA/ABDA_Checkliste_Medizinschrank%202007.pdf">eine Checkliste für den Inhalt eines Medizinschranks zum Herunterladen</a> zusammengestellt.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Auch Arzneimittel sind in der Regel mit einem Mindest-Haltbarkeitsdatum gekennzeichnet, da veraltete Medikamente gesundheitsgefährdende Folgen haben können. Gesundheitsexperten empfehlen daher, regelmäßig den Arzneimittelschrank zu kontrollieren.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände rät den Verbrauchern, einmal jährlich ihre Hausapotheke zu überprüfen und dabei nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Arzneimittelreste zu entsorgen.
</p>
<p>
  Medikamente sollten nicht mehr eingenommen werden, wenn ihr Haltbarkeitsdatum überschritten ist. Selbst dann nicht, wenn sie äußerlich noch einwandfrei erscheinen. Denn Arzneistoffe verändern sich mit der Zeit auch bei sachgemäßer Lagerung und können dann unwirksam werden oder schlimmstenfalls sogar schädliche Nebenwirkungen hervorrufen, warnt die <a href="http://www.abda.de/">Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände</a>.
</p>
<h2>
  Risiken und Nebenwirkungen
</h2>
<p>
  Einmal im Jahr sollten Verbraucher ihre Hausapotheke überprüfen und dabei unbrauchbare oder nicht mehr benötigte Arzneimittel entsorgen. Insbesondere Säfte oder Tropfen sind oft nur wenige Wochen haltbar. Deshalb empfehlen die Apotheker, auf den Packungen das Öffnungsdatum zu notieren.
</p>
<p>
  Auch Verbandsmittel sind nur begrenzt haltbar und sollten nach Ablauf der Haltbarkeit ersetzt werden. Andernfalls könnten sterile Verbandsmittel unsteril werden und beispielsweise Infektionen an offenen Wunden verursachen.
</p>
<p>
  Idealerweise sollten Arzneimittel im Originalkarton mit Beipackzettel aufbewahrt werden. Ist der Beipackzettel abhandengekommen, können sich Verbraucher an ihren Apotheker wenden, der über die richtige Anwendung informiert, so die Bundesapothekerkammer.
</p>
<h2>
  Was in die Hausapotheke gehört
</h2>
<p>
  Als Inhalte für die Hausapotheke empfehlen Gesundheitsexperten neben individuell benötigten Medikamenten vor allem Präparate gegen akute Erkrankungen, zum Beispiel gegen Schmerzen oder Durchfall. Verbandstoffe wie Kompressen oder Mullbinden sollten im Medizinschrank ebenso wenig fehlen wie ein Fieberthermometer und eine Pinzette.
</p>
<p>
  Hilfreich kann im Ernstfall auch eine Liste mit den wichtigsten Adressen und Telefonnummern oder eine Erste-Hilfe-Anleitung sein.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Was noch in die Hausapotheke gehört, ist von den Lebensumständen und den individuellen Bedürfnissen abhängig. So benötigt eine Familie mit kleinen Kindern in der Regel andere Inhalte in der Hausapotheke als ein sportlicher Single. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat <a href="http://www.abda.de/fileadmin/assets/pdf/OEA/ABDA_Checkliste_Medizinschrank%202007.pdf">eine Checkliste für den Inhalt eines Medizinschranks zum Herunterladen</a> zusammengestellt.
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      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Auch Arzneimittel sind in der Regel mit einem Mindest-Haltbarkeitsdatum gekennzeichnet, da veraltete Medikamente gesundheitsgefährdende Folgen haben können. Gesundheitsexperten empfehlen daher, regelmäßig den Arzneimittelschrank zu kontrollieren.             ]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände rät den Verbrauchern, einmal jährlich ihre Hausapotheke zu überprüfen und dabei nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Arzneimittelreste zu entsorgen.
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<p>
  Medikamente sollten nicht mehr eingenommen werden, wenn ihr Haltbarkeitsdatum überschritten ist. Selbst dann nicht, wenn sie äußerlich noch einwandfrei erscheinen. Denn Arzneistoffe verändern sich mit der Zeit auch bei sachgemäßer Lagerung und können dann unwirksam werden oder schlimmstenfalls sogar schädliche Nebenwirkungen hervorrufen, warnt die <a href="http://www.abda.de/">Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände</a>.
</p>
<h2>
  Risiken und Nebenwirkungen
</h2>
<p>
  Einmal im Jahr sollten Verbraucher ihre Hausapotheke überprüfen und dabei unbrauchbare oder nicht mehr benötigte Arzneimittel entsorgen. Insbesondere Säfte oder Tropfen sind oft nur wenige Wochen haltbar. Deshalb empfehlen die Apotheker, auf den Packungen das Öffnungsdatum zu notieren.
</p>
<p>
  Auch Verbandsmittel sind nur begrenzt haltbar und sollten nach Ablauf der Haltbarkeit ersetzt werden. Andernfalls könnten sterile Verbandsmittel unsteril werden und beispielsweise Infektionen an offenen Wunden verursachen.
</p>
<p>
  Idealerweise sollten Arzneimittel im Originalkarton mit Beipackzettel aufbewahrt werden. Ist der Beipackzettel abhandengekommen, können sich Verbraucher an ihren Apotheker wenden, der über die richtige Anwendung informiert, so die Bundesapothekerkammer.
</p>
<h2>
  Was in die Hausapotheke gehört
</h2>
<p>
  Als Inhalte für die Hausapotheke empfehlen Gesundheitsexperten neben individuell benötigten Medikamenten vor allem Präparate gegen akute Erkrankungen, zum Beispiel gegen Schmerzen oder Durchfall. Verbandstoffe wie Kompressen oder Mullbinden sollten im Medizinschrank ebenso wenig fehlen wie ein Fieberthermometer und eine Pinzette.
</p>
<p>
  Hilfreich kann im Ernstfall auch eine Liste mit den wichtigsten Adressen und Telefonnummern oder eine Erste-Hilfe-Anleitung sein.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Was noch in die Hausapotheke gehört, ist von den Lebensumständen und den individuellen Bedürfnissen abhängig. So benötigt eine Familie mit kleinen Kindern in der Regel andere Inhalte in der Hausapotheke als ein sportlicher Single. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat <a href="http://www.abda.de/fileadmin/assets/pdf/OEA/ABDA_Checkliste_Medizinschrank%202007.pdf">eine Checkliste für den Inhalt eines Medizinschranks zum Herunterladen</a> zusammengestellt.
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      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Allgemeines</category>
    </item>
    <item>
      <title>Damit ein Brand nicht zum Firmenruin führt</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Damit ein Brand nicht zum Firmenruin führt</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3815697/Damit+ein+Brand+nicht+zum+Firmenruin+f%C3%BChrt/news.customer.reader.html</link>
      <guid>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3815697/Damit+ein+Brand+nicht+zum+Firmenruin+f%C3%BChrt/news.customer.reader.html</guid>
      <pubDate>Mon, 14 May 2012 18:00:05 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Thu, 14 Jun 2012 18:00:05 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Ein Brand oder andere Risiken können für ein Unternehmen schnell zur existenziellen Gefahr werden. Schuld daran ist dabei aber nicht nur der drohende Verlust von Sachwerten.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Wie Statistiken zeigen, müssen viele Firmen nach einem Großschaden durch Brand, Sturm oder Überschwemmung ohne einen ausreichenden Versicherungsschutz innerhalb von zwei Jahren Insolvenz anmelden. Das derartige Schäden keine Seltenheit sind, zeigen die aktuellen Zahlen der Versicherer.
</p>
<p>
  Laut des <a href="http://www.gdv.de/">Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.</a> (GDV) ersetzten die Versicherer im Jahr 2010 hierzulande über 5,6 Milliarden Euro an Schäden, die unter anderem durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Überschwemmung oder Einbruch bei Unternehmen verursacht wurden. Allein 153 Firmen hatten in dieser Zeit einen Großschaden von über 500.000 Euro. Die Schadenshöhe lag im Durchschnitt bei diesen Betrieben bei je 3,75 Millionen Euro.
</p>
<h2>
  Sachschaden und Ertragsausfall absichern
</h2>
<p>
  Bei Brand, Einbruch oder Sturm denken die meisten Firmeninhaber in erster Linie an den daraus entstehenden Sachschaden am Geschäftsgebäude oder an Maschinen, Einrichtung, Waren und Vorräten. Doch was ist mit den Ertragsausfällen, bis der alte Zustand wiederhergestellt ist? Die laufenden Kosten zum Beispiel für Löhne und Gehälter, Kredite und Pacht fallen auch in dieser Zeit an. Das kann eine finanzielle Schieflage des Unternehmens zur Folge haben.
</p>
<p>
  Den meisten Firmeninhabern ist die Inhalts- oder Geschäftsversicherung bekannt. Sie springt, ähnlich der privaten Hausratversicherung, für den entstandenen Sachschaden in einem Unternehmen durch Brand, Einbruchdiebstahl/Raub, Leitungswasser, Sturm oder Hagel ein.
</p>
<p>
  Weniger geläufig ist vielen die Betriebsunterbrechungs- oder auch Ertragsausfall-Versicherung. Diese deckt einen aus dem Sachschaden entstandenen Ertragsausfall ab.
</p>
<p>
  Die Betriebsunterbrechungs-Versicherung ersetzt bis zu einem bestimmten Zeitraum die fortlaufenden Betriebskosten, aber auch den entgangenen Gewinn, bis die Firma wieder planmäßig arbeiten kann. Zusätzlich können Kosten zur Schadenminderung versichert werden, beispielsweise für eine provisorische Reparatur, für die Anmietung von Ersatzanlagen oder eine ausgelagerte Produktion.
</p>
<h2>
  Als Kombipaket oder individuell passend
</h2>
<p>
  Eine Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfall-Versicherung gibt es als separaten Vertrag oder auch als Kombiprodukt in Verbindung mit einer Inhalts- oder Geschäftsversicherung.
</p>
<p>
  Bei der kombinierten Form, der Klein-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Klein-BU), ist die Versicherungssumme für den Ersatz des Sachschadens genauso hoch wie für die Abdeckung des Ertragsausfalls.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Reicht diese Versicherungssumme bei einem möglichen Ertragsausfall nicht aus, empfiehlt sich eine eigenständige Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Hier wird die Versicherungssumme genau ermittelt. Die Versicherungssumme und der Versicherungsumfang können zudem je nach versichertem Risiko, also beispielsweise für Brand, Sturm, Leitungswasser oder Sturm, bedarfsgerecht angepasst werden.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Ein Brand oder andere Risiken können für ein Unternehmen schnell zur existenziellen Gefahr werden. Schuld daran ist dabei aber nicht nur der drohende Verlust von Sachwerten.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Wie Statistiken zeigen, müssen viele Firmen nach einem Großschaden durch Brand, Sturm oder Überschwemmung ohne einen ausreichenden Versicherungsschutz innerhalb von zwei Jahren Insolvenz anmelden. Das derartige Schäden keine Seltenheit sind, zeigen die aktuellen Zahlen der Versicherer.
</p>
<p>
  Laut des <a href="http://www.gdv.de/">Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.</a> (GDV) ersetzten die Versicherer im Jahr 2010 hierzulande über 5,6 Milliarden Euro an Schäden, die unter anderem durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Überschwemmung oder Einbruch bei Unternehmen verursacht wurden. Allein 153 Firmen hatten in dieser Zeit einen Großschaden von über 500.000 Euro. Die Schadenshöhe lag im Durchschnitt bei diesen Betrieben bei je 3,75 Millionen Euro.
</p>
<h2>
  Sachschaden und Ertragsausfall absichern
</h2>
<p>
  Bei Brand, Einbruch oder Sturm denken die meisten Firmeninhaber in erster Linie an den daraus entstehenden Sachschaden am Geschäftsgebäude oder an Maschinen, Einrichtung, Waren und Vorräten. Doch was ist mit den Ertragsausfällen, bis der alte Zustand wiederhergestellt ist? Die laufenden Kosten zum Beispiel für Löhne und Gehälter, Kredite und Pacht fallen auch in dieser Zeit an. Das kann eine finanzielle Schieflage des Unternehmens zur Folge haben.
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<p>
  Den meisten Firmeninhabern ist die Inhalts- oder Geschäftsversicherung bekannt. Sie springt, ähnlich der privaten Hausratversicherung, für den entstandenen Sachschaden in einem Unternehmen durch Brand, Einbruchdiebstahl/Raub, Leitungswasser, Sturm oder Hagel ein.
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<p>
  Weniger geläufig ist vielen die Betriebsunterbrechungs- oder auch Ertragsausfall-Versicherung. Diese deckt einen aus dem Sachschaden entstandenen Ertragsausfall ab.
</p>
<p>
  Die Betriebsunterbrechungs-Versicherung ersetzt bis zu einem bestimmten Zeitraum die fortlaufenden Betriebskosten, aber auch den entgangenen Gewinn, bis die Firma wieder planmäßig arbeiten kann. Zusätzlich können Kosten zur Schadenminderung versichert werden, beispielsweise für eine provisorische Reparatur, für die Anmietung von Ersatzanlagen oder eine ausgelagerte Produktion.
</p>
<h2>
  Als Kombipaket oder individuell passend
</h2>
<p>
  Eine Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfall-Versicherung gibt es als separaten Vertrag oder auch als Kombiprodukt in Verbindung mit einer Inhalts- oder Geschäftsversicherung.
</p>
<p>
  Bei der kombinierten Form, der Klein-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Klein-BU), ist die Versicherungssumme für den Ersatz des Sachschadens genauso hoch wie für die Abdeckung des Ertragsausfalls.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Reicht diese Versicherungssumme bei einem möglichen Ertragsausfall nicht aus, empfiehlt sich eine eigenständige Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Hier wird die Versicherungssumme genau ermittelt. Die Versicherungssumme und der Versicherungsumfang können zudem je nach versichertem Risiko, also beispielsweise für Brand, Sturm, Leitungswasser oder Sturm, bedarfsgerecht angepasst werden.
</p></div>]]>
      </content:encoded>
      <ibs:text>
        <![CDATA[Ein Brand oder andere Risiken können für ein Unternehmen schnell zur existenziellen Gefahr werden. Schuld daran ist dabei aber nicht nur der drohende Verlust von Sachwerten.             ]]>
      </ibs:text>
      <ibs:longtext>
        <![CDATA[<br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Wie Statistiken zeigen, müssen viele Firmen nach einem Großschaden durch Brand, Sturm oder Überschwemmung ohne einen ausreichenden Versicherungsschutz innerhalb von zwei Jahren Insolvenz anmelden. Das derartige Schäden keine Seltenheit sind, zeigen die aktuellen Zahlen der Versicherer.
</p>
<p>
  Laut des <a href="http://www.gdv.de/">Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.</a> (GDV) ersetzten die Versicherer im Jahr 2010 hierzulande über 5,6 Milliarden Euro an Schäden, die unter anderem durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Überschwemmung oder Einbruch bei Unternehmen verursacht wurden. Allein 153 Firmen hatten in dieser Zeit einen Großschaden von über 500.000 Euro. Die Schadenshöhe lag im Durchschnitt bei diesen Betrieben bei je 3,75 Millionen Euro.
</p>
<h2>
  Sachschaden und Ertragsausfall absichern
</h2>
<p>
  Bei Brand, Einbruch oder Sturm denken die meisten Firmeninhaber in erster Linie an den daraus entstehenden Sachschaden am Geschäftsgebäude oder an Maschinen, Einrichtung, Waren und Vorräten. Doch was ist mit den Ertragsausfällen, bis der alte Zustand wiederhergestellt ist? Die laufenden Kosten zum Beispiel für Löhne und Gehälter, Kredite und Pacht fallen auch in dieser Zeit an. Das kann eine finanzielle Schieflage des Unternehmens zur Folge haben.
</p>
<p>
  Den meisten Firmeninhabern ist die Inhalts- oder Geschäftsversicherung bekannt. Sie springt, ähnlich der privaten Hausratversicherung, für den entstandenen Sachschaden in einem Unternehmen durch Brand, Einbruchdiebstahl/Raub, Leitungswasser, Sturm oder Hagel ein.
</p>
<p>
  Weniger geläufig ist vielen die Betriebsunterbrechungs- oder auch Ertragsausfall-Versicherung. Diese deckt einen aus dem Sachschaden entstandenen Ertragsausfall ab.
</p>
<p>
  Die Betriebsunterbrechungs-Versicherung ersetzt bis zu einem bestimmten Zeitraum die fortlaufenden Betriebskosten, aber auch den entgangenen Gewinn, bis die Firma wieder planmäßig arbeiten kann. Zusätzlich können Kosten zur Schadenminderung versichert werden, beispielsweise für eine provisorische Reparatur, für die Anmietung von Ersatzanlagen oder eine ausgelagerte Produktion.
</p>
<h2>
  Als Kombipaket oder individuell passend
</h2>
<p>
  Eine Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfall-Versicherung gibt es als separaten Vertrag oder auch als Kombiprodukt in Verbindung mit einer Inhalts- oder Geschäftsversicherung.
</p>
<p>
  Bei der kombinierten Form, der Klein-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Klein-BU), ist die Versicherungssumme für den Ersatz des Sachschadens genauso hoch wie für die Abdeckung des Ertragsausfalls.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Reicht diese Versicherungssumme bei einem möglichen Ertragsausfall nicht aus, empfiehlt sich eine eigenständige Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Hier wird die Versicherungssumme genau ermittelt. Die Versicherungssumme und der Versicherungsumfang können zudem je nach versichertem Risiko, also beispielsweise für Brand, Sturm, Leitungswasser oder Sturm, bedarfsgerecht angepasst werden.
</p>]]>
      </ibs:longtext>
      <category domain="topic">Unternehmensabsicherung</category>
    </item>
    <item>
      <title>Finanzielle Sicherheit in schwierigen Situationen</title>
      <ibs:teaser/>
      <ibs:title>Finanzielle Sicherheit in schwierigen Situationen</ibs:title>
      <link>http://www.maklerhomepage-premium.de/id/3815698/Finanzielle+Sicherheit+in+schwierigen+Situationen/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Mon, 14 May 2012 18:00:05 +0200</pubDate>
      <ibs:endDate>Thu, 14 Jun 2012 18:00:05 +0200</ibs:endDate>
      <description>
        <![CDATA[Zahlreiche Ereignisse wie der Jobverlust, der Tod eines Ehepartners oder eine durch Krankheit oder Unfall verursachte Berufsunfähigkeit können schnell zu einer Überschuldung des Betroffenen führen. Mit der richtigen Vorsorge lässt sich dies jedoch verhindern.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Als überschuldet gilt, wem das monatliche Einkommen über einen längeren Zeitraum trotz Reduzierung des Lebensstandards nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten und finanziellen Verpflichtungen zu bezahlen. Fast jeder zehnte Bundesbürger ist nach Angaben von Experten davon betroffen. Doch es gibt diverse Vorsorgemöglichkeiten, damit die Finanzen nicht außer Kontrolle geraten.
</p>
<p>
  Nach Angaben des <a href="http://www.destatis.de/">Statistischen Bundesamtes</a> (Destatis) ist bei weit mehr als einem Viertel aller Überschuldeten eine eintretende Arbeitslosigkeit der Grund. Bei mehr als jedem siebten Betroffenen wird das finanzielle Desaster durch eine Trennung, Scheidung oder den Tod des Partners und bei über jedem Zehnten durch Erkrankung oder Sucht verursacht.
</p>
<p>
  Eine gescheiterte Selbstständigkeit ist bei rund neun Prozent der Auslöser für einen finanziellen Ruin. Im Durchschnitt hatten die überschuldeten Personen im Jahr 2009 jeweils rund 35.000 Euro Schulden. Mehr als die Hälfte davon, nämlich knapp 20.000 Euro, schuldeten sie den Banken.
</p>
<h2>
  Frühe Vorsorge ist sinnvoll
</h2>
<p>
  Um gar nicht erst in finanzielle Schwierigkeiten zu kommen, ist es sinnvoll, die wichtigsten Ursachen bereits im Voraus abzusichern. Dies sollte am besten frühzeitig erfolgen. Zum einen sind gewisse Absicherungen in jungen Jahren um einiges günstiger, zum anderen weiß man nie, wann ein Ereignis eintrifft, das zur Überschuldung führt.
</p>
<p>
  Neben der gesetzlichen Arbeitslosen-Versicherung für Arbeitnehmer werden auch von einigen Versicherern private Policen angeboten. Damit erhalten Arbeitnehmer im Falle des Jobverlustes einen im Vertrag vereinbarten Betrag. Zudem können sich so auch Selbstständige gegen Arbeitslosigkeit entsprechend absichern.
</p>
<h2>
  Krank und arm – das muss nicht sein
</h2>
<p>
  Das Risiko einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit ist oftmals zu wenig oder gar nicht durch die gesetzliche Sozialversicherung abgedeckt. Um im Falle des Falles nicht auch noch finanziell unter Druck zu geraten, empfiehlt es sich frühzeitig vorzusorgen.
</p>
<p>
  Eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung ist für Arbeitnehmer und Selbstständige sinnvoll. Eine private Erwerbsunfähigkeits-Police kann darüber hinaus auch für Hausfrauen und -männer sowie für Kinder und Jugendliche abgeschlossen werden.
</p>
<h2>
  Menschliche Tragödie mit finanziellen Auswirkungen
</h2>
<p>
  Der Todesfall eines Partners hat neben dem persönlichen Verlust oftmals auch finanzielle Auswirkungen. Eine der günstigsten Hinterbliebenen-Absicherungen ist die Risikolebens-Versicherung. Sie zahlt an die Hinterbliebenen beziehungsweise an die im Vertrag festgelegte Person im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme.
</p>
<p>
  Paare, aber auch Geschäftspartner wie zwei Inhaber einer Firma, können auch eine Risikolebens-Versicherung auf Gegenseitigkeit abschließen. Hierbei werden beide Partner als versicherte Person eingetragen. Stirbt ein Partner, erhält der andere die vereinbarte Leistung und kann dieses Geld für den Lebensunterhalt oder beispielsweise bei Firmenpartnern auch für die Auszahlung von Angehörigen verwenden.
</p>
<h2>
  Expertenrat hilft
</h2>
<p>
  Eine Kapitallebens-Versicherung bietet neben dem Todesfallschutz noch die Möglichkeit sich ein Finanzpolster zuzulegen. Zudem bieten die Versicherer auch diverse andere Möglichkeiten, Geld für unvorhergesehene Ereignisse oder für bestimmte Ziele anzusparen. Für die finanzielle Absicherung im Alter gibt es außerdem diverse Anlagemöglichkeiten, die auch der Staat mit Steuervergünstigungen und/oder direkten Geldzuschüssen unterstützt.
</p>
<p class="MsoNormal">
  Bei der Suche nach der richtigen Vorsorge hilft ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann. Auch wer momentan keinen finanziellen Spielraum dafür sieht, sollte sich die Hilfe holen. Manche Möglichkeiten erschließen sich erst nach einer gründlichen Analyse und durch das Wissen eines Experten.
</p></div>]]>
      </description>
      <content:encoded>
        <![CDATA[Zahlreiche Ereignisse wie der Jobverlust, der Tod eines Ehepartners oder eine durch Krankheit oder Unfall verursachte Berufsunfähigkeit können schnell zu einer Überschuldung des Betroffenen führen. Mit der richtigen Vorsorge lässt sich dies jedoch verhindern.             <div name="long_text"><br/><p class="Beschreibung">
  14.5.2012 (verpd) Als überschuldet gilt, wem das monatliche Einkommen über einen längeren Zeitraum trotz Reduzierung des Lebensstandards nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten und finanziellen Verpflichtungen zu bezahlen. Fast jeder zehnte Bundesbürger ist nach Angaben von Experten davon betroffen. Doch es gibt diverse Vorsorgemöglichkeiten, damit die Finanzen nicht außer Kontrolle geraten.
</p>
<p>
  Nach Angaben des <a href="http://www.destatis.de/">Statistischen Bundesamtes</a> (Destatis) ist bei weit mehr als einem Viertel aller Überschuldeten eine eintretende Arbeitslosigkeit der Grund. Bei mehr als jedem siebten Betroffenen wird das finanzielle Desaster durch eine Trennung, Scheidung oder den Tod des Partners und bei über jedem Zehnten durch Erkrankung oder Sucht verursacht.
</p>
<p>
  Eine gescheiterte Selbstständigkeit ist bei rund neun Prozent der Auslöser für einen finanziellen Ruin. Im Durchschnitt hatten die überschuldeten Personen im Jahr 2009 jeweils rund 35.000 Euro Schulden. Mehr als die Hälfte davon, nämlich knapp 20.000 Euro, schuldeten sie den Banken.
</p>
<h2>
  Frühe Vorsorge ist sinnvoll
</h2>
<p>
  Um gar nicht erst in finanzielle Schwierigkeiten zu kommen, ist es sinnvoll, die wichtigsten Ursachen bereits im Voraus abzusichern. Dies sollte am besten frühzeitig erfolgen. Zum einen sind gewisse Absicherungen in jungen Jahren um einiges günstiger, zum anderen weiß man nie, wann ein Ereignis eintrifft, das zur Überschuldung führt.
</p>
<p>
  Neben der gesetzlichen Arbeitslosen-Versicherung für Arbeitnehmer werden auch von einigen Versicherern private Policen angeboten. Damit erhalten Arbeitnehmer im Falle des Jobverlustes einen im Vertrag vereinbarten Betrag. Zudem können sich so auch Selbstständige gegen Arbeitslosigkeit entsprechend absichern.
</p>
<h2>
  Krank und arm – das muss nicht sein
</h2>
<p>
  Das Risiko einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit ist oftmals zu wenig oder gar nicht durch die gesetzliche Sozialversicherung abgedeckt. Um im Falle des Falles nicht auch noch finanziell unter Druck zu geraten, empfiehlt es sich frühzeitig vorzusorgen.
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  Eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung ist für Arbeitnehmer und Selbstständige sinnvoll. Eine private Erwerbsunfähigkeits-Police kann darüber hinaus auch für Hausfrauen und -männer sowie für Kinder und Jugendliche abgeschlossen werden.
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  Menschliche Tragödie mit finanziellen Auswirkungen
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  Der Todesfall eines Partners hat neben dem persönlichen Verlust oftmals auch finanzielle Auswirkungen. Eine der günstigsten Hinterbliebenen-Absicherungen ist die Risikolebens-Versicherung. Sie zahlt an die Hinterbliebenen beziehungsweise an die im Vertrag festgelegte Person im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme.
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  Paare, aber auch Geschäftspartner wie zwei Inhaber einer Firma, können auch eine Risikolebens-Versicherung auf Gegenseitigkeit abschließen. Hierbei werden beide Partner als versicherte Person eingetragen. Stirbt ein Partner, erhält der andere die vereinbarte Leistung und kann dieses Geld für den Lebensunterhalt oder beispielsweise bei Firmenpartnern auch für die Auszahlung von Angehörigen verwenden.
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  Expertenrat hilft
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  Eine Kapitallebens-Versicherung bietet neben dem Todesfallschutz noch die Möglichkeit sich ein Finanzpolster zuzulegen. Zudem bieten die Versicherer auch diverse andere Möglichkeiten, Geld für unvorhergesehene Ereignisse oder für bestimmte Ziele anzusparen. Für die finanzielle Absicherung im Alter gibt es außerdem diverse Anlagemöglichkeiten, die auch der Staat mit Steuervergünstigungen und/oder direkten Geldzuschüssen unterstützt.
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  Bei der Suche nach der richtigen Vorsorge hilft ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann. Auch wer momentan keinen finanziellen Spielraum dafür sieht, sollte sich die Hilfe holen. Manche Möglichkeiten erschließen sich erst nach einer gründlichen Analyse und durch das Wissen eines Experten.
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        <![CDATA[Zahlreiche Ereignisse wie der Jobverlust, der Tod eines Ehepartners oder eine durch Krankheit oder Unfall verursachte Berufsunfähigkeit können schnell zu einer Überschuldung des Betroffenen führen. Mit der richtigen Vorsorge lässt sich dies jedoch verhindern.             ]]>
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  14.5.2012 (verpd) Als überschuldet gilt, wem das monatliche Einkommen über einen längeren Zeitraum trotz Reduzierung des Lebensstandards nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten und finanziellen Verpflichtungen zu bezahlen. Fast jeder zehnte Bundesbürger ist nach Angaben von Experten davon betroffen. Doch es gibt diverse Vorsorgemöglichkeiten, damit die Finanzen nicht außer Kontrolle geraten.
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  Nach Angaben des <a href="http://www.destatis.de/">Statistischen Bundesamtes</a> (Destatis) ist bei weit mehr als einem Viertel aller Überschuldeten eine eintretende Arbeitslosigkeit der Grund. Bei mehr als jedem siebten Betroffenen wird das finanzielle Desaster durch eine Trennung, Scheidung oder den Tod des Partners und bei über jedem Zehnten durch Erkrankung oder Sucht verursacht.
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  Eine gescheiterte Selbstständigkeit ist bei rund neun Prozent der Auslöser für einen finanziellen Ruin. Im Durchschnitt hatten die überschuldeten Personen im Jahr 2009 jeweils rund 35.000 Euro Schulden. Mehr als die Hälfte davon, nämlich knapp 20.000 Euro, schuldeten sie den Banken.
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  Frühe Vorsorge ist sinnvoll
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  Um gar nicht erst in finanzielle Schwierigkeiten zu kommen, ist es sinnvoll, die wichtigsten Ursachen bereits im Voraus abzusichern. Dies sollte am besten frühzeitig erfolgen. Zum einen sind gewisse Absicherungen in jungen Jahren um einiges günstiger, zum anderen weiß man nie, wann ein Ereignis eintrifft, das zur Überschuldung führt.
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  Neben der gesetzlichen Arbeitslosen-Versicherung für Arbeitnehmer werden auch von einigen Versicherern private Policen angeboten. Damit erhalten Arbeitnehmer im Falle des Jobverlustes einen im Vertrag vereinbarten Betrag. Zudem können sich so auch Selbstständige gegen Arbeitslosigkeit entsprechend absichern.
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  Krank und arm – das muss nicht sein
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  Das Risiko einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit ist oftmals zu wenig oder gar nicht durch die gesetzliche Sozialversicherung abgedeckt. Um im Falle des Falles nicht auch noch finanziell unter Druck zu geraten, empfiehlt es sich frühzeitig vorzusorgen.
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  Eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung ist für Arbeitnehmer und Selbstständige sinnvoll. Eine private Erwerbsunfähigkeits-Police kann darüber hinaus auch für Hausfrauen und -männer sowie für Kinder und Jugendliche abgeschlossen werden.
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  Menschliche Tragödie mit finanziellen Auswirkungen
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<p>
  Der Todesfall eines Partners hat neben dem persönlichen Verlust oftmals auch finanzielle Auswirkungen. Eine der günstigsten Hinterbliebenen-Absicherungen ist die Risikolebens-Versicherung. Sie zahlt an die Hinterbliebenen beziehungsweise an die im Vertrag festgelegte Person im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme.
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  Paare, aber auch Geschäftspartner wie zwei Inhaber einer Firma, können auch eine Risikolebens-Versicherung auf Gegenseitigkeit abschließen. Hierbei werden beide Partner als versicherte Person eingetragen. Stirbt ein Partner, erhält der andere die vereinbarte Leistung und kann dieses Geld für den Lebensunterhalt oder beispielsweise bei Firmenpartnern auch für die Auszahlung von Angehörigen verwenden.
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<h2>
  Expertenrat hilft
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  Eine Kapitallebens-Versicherung bietet neben dem Todesfallschutz noch die Möglichkeit sich ein Finanzpolster zuzulegen. Zudem bieten die Versicherer auch diverse andere Möglichkeiten, Geld für unvorhergesehene Ereignisse oder für bestimmte Ziele anzusparen. Für die finanzielle Absicherung im Alter gibt es außerdem diverse Anlagemöglichkeiten, die auch der Staat mit Steuervergünstigungen und/oder direkten Geldzuschüssen unterstützt.
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<p class="MsoNormal">
  Bei der Suche nach der richtigen Vorsorge hilft ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann. Auch wer momentan keinen finanziellen Spielraum dafür sieht, sollte sich die Hilfe holen. Manche Möglichkeiten erschließen sich erst nach einer gründlichen Analyse und durch das Wissen eines Experten.
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      <category domain="topic">Vorsorge</category>
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