


| Vorsicht Glatteis |
| Wintereinbruch |
| Wenn die Rente später kommt als erwartet |
| Berufsständische Versorgung |
| Mit 17 Jahren ans Steuer |
| Verkehr |
| Schnelle Hilfe bei Sorgen unterschiedlichster Art |
| Familie |
| Gegen nasskalte Gefahren |
| Gebäudeversicherung |
Krankenversicherung | 12.03.10 Wie die Arzneimittelsicherheit erhöht werden kannMedikamentenschachteln könnten bald ausgedient haben. Was sich hinter dem Fachbegriff "Verblisterung" verbirgt. (verpd) Durchschnittlich sechs verschiedene Arzneimittel erhalten chronisch Kranke täglich, teilweise von mehreren Ärzten verordnet. Dadurch kann es zu ungewollten und gefährlichen Neben- und Wechselwirkungen oder sogar zu Überdosierungen kommen. Dagegen wollen gesetzliche und private Krankenversicherung (GKV und PKV) durch eine neuartige Abgabe von Medikamenten vorgehen. Derzeit drücken zumeist die Pflegekräfte in Kliniken und Heimen die Tabletten manuell aus dem sogenannten „Blister“. Der Blister ist eine Durchdrückpackung. Die verordneten Medikamente werden dann individuell für jeden Patienten gleichfalls manuell zusammengestellt. Künftig sollen alle Medikamente pro Patient in einem einzigen Sammelblister vorgepackt geliefert und so ungewollte und gefährliche Verwechslungen vermieden werden. Experten gehen davon aus, dass durch eine „Verblisterung“ die Arzneimittelsicherheit erhöht werden kann, wenn als Dauermedikation täglich mindestens drei Wirkstoffe eingenommen werden. Das ist bei rund acht Millionen Patienten in Deutschland der Fall. Die individuelle Verblisterung von Arzneimitteln für Versicherte ist theoretisch und rechtlich seit dem 1. April 2007 mit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungs-Gesetzes möglich. Jetzt steigt auch die PKV in das Modell ein. Apotheken als fachliche KontrolleKünftig „entblistern“ die teilnehmenden Apotheken originalverpackte Arzneimittel und „verblistern“ in mehreren Arbeitsschritten maschinell alle für einen Patienten verordneten Medikamente in der jeweils benötigten Dosis neu. Dadurch soll die Arzneimittelsicherheit deutlich erhöht werden. Denn zum einen vermerkt der Arzt auf dem „Blisterrezept“ die genaue Dosierung und die Tageszeit der Einnahme. Zum anderen prüft die „verblisternde“ Apotheke zusätzlich die von allen Ärzten des Patienten verordneten Arzneimittel umfassend auf Wechsel- und Nebenwirkungen, Überdosierung oder Doppelverordnung. Von diesem Verfahren sollen langfristig nicht nur chronisch Kranke profitieren, sondern auch Versicherte, denen mehrere Medikamente zur gleichzeitigen Einnahme verordnet werden. Bei Bedarf wird nach Rücksprache mit dem jeweiligen Arzt das Rezept korrigiert und anschließend der gebrauchsfertige patientenindividuelle „Blister“ hergestellt. Die Apotheke erhält dafür den Herstellerabgabepreis und für jeweils einen „Wochenblister“ eine Vergütungspauschale.
|