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Aktuelles | 11.03.10
 

Stürmischer Frühlingsanfang

Das Sturmtief Xynthia hat vor Kurzem eine Spur der Verwüstung durch ganz Europa gezogen. Wie man sich gegen die finanziellen Folgen von Sturmschäden absichern kann und was man im Schadenfall beachten sollte.

(verpd) Anfang März zog das Sturmtief Xynthia mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 180 km/h über ganz Europa. Allein in Deutschland entstanden Schäden an Autos und Gebäuden in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) weist darauf hin, dass Sturmschäden über die Wohngebäude, Kfz-Kasko- und Hausratversicherung versichert sind.

Mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 180 km/h in der Spitze wurden vom Sturmtief Xynthia nicht nur Dächer abgedeckt und Fahrzeuge, Gebäude und Einrichtungsgegenstände durch herabstürzende Bäume oder Dachziegel beschädigt.

Auch der Zugverkehr wurde in einigen Regionen eingestellt sowie Autobahnen und Flughäfen zeitweise gesperrt. Besonders stark betroffen waren die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, wo die Sturmböen selbst im Flachland weit über 100 km/h erreichten. Deutschlandweit gab es sieben Todesopfer.

Schäden ab Windstärke acht abgesichert

„Die meisten Schäden an Häusern und Autos sind in der Regel versichert“, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Voraussetzung:

Die Windgeschwindigkeit betrug mindestens 63 km/h, was Windstärke acht nach der Beaufortskala entspricht. Dann werden die Schäden von Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung übernommen.

Versicherungsschutz bei Sturmschäden an Gebäuden

Die Wohngebäudeversicherung kommt beispielsweise für Gebäudeschäden auf, die durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten entstanden sind. Wurden durch den Sturm Dächer abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt, sind Folgeschäden durch Niederschläge ebenfalls versichert.

Der Versicherungsschutz einer Wohngebäude-Police umfasst das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände, wie beispielsweise ein fest verklebter Teppichboden, eine Einbauküche oder auch die Zentralheizungsanlagen. Neben Sturm ab Windstärke acht erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Hagel.

Absicherung des Hausrats

Kommt es zu Schäden an der Wohnungseinrichtung, springt eine bestehende Hausratversicherung ein. Auch die Folgeschäden eines Sturms sind mitversichert, die etwa nach einer Dachabdeckung beispielsweise an den Möbeln auftreten können.

In der Hausratpolice abgesichert sind die Ge- und Verbrauchsgüter sowie das bewegliche Inventar des Haushaltes. Darunter zählen beispielsweise Möbel, Elektrogeräte und Schränke samt Inhalt bis hin zu Büchern, Gardinen und Werkzeug für den privaten Gebrauch. Versicherte Gefahren sind neben Sturm ab Windstärke acht in der Regel auch Feuer, Explosion und Implosion, Brände, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden, Hagel sowie der Absturz von Luftfahrzeugen.

Wann Sturmschäden an Autos versichert sind

Schäden am Auto sind durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Das gilt nicht nur für Schäden, die der Sturm direkt am Wagen verursacht, indem er es beispielsweise zum Kippen bringt. Auch Schäden durch umherfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste sind über die Kasko-Police versichert.

Der Kasko-Versicherer ersetzt Sturmschäden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung als Teilkasko-Schäden. Auf den Schadenfreiheitsrabatt einer eventuell bestehenden Vollkasko-Versicherung hat dies daher keinen Einfluss.

Voll- und Teilkasko-Versicherung

Die Teilkasko-Versicherung übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug, die unter anderem durch folgende Ursachen entstanden sind: Diebstahl, Raub, Brand, Explosion, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruchschäden und Kurzschlussschäden an der Verkabelung. Einige Versicherer bieten auch Versicherungsschutz für weitere Risiken wie Marderbiss.

Die Vollkasko-Versicherung deckt alle Teilkasko-Risiken ab. Darüber hinaus zahlt sie auch die eigenen Kfz-Schäden, die durch einen selbst verschuldeten Unfall verursacht wurden. Zudem übernimmt sie die Kosten, die durch mut- und/oder böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde oder durch einen Unfall, bei dem kein anderer haftbar gemacht werden kann (beispielsweise durch einen geplatzten Reifen), entstanden sind.

Was tun nach einem Sturmschaden

Betroffene sollten sich unverzüglich nach einem Sturmschaden an ihren Versicherer oder Vermittler wenden. Reparaturen sollten in der Regel erst nach Rücksprache durchgeführt werden.

Muss jedoch auf der Stelle gehandelt werden, weil hohe Folgeschäden drohen, so sind das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den Versicherungsfachmann aufzubewahren.

 
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Referenzen

  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
  • Beaufortskala
 
 
 
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