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Aktuelles | 08.03.10 Bruttoeinkommen gesunkenErstmals seit 1949 gingen die Pro-Kopf-Einkommen der Deutschen zurück - worauf dies zurückgeführt wird. (verpd) Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik sind die durchschnittlichen Bruttoverdienste der Arbeitnehmer gesunken. Im Jahr 2009 errechnete Statistische Bundesamt ein Durchschnittseinkommen von 27.648 Euro, das sind 0,4 Prozent weniger als im Vorjahr. Allerdings ist der Bruttolohn pro Stunde um drei Prozent gestiegen. In der Vergangenheit ist der durchschnittliche Bruttoverdienst der Arbeitnehmer stets gestiegen, wenn auch oft nur geringfügig wie beispielsweise 2005, als der Steigerungssatz ganze 0,3 Prozent betrug. Änderung bei Krankenversicherungs-ZuschussEingerechnet sind die Bruttolöhne und -gehälter aller Arbeitnehmer, unter anderem auch von geringfügig Beschäftigten, Beamten, leitenden Angestellten und Vorstandsmitgliedern. Eingerechnet wurden auch Sondervergütungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, Zulagen und Prämien. Nicht enthalten sind in den Zahlen die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Hier gibt es allerdings eine Änderung in der Statistik, die mit der Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht in der Krankenversicherung zum 1. Januar 2009 ( Paragraf 193 Absatz 3 Versicherungsvertrags-Gesetz ) begründet wird. Bisher wurden die Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung eines Arbeitnehmers den Bruttolöhnen des Arbeitnehmers zugerechnet. Nun werden sie ebenfalls als Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung behandelt. Nach Angaben des Amtes erklärt das die Hälfte des Rückgangs des durchschnittlichen Bruttoverdienstes. Stundenzahl gesunkenAber auch ohne diesen statistischen Effekt bleibt ein spürbarer Rückgang. Von 27.751 sank das Einkommen auf 27.648 Euro pro Kopf. Das allerdings ist nur ein Teil der statistischen Wahrheit. Der Stundenlohn stieg nämlich von 20,51 Euro auf 21,12 Euro beziehungsweise um drei Prozent.
Das erklärt sich vor allem durch die konjunkturelle Lage, bei der in hohem Maß von Kurzarbeit Gebrauch gemacht sowie Überstunden abgebaut wurden. Damit verteilten sich die Einkommen auf rechnerisch weniger Stunden. Drohende VersorgungslückenDoch auch bei sinkenden Einkommen bleibt private Altersvorsorge unverzichtbar. Denn die gesetzliche Rente reicht bei Weitem nicht aus, um den gleichen Lebensstandard auch im Ruhestand fortführen zu können. Selbst der sogenannte Eckrentner bekam zum Stichtag 1. Juli 2008 nur 1.078,22 Euro (West) beziehungsweise 949,60 Euro (Ost) an gesetzlichen Altersbezügen.
Wer mehr verdient, hat im Ruhestand automatisch eine Versorgungslücke. Diese sogenannte Rentenlücke (letzter Netto-Verdienst minus gesetzliche Altersbezüge) lässt sich nur mit privater oder betrieblicher Altersvorsorge schließen. Dazu bietet die private Versicherungswirtschaft viele verschiedene Möglichkeiten. Ein Versicherungsfachmann ist dabei behilflich, die individuell passenden Vorsorgeprodukte zu finden, um den Lebensabend ohne finanzielle Sorgen verbringen zu können.
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