Neues Jahr, neues Kennzeichen
Neues Jahr, neues Kennzeichen
Jährlich müssen Besitzer von Mofas, Mopeds und anderen Kleinkrafträdern ihr Versicherungskennzeichen austauschen, um keine Schwierigkeiten zu bekommen. Ab 1. März gilt das blaue Nummernschild.
6.2.2012 (verpd) Immer am 1. März beginnt für alle Arten von Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ein neues Versicherungsjahr. Ab diesem Zeitpunkt muss das bisherige schwarze durch das neue blaue Versicherungskennzeichen ausgewechselt werden. Nur dann ist der Versicherungsschutz gewährleistet.
Im Gegensatz zu Motorrädern und Pkws müssen gemäß Paragraf 3 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds, Mokicks und Roller nicht bei der Zulassungsstelle an- und abgemeldet werden.
Dies gilt auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge wie Quads bis 50 Kubikzentimeter Hubraum. Allerdings ist auch für diese Fahrzeuge eine Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig, die durch ein gültiges Versicherungskennzeichen nachgewiesen werden muss.
Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge |
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Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, zählen Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Darunter fallen beispielsweise Mofas, Mopeds, Mokicks, Roller aber auch Segways sowie Quads und Minicars, die bei höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren dürfen. Die genaue Begriffserklärung, was zu Kleinkrafträdern zu zählen ist, steht in Paragraf 2 Nummer 11 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Die vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge werden im Paragraf 2 Nummer 12 FZV beschrieben. |
Farbenwechsel
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens zum 1. März und läuft am 28. oder bei Schaltjahren am 29. Februar des nächsten Jahres ab. Entsprechend gilt das Versicherungskennzeichen maximal zwölf Monate und muss jährlich zum 1. März erneuert werden.
Jedes Jahr ändert sich dabei die Kennzeichenfarbe: Die Schrift ist abwechselnd blau, grün oder schwarz auf weißem Untergrund. Im Versicherungsjahr 2012/2013 ist es eine blaue Schrift auf weißem Hintergrund. Die bisherigen schwarzen Kennzeichen verlieren somit ihre Gültigkeit.
Wer ab dem 1. März noch mit einem schwarzen statt blauen Kennzeichen fährt, hat keinen Haftpflicht-Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Die Versicherungskennzeichen gibt es bei der Kfz-Versicherungs-Gesellschaft beziehungsweise beim Versicherungsfachmann.
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