Die Elektronikversicherung
Treten Schäden an den mit Strom versorgten Geräten eines Unternehmens auf, übernimmt diese Versicherung die entstandenen Kosten. Es handelt sich hierbei um eine Neuwertversicherung.
Versichert sind folgende gewerblich genutzten Anlagen
- Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations-, Medizintechnik
- sonstige elektronischen oder elektrotechnischen Anlagen und Geräte
- Datenträger, wenn sie nicht auswechselbar sind
- nur die Daten, die für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind
Wichtige Bedingung:
Alle Geräte müssen angeschlossen und betriebsbereit sein!
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist obligatorisch. In der Regel gelten folgende Sätze:
- Bei der Einzelversicherung: 100 Euro je Schaden
- Bei der Pauschalversicherung: 250 Euro je Schaden
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