Was tun, wenn der Pflegefall eintritt?
Was tun, wenn der Pflegefall eintritt?
Über 2,3 Millionen Menschen sind derzeit auf eine Pflege angewiesen, Tendenz steigend. Daher ist es für jeden Einzelnen wichtig zu wissen, was im Falle des Falles zu tun ist und worauf es bei der Auswahl eines professionellen Pflegedienstes ankommt.
Tritt ein Pflegefall ein, sind Betroffene oder auch deren Angehörige mit zahlreichen Problemen konfrontiert. Das fängt bei der Beantragung der zustehenden Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung an, bis hin zur Auswahl eines für den individuellen Bedarf passenden ambulanten Pflegedienstes. Doch es gibt zahlreiche Hilfen.
Laut dem Statistischen Bundesamt gab es in Deutschland Ende 2009 über 2,3 Millionen Pflegebedürftige. Mehr als 1,6 Millionen von ihnen wurden und werden zu Hause (ambulant) gepflegt. Experten gehen davon aus, dass sich diese Zahlen bis zum Jahr 2050 fast verdoppeln werden.
Wenn ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den alltäglichen Dingen im Leben in erheblichem oder höherem Maße Hilfe braucht und vieles dauerhaft nicht mehr allein bewerkstelligen kann, gilt er als pflegebedürftig.
Anspruch auf Pflegeberatung
Wer davon selbst oder als bevollmächtigter Angehöriger betroffen ist, sollte sich an die gesetzliche Kranken- beziehungsweise Pflegekasse oder die private Krankenversicherung des Pflegebedürftigen wenden. Denn diese sind für Fragen zur Pflegebedürftigkeit zuständig und jeder Versicherte hat Anspruch auf eine Pflegeberatung. Weitere Informationen, was im Falle einer Pflegebedürftigkeit zu tun ist, bietet auch der online herunterladbare Flyer „Pflegebedürftig. Was nun?“ des Bundesministeriums für Gesundheit.
Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), welche den Pflegebedürftigen untersucht und auf dieser Grundlage der Pflegekasse die Pflegestufe empfiehlt.
Wann eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, ist in Paragraf 14 SGB XI (11. Sozialgesetzbuch) geregelt. Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit erfolgt die Einstufung nach Paragraf 15 SGB XI in eine von maximal drei Pflegestufen.
Die richtige Suche
Die meisten wollen im Pflegefall zu Hause betreut werden. Doch in vielen Fällen können Angehörige diese Pflege aus unterschiedlichen Gründen nicht alleine übernehmen. Zahlreiche ambulante Pflegedienste bieten diesbezüglich ihre Dienste an.
Doch wie findet der Einzelne im Bedarfsfall den für seine Situation passenden Dienstleister aus der Fülle der Angebote? Die Pflege-Expertin Claudia Stiller-Harms von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) nennt einige Auswahlkriterien:
- Der Pflegedienst sollte nicht zu weit entfernt sein, damit er leicht erreichbar und im Notfall schnell zur Stelle ist.
- Er sollte seine Leistungen mit Pflege- und Krankenkassen abrechnen können.
- Er sollte alle Pflegebereiche abdecken, in denen Hilfe benötigt wird.
- Der Anteil an ausgebildeten Pflegefachkräften sollte höher sein als der an angelernten Hilfskräften.
- Vorteilhaft ist eine kontinuierliche Betreuung durch ein festes Team.
- Auch am Wochenende muss eine fachlich qualifizierte Pflege gewährleistet sein.
- Für Notfälle – auch nachts – sollte ein Bereitschaftsdienst vorhanden sein.
- Der Pflegedienst sollte mit weiteren Institutionen, die für die persönliche Pflege wichtig sind, vernetzt arbeiten – beispielsweise mit dem Hausarzt, der Tagespflege und sozialen Diensten.
- Es sollte ein individueller Pflegeplan aufgestellt werden, der besondere Wünsche und Gewohnheiten berücksichtigt.
- Die Pflegekräfte sollten immer gut mit Hilfsmaterial, zum Beispiel Einmalhandschuhen, ausgestattet sein.
Erfahrungen sind wichtig
Insbesondere zählt auch der persönliche Gesamteindruck bei Beratungsgesprächen mit den infrage kommenden Pflegediensten. Die BGW-Expertin empfiehlt deshalb: „Sprechen Sie auch mit Beschäftigten der Pflegedienste. Machen sie einen gestressten und gesundheitlich angeschlagenen Eindruck oder wirken sie fit und motiviert auf Sie? Je nachdem wird auch die Qualität der Pflege unterschiedlich ausfallen.“
Weitere Tipps zur Auswahl von Pflege- und Wohnangeboten beispielsweise für Senioren finden sich auch in der BGW-Broschüre „Individuell leben im Alter – ein Wegweiser“, die kostenfrei im Internet heruntergeladen werden kann.
Auch die Erfahrungen, die zum Beispiel Bekannte, Nachbarn oder Freunde mit einem bestimmten Pflegedienst gemacht haben, können nützlich sein. Zusätzliche Informations-Möglichkeiten gibt es bei der jeweiligen Pflegekasse oder auch bei Sozialämtern, Wohlfahrtsverbänden und Seniorenbüros, die entsprechende Beratungen anbieten.
Keine Kostendeckung durch gesetzliche Pflegeversicherung
Möchte der Pflegende einen professionellen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, zahlt die gesetzliche Pflegekasse je nach anerkannter Pflegestufe eine sogenannte Pflegesachleistung. Für Pflegestufe I stehen seit 1. Januar 2012 monatlich 450 Euro, für Pflegestufe II 1.100 Euro und für Pflegestufe III 1.550 Euro zur Verfügung.
Besonders schwer pflegebedürftige Menschen können bis zu 1.918 Euro monatlich erhalten. Allerdings decken diese Leistungen selten die Kosten für einen entsprechenden ambulanten Pflegedienst ab. Diese können sich beispielsweise problemlos bei Pflegestufe I auf rund 900 Euro, bei Pflegestufe II auf knapp 2.000 Euro und bei Pflegestufe III auf 3.400 Euro oder mehr belaufen.
Reicht das eigene Einkommen nicht, um die Kosten abzudecken, kann es auch sein, dass der Ehepartner oder nahe Verwandte wie Kinder oder Eltern herangezogen werden. Um eine ausreichende finanzielle Sicherheit im Falle einer Pflegebedürftigkeit zu erhalten, empfiehlt sich daher eine private Pflegezusatz-Versicherung. Beratung dazu gibt es beim Versicherungsfachmann.
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